Artikel 6 VO (EU) 2015/171
Bezug zu Sicherheitsbescheinigungen
(1) Die Erteilung einer Genehmigung kann nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Unternehmen im Besitz einer Sicherheitsbescheinigung gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2004/49/EG ist.
(2) Verfügt ein Unternehmen über eine Sicherheitsbescheinigung, so prüft die Genehmigungsbehörde bei Erteilung der Genehmigung nicht die Anforderungen an Sicherheitsbescheinigungen.
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