ANHANG IV VO (EU) 2015/2065

EINRICHTUNGEN, DIE FLUORIERTE TREIBHAUSGASE ALS LÖSUNGSMITTEL ENTHALTEN

MITTEILUNG

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

a)
Mitgliedstaat
b)
Mitteilende Behörde
c)
Datum der Mitteilung
Bei folgenden Zertifizierungssystemen für natürliche Personen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Rückgewinnung von als Lösungsmittel verwendeten fluorierten Treibhausgasen aus Einrichtungen ausüben, sind die Mindestanforderungen und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung gemäß den Artikeln 3 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 306/2008 der Kommission(1) erfüllt.
Titel des ZertifikatsZertifizierungsstelle für natürliche Personen (Name und Kontaktangaben)
(…)

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EG) Nr. 306/2008 der Kommission vom 2. April 2008 zur Festlegung — gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates — der Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Personal, das bestimmte fluorierte Treibhausgase enthaltende Lösungsmittel aus Ausrüstungen rückgewinnt, sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der diesbezüglichen Zertifikate (ABl. L 92 vom 3.4.2008, S. 21).

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