ANHANG XVIII VO (EU) 2015/208

Anforderungen für Sicherungen gegen unbefugte Benutzung

1.
Anforderungen für alle Fahrzeuge der Klassen T und C

Der Hersteller kann entweder diese Nummer oder Nummer 2 anwenden.

1.1.
Anlassen und Abstellen des Motors

1.1.1.
Es ist ein Mittel vorzusehen, mit dem ein unbeabsichtigtes und/oder unbefugtes Anlassen des Motors verhindert werden kann. Beispiele für solche Mittel sind unter anderem:

ein Zünd- oder Anlassschalter mit abziehbarem Schlüssel;

eine abschließbare Kabine;

eine verriegelbare Abdeckung des Zünd- oder Anlassschalters;

eine Sicherheits-Zünd- oder Anlasssperre (z. B. eine aktivierte Schlüsselkarte);

ein verriegelbarer Batterie-Trennschalter.

2.
Anforderungen für alle Fahrzeuge der Klassen T und C nach UNECE-Regelungen oder internationalen Normen

2.1.
Für Fahrzeuge mit Lenkstangen gelten alle einschlägigen Anforderungen der in Anhang I aufgeführten UNECE-Regelung Nr. 62.
2.2.
Bei Fahrzeugen ohne Lenkstange sind von den Herstellern die einschlägigen Anforderungen für Fahrzeuge der Klasse N2 in Absatz 2 und Absatz 5, ausgenommen die Unterabsätze 5.6, 6.2 und 6.3, der in Anhang I dieser Verordnung aufgeführten UNECE-Regelung Nr. 18 oder die Anforderungen der entsprechenden Normen über programmierbare elektronische Vorrichtungen zur Sicherung gegen unbefugte Nutzung anzuwenden, falls solche Normen ab dem 1. Januar 2018 existieren.

3.
Anforderungen für alle Fahrzeuge der Klasse S und für gezogene auswechselbare Geräte, die in Klasse R fallen, da das Verhältnis zwischen der technisch zulässigen Gesamtmasse und der Leermasse mindestens 3,0 beträgt.

In Fahrzeuge der Klasse S und gezogene auswechselbare Geräte, die in Klasse R fallen, da das Verhältnis zwischen der technisch zulässigen Gesamtmasse und der Leermasse mindestens 3,0 beträgt, muss mindestens eine Einrichtung eingebaut sein, durch die sich eine unbeabsichtigte oder unbefugte Nutzung der betreffenden Fahrzeuge verhindern lässt. Eine solche Einrichtung können sein:

eine verriegelbare Abdeckung über der Kupplungsvorrichtung;

eine Kette mit Vorhängeschloss durch den Ring der Kupplungsvorrichtung;

eine Radkralle;

ein Vorhängeschloss in einem Abschnitt der Feststellbremse.

Die Betriebsanleitung muss Informationen über die Benutzung der im Fahrzeug eingebauten Vorrichtungen enthalten.

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