ANHANG XXIII VO (EU) 2015/208
Anforderungen für die Belastungsgewichte
Muss eine Zugmaschine mit Belastungsgewichten versehen werden, damit sie den übrigen Vorschriften für die EU-Typgenehmigung entspricht, müssen diese vom Hersteller der Zugmaschine geliefert werden, für die Anbringung an der Zugmaschine geeignet sein und das Zeichen des Zugmaschinenherstellers sowie auf ± 5 % genau die Angabe ihrer Masse in Kilogramm tragen. Die vorderen Belastungsgewichte, die häufig abgenommen und aufgesetzt werden müssen, sind mit Handgriffen zu versehen, die einen Sicherheitsabstand von mindestens 25 mm aufweisen. Die Belastungsmassen müssen so aufgesetzt werden, dass sie sich (beispielsweise bei einem Überrollen der Zugmaschine) nicht aus Versehen lösen.© Europäische Union 1998-2021
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