ANHANG XXV VO (EU) 2015/208
Anforderungen für Kraftstofftanks
1. Dieser Anhang gilt für Tanks, die für die Aufbewahrung des hauptsächlich zur Fortbewegung des Fahrzeugs verwendeten flüssigen Kraftstoffs ausgelegt sind. Kraftstofftanks müssen korrosionsfest hergestellt sein. Sie müssen den vom Hersteller vorgenommenen Prüfungen auf Dichtheit bei doppeltem relativem Betriebsdruck, mindestens jedoch bei einem Druck von 0,3 bar genügen. Auftretender Überdruck oder den Betriebsdruck übersteigender Druck muss sich durch geeignete Vorrichtungen (Entlüftungsöffnungen, Sicherheitsventile usw.) selbsttätig ausgleichen. Die Entlüftungsöffnungen müssen so beschaffen sein, dass jede Brandgefahr ausgeschlossen ist. Auch bei völlig umgestürztem Tank darf durch den Verschluss oder durch die zum Ausgleich von Überdruck bestimmten Vorrichtungen kein Treibstoff austreten; ein Austropfen ist zulässig.
2. Kraftstofftanks müssen so eingebaut sein, dass sie bei Stößen von vorn oder von hinten geschützt sind; in der Nähe der Kraftstofftanks dürfen sich keine vorspringenden Teile, scharfen Kanten usw. befinden. Die Kraftstoffzufuhrleitungen und der Einfüllstutzen müssen außerhalb des Fahrerhauses angebracht sein.
-
3.
-
Anforderungen in Bezug auf die statische elektrische Sicherheit des Kraftstofftanks
Der Kraftstofftank und seine Zubehörteile müssen so beschaffen und so in das Fahrzeug eingebaut sein, dass jede Entzündungsgefahr infolge elektrostatischer Aufladung vermieden wird. Gegebenenfalls müssen Maßnahmen für die Ableitung einer elektrischen Ladung vorgesehen werden. Jedoch ist für Kraftstoffbehälter, die für Kraftstoff mit einen Flammpunkt von mindestens 55 °C ausgelegt sind, keine Anlage zur Ableitung der elektrischen Ladung erforderlich. Der Flammpunkt ist nach ISO 2719:2002 zu bestimmen. Der Hersteller muss gegenüber dem technischen Dienst die Maßnahmen nachweisen, die die Erfüllung dieser Anforderungen gewährleisten.© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.