Artikel 22 VO (EU) 2015/2219

Allgemeine Bestimmung

Für das Personal der EPA gelten das Beamtenstatut und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten sowie die im gegenseitigen Einvernehmen der Organe der Union erlassenen Regelungen zur Durchführung dieser Bestimmungen.

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