Artikel 160 VO (EU) 2015/2446
Kommunikationsmittel für das Auskunftsblatt INF 3 (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex)
Eine Bescheinigung, dass die Bedingungen für die Befreiung von den Einfuhrabgaben erfüllt worden sind ( „Auskunftsblatt INF 3” ), kann unter Verwendung anderer Mittel als der elektronischen Datenverarbeitung übermittelt werden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.