ANHANG 32-02 VO (EU) 2015/2446

Verpflichtungserklärung — Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln

GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN/UNIONSVERSANDVERFAHREN

(1)
Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung
(2)
Bürge: Vollständige Anschrift
(3)
Sehen die Rechtsvorschriften des betreffenden Landes ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die unter Nummer 4 Absätze 2 und 4 vorgesehenen Anerkenntnisse bzw. Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Sicherheit sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbevollmächtigten befindet.
(4)
Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: „Für die Übernahme der Sicherheitsleistung” .
(5)
Zollstelle der Sicherheitsleistung — Datum der Genehmigung der Verpflichtungserklärung

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