ANHANG 32-01 VO (EU) 2015/2446

Verpflichtungserklärung des Bürgen — Einzelsicherheit

Gemeinsame Datenanforderungen

(1)
Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung
(2)
Bürge: Vollständige Anschrift
(3)
Zollstelle der Sicherheitsleistung
(4)
Höchstbetrag der Sicherheitsleistung
(5)
Name und Vorname oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Sicherheitsleistenden
(6)
Angabe eines der folgenden Zollvorgänge:

a)
vorübergehende Verwahrung,
b)
Unionsversandverfahren,
c)
gemeinsames Versandverfahren,
d)
Zolllagerverfahren,
e)
vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben,
f)
aktive Veredelung,
g)
Endverwendung,
h)
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr mit normaler Zollanmeldung ohne Zahlungsaufschub
i)
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr mit normaler Zollanmeldung mit Zahlungsaufschub
j)
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr mit nach Artikel 166 des Zollkodex vorgenommener Zollanmeldung,
k)
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr mit nach Artikel 182 des Zollkodex vorgenommener Zollanmeldung,
l)
vorübergehende Verwendung mit teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben,
m)
anderer Zollvorgang — bitte Art des Vorgangs angeben.

(7)
Sehen die Rechtsvorschriften des betreffenden Landes ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die unter Nummer 4 Absätze 2 und 4 vorgesehenen Anerkenntnisse bzw. Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Sicherheitsleistung sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbevollmächtigten befindet.
(8)
Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: „Für die Übernahme der Sicherheit in Höhe von …” , wobei er den Betrag in Worten anzugeben hat.
(9)
Zollstelle der Sicherheitsleistung — Datum der Genehmigung der Verpflichtungserklärung — durch die Sicherheit abgedeckte Erklärung

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.