ANHANG 52-02 VO (EU) 2015/2446

Vom Beförderer gemäß Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer vi vorzulegende Informationen

1.
Name des Beförderers
2.
Name und Anschrift des Versenders in einem anderen Teil des Vereinigten Königreichs als Nordirland
3.
Name und Anschrift des Empfängers in Nordirland
4.
Ort der Lieferung in Nordirland, falls von Anschrift des Empfängers abweichend
5.
Uncodierte Bezeichnung der Waren auf Ebene der Sendung
6.
Zahl der Pack-/Teilstücke in der Sendung
7.
Bruttogewicht
8.
Wert (sofern bekannt)
9.
Lieferdatum

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