ANHANG 52-02 VO (EU) 2015/2446
Vom Beförderer gemäß Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer vi vorzulegende Informationen
- 1.
- Name des Beförderers
- 2.
- Name und Anschrift des Versenders in einem anderen Teil des Vereinigten Königreichs als Nordirland
- 3.
- Name und Anschrift des Empfängers in Nordirland
- 4.
- Ort der Lieferung in Nordirland, falls von Anschrift des Empfängers abweichend
- 5.
- Uncodierte Bezeichnung der Waren auf Ebene der Sendung
- 6.
- Zahl der Pack-/Teilstücke in der Sendung
- 7.
- Bruttogewicht
- 8.
- Wert (sofern bekannt)
- 9.
- Lieferdatum
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