ANHANG A VO (EU) 2015/2446

GEMEINSAME DATENANFORDERUNGEN FÜR ANTRÄGE UND ENTSCHEIDUNGEN GEMÄẞ ARTIKEL 2 ABSATZ 1

TITEL I

Abschnitt 1

(1)
Die vorliegenden Anmerkungen gelten für alle Titel dieses Anhangs.
(2)
Die Datenanforderungstabellen in Titel II enthalten alle Datenelemente, die für die in diesem Anhang behandelten Anträge und Entscheidungen erforderlich sind.
(3)
Die Formate, Codes und gegebenenfalls die Struktur der in diesem Anhang beschriebenen Datenanforderungen sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 festgelegt worden.
(4)
Die in diesem Anhang festgelegten Datenanforderungen gelten sowohl für Anträge und Entscheidungen, die mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung erstellt werden, als auch für Anträge und Entscheidungen in Papierform.
(5)
Datenelemente, die für mehrere Arten von Anträgen und Entscheidungen verwendet werden können, sind in Titel II Abschnitt 1 Gruppe 31-38 dieses Anhangs aufgeführt.
(6)
Datenelemente für bestimmte Arten von Anträgen und Entscheidungen sind im Abschnitt zu den Datenanforderungen in Titel II Gruppe 42-63 dieses Anhangs aufgeführt.
(7)
Der Status des in den Datenanforderungstabellen festgelegten Datenelements wird durch die im Abschnitt zu den Datenanforderungen in Titel II dieses Anhangs näher erläuterten spezifischen Vorschriften für die einzelnen Datenelemente nicht berührt. Beispielsweise ist D.E. 35 01 080. „Nämlichkeit der Waren” in der Datenanforderungstabelle in Titel II Gruppe 35 dieses Anhangs für Bewilligungen der aktiven Veredelung (Spalte IPO) und der passiven Veredelung (Spalte OPO) als obligatorisch gekennzeichnet (Status  „A” ); bei der aktiven oder passiven Veredelung mit Ersatzwaren sowie bei der passiven Veredelung im Verfahren des Standardaustauschs gemäß den Anmerkungen in Titel II Gruppe 35 dieses Anhangs sind diese Angaben jedoch nicht zu machen.
(8)
Die Statuskennzeichnungen ( „A” , „B” oder „C” ) geben für die in der jeweiligen Datenanforderungstabelle aufgeführten Datenelemente an, ob sie für Anträge (Kennzeichnung „*” , für Entscheidungen (Kennzeichnung „+” ) oder für beides (keine spezifische Kennzeichnung) verwendet werden dürfen.
(9)
Die Tatsache, dass bestimmte Daten nur dann anzugeben sind, wenn die Umstände die erfordern, hat keinen Einfluss auf den in der nachstehenden Datenanforderungstabelle aufgeführten Status. Beispielsweise ist D.E. 35 01 060. „Ersatzwaren” nur dann zu verwenden, wenn die Verwendung von Ersatzwaren gemäß Artikel 223 des Zollkodex beantragt wird.
(10)
Die auf Ebene des Datenelements (der Klasse) angewandten Statuskennzeichnungen ( „A” , „B” oder „C” ) müssen in Verbindung mit den angegebenen möglichen Änderungen auf Ebene des Datenunterelements (Unterklasse oder Attribut) sowie mit den Bestimmungen der nummerierten Fußnote(n) in der Anforderungstabelle in Titel II Abschnitt 2 betrachtet werden. Falls auf Klassenebene ein Status und/oder eine Fußnote angegeben ist, so gilt dies für alle Datenunterklassen bzw. Datenunterelemente, es sei denn, für eine Datenunterklasse bzw. ein Datenunterelement ist ein anderer Status bzw. eine andere Fußnote spezifiziert. Beispielsweise ist bei D.E. 33 02… „Identifikation des Antragstellers/Inhabers der Bewilligung oder Entscheidung” für die meisten Spalten der Status „A” auf Klassenebene angegeben, während D.E. 33 02 000 230 „MwSt.-Nummer” nur für die Spalte AEO erforderlich ist.
(11)
Wird ein Antrag auf Inanspruchnahme eines anderen besonderen Verfahrens als des Versands gemäß Artikel 163 gestellt, ist der in Spalte A163 der Datenanforderungstabelle in Titel II dieses Anhangs festgelegte Datensatz zusätzlich zu den Datenanforderungen der Zollanmeldung vorzulegen, wie in Titel I Kapitel 3 Abschnitte 1, 2 und 11 des Anhangs B für das betreffende Verfahren festgelegt.
(12)
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission eine Liste der mit dem Status „B” gekennzeichneten von ihnen benötigten Datenelemente in den Datenanforderungstabellen vor und unterrichten die Kommission über etwaige Änderungen dieser Liste. Die Liste dieser Angaben wird von der Kommission veröffentlicht.
(13)
In der Datenanforderungstabelle in Titel II (Datenanforderungen mit Anmerkungen) Abschnitt 2 (Datenanforderungstabelle für Datengruppe 31-38) sind nur die Datenelemente aufgeführt, für die ein tatsächlicher Anforderungsstatus angegeben ist.
(14)
Für die Anwendbarkeit der Datenanforderungen für die jeweiligen Spalten (Datensätze zu spezifischen Anträgen bzw. Entscheidungen) gelten unterschiedliche Phasen. Die entsprechende Phase ist in Titel I Abschnitt 2 (Tabelle — Legende) dieses Anhangs angegeben. Für die verschiedenen Phasen gelten folgenden Anwendbarkeitsdaten:

    Phase 0 — ab dem 3. März 2024

    Phase 1 — ab dem 11. März 2024

    Phase 2 — ab dem 13. März 2025

    Phase 3 — ab dem 1. Dezember 2026

Abschnitt 2

Spalten Frühere Spaltenreferenz Art des Antrags/der Entscheidung Rechtsgrundlage Gruppe, die die betreffenden Datenanforderungen enthält Angabe der Phase gemäß Titel I Abschnitt 1 Nummer 14
Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
BTI 1a Antrag und Entscheidung in Bezug auf verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) Artikel 33 des Zollkodex 42… Phase 0
BOI 1b Antrag und Entscheidung in Bezug auf verbindliche Ursprungsauskünfte (vUA) Artikel 33 des Zollkodex 43… Phase 3
BVI [NEU] Antrag und Entscheidung in Bezug auf verbindliche Zollwertauskünfte (vZWA) Artikel 35 des Zollkodex 63… Phase 3
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
AEO 2 Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten Artikel 38 des Zollkodex 44… Phase 2
Zollwertbestimmung
CVA 3 Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Vereinfachung der Ermittlung von Beträgen, die Teil des Zollwerts der Waren sind Artikel 73 des Zollkodex 45… Phase 2
Gesamtsicherheit und Zahlungsaufschub
CGU 4a Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Leistung einer Gesamtsicherheit, einschließlich einer möglichen Verringerung oder Befreiung Artikel 95 des Zollkodex 46… Phase 1
DPO 4b Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Aufschub der Zahlung der geschuldeten Abgaben, sofern die Erlaubnis nicht für einen Einzelvorgang gewährt wird Artikel 110 des Zollkodex 47… Phase 2
RRM 4c Antrag und Entscheidung in Bezug auf die Erstattung oder den Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträgen Artikel 116 des Zollkodex 48… Phase 2
Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Ankunft der Waren
TST 5 Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Verwahrungslagern Artikel 148 des Zollkodex 49… Phase 2
Zollrechtlicher Status von Waren
RSS 6a Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Einführung eines Linienverkehrs Artikel 120 50… Phase 2
ACP 6b Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Ausstellers Artikel 128 51… Phase 2
Zollförmlichkeiten
SDE 7a Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Verwendung einer vereinfachten Anmeldung Artikel 166 Absatz 2 des Zollkodex 52… Phase 2
CCL 7b Antrag oder Bewilligung in Bezug auf eine zentrale Zollabwicklung Artikel 179 des Zollkodex 53… Phase 2
EIR 7c Antrag und Bewilligung in Bezug auf eine vereinfachte Anmeldung durch Anschreibung in der Buchführung des Anmelders, einschließlich Ausfuhrverfahren Artikel 182 des Zollkodex 54… Phase 2
SAS 7d Antrag oder Bewilligung in Bezug auf eine Eigenkontrolle Artikel 185 des Zollkodex 55… Phase 2
AWB 7e Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Wiegers von Bananen Artikel 155 56… Phase 2
Besondere Verfahren
IPO 8a Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex 57… Phase 2
OPO 8b Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der passiven Veredelung Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex 58… Phase 2
EUS 8c Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex Spezifische Daten sind nicht erforderlich. Phase 2
TEA 8d Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex Spezifische Daten sind nicht erforderlich. Phase 2
CWP 8e Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe b des Zollkodex 59… Phase 2
A163 8f Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung, der Endverwendung, der aktiven oder passiven Veredelung in Situationen, in denen Artikel 163 anzuwenden ist Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex und Artikel 163 Spezifische Daten sind nicht erforderlich. Phase 0
Versand
ACT 9a Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Empfängers für TIR-Verfahren Artikel 230 des Zollkodex Spezifische Daten sind nicht erforderlich. Phase 2
ACR 9b Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Versenders für das Versandverfahren der Union Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe a des Zollkodex 60… Phase 2
ACE 9c Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Empfängers für den Unionsversand Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex Spezifische Daten sind nicht erforderlich. Phase 2
SSE 9d Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Verwendung besonderer Verschlüsse Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe c des Zollkodex 61… Phase 2
TRD 9e Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Verwendung einer Versandanmeldung mit verringertem Datensatz Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe d des Zollkodex Spezifische Daten sind nicht erforderlich. Phase 2
ETD 9f Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Verwendung eines elektronischen Beförderungspapiers als Zollanmeldung Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe e des Zollkodex 62… Phase 2

Abschnitt 3

Zeichen Beschreibung des Zeichens
A Obligatorisch: Diese Daten werden von jedem Mitgliedstaat verlangt.
B Fakultativ für die Mitgliedstaaten: Es liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten, ob sie diese Angaben verlangen oder nicht.
C Fakultativ für den Antragsteller: Es liegt im Ermessen des Antragstellers, diese Daten bereitzustellen; die Mitgliedstaaten können sie nicht verlangen.
* Dieses Datenelement wird nur für den betreffenden Antrag verwendet.
+ Dieses Datenelement wird nur für die betreffende Entscheidung verwendet.
Wenn weder [*] noch [+] angegeben ist, betrifft die Anforderung sowohl den Antrag als auch die Entscheidung. Wenn für ein spezifisches Datenelement kein Erfordernis festgelegt ist, dann ist dieses Element nicht erforderlich.

Abschnitt 4

GruppeBezeichnung der GruppeVerwendete AbkürzungFrühere Titelreferenz
31…Informationen zu dem Antrag/der EntscheidungALLETitel I
32…Referenzen für Unterlagen, Zertifikate und BewilligungenALLETitel I
33…BeteiligteALLETitel I
34…Daten, Uhrzeiten, Fristen und OrteALLETitel I
35…Nämlichkeit der WarenALLETitel I
36…Voraussetzungen und BedingungenALLETitel I
37…Tätigkeiten und VerfahrenALLETitel I
38…SonstigesALLETitel I
42…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Entscheidung in Bezug auf eine verbindliche ZolltarifauskunftBTITitel II
43…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Entscheidung in Bezug auf eine verbindliche UrsprungsauskunftBOITitel III
63…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Entscheidung in Bezug auf verbindliche ZollwertauskünfteBVI[NEU]
44…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Status des zugelassenen WirtschaftsbeteiligtenAEOTitel IV
45…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die Vereinfachung der Ermittlung von Beträgen, die Teil des Zollwerts der Waren sindCVATitel V
46…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die Leistung einer Gesamtsicherheit, einschließlich einer möglichen Verringerung oder BefreiungCGUTitel VI
47…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Aufschub der Zahlung der geschuldeten Abgaben, sofern die Erlaubnis nicht für einen Einzelvorgang gewährt wirdDPOTitel VII
48…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag oder die Entscheidung in Bezug auf die Erstattung oder den Erlass der Einfuhr- oder AusfuhrabgabenbeträgeRRMTitel VIII
49…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von VerwahrungslagernTSTTitel IX
50…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den LinienverkehrRSSTitel X
51…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Status des zugelassenen AusstellersACPTitel XI
52…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die Verwendung einer vereinfachten AnmeldungSDETitel XII
53…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf eine zentrale ZollabwicklungCCLTitel XIII
54…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf eine Zollanmeldung durch Anschreibung in der Buchführung des Anmelders, einschließlich AusfuhrverfahrenEIRTitel XIV
55…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf eine EigenkontrolleSASTitel XV
56…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Wiegers von BananenAWBTitel XVI
57…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der aktiven VeredelungIPOTitel XVII
58…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der passiven VeredelungOPOTitel XVIII
59…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von WarenCWPTitel XIX
60…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Versenders für das Versandverfahren der UnionACRTitel XX
61…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die Verwendung besonderer VerschlüsseSSETitel XXI
62…Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die Verwendung eines elektronischen Beförderungspapiers als ZollanmeldungETD[NEU]

Abschnitt 5

FußnotennummerBeschreibung der Fußnote
[1]

Dieses Datenelement ist nur dann zu verwenden, wenn

die Bewilligung in Bezug auf die Leistung einer Gesamtsicherheit in Ländern des gemeinsamen Versandverfahrens für die Überführung von Waren in das Versandverfahren verwendet werden soll;

die Bewilligung in Bezug auf die Verwendung eines elektronischen Beförderungspapiers als Zollanmeldung in Ländern des gemeinsamen Versandverfahrens verwendet werden soll.

[2]Dieses Datenelement ist nur dann im Antrag zu verwenden, wenn es sich um einen Antrag auf Änderung, Erneuerung oder Widerruf der Entscheidung handelt.
[3]

Unbeschadet der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erlassenen Sondervorschriften ist einem Antrag für Waren, für die mit der Zollanmeldung eine Einfuhr- oder Ausfuhrlizenz vorgelegt wurde, eine Bescheinigung der für die Erteilung dieser Lizenz zuständigen Behörden beizufügen, wonach alles Erforderliche getan wurde, um ihre Wirkung aufzuheben.

Diese Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn

a)
die Zollstelle, bei der der Antrag gestellt wird, die Lizenz selbst erteilt hat;
b)
der Grund für den Antrag ein Fehler ist, der keine Auswirkungen auf die Erteilung der Lizenz hat.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn die Waren wiederausgeführt, in ein Zolllager übergeführt, in eine Freizone verbracht oder vernichtet oder zerstört werden.

[4]Diese Angaben sind nur dann obligatorisch, wenn die EORI-Nummer der Person nicht erforderlich ist. Wird die EORI-Nummer angegeben, brauchen der Name und die Anschrift nicht angegeben zu werden, es sei denn, es wird ein papiergestützter Antrag oder eine papiergestützte Entscheidung verwendet.
[5]Diese Angaben sind nicht zu machen, wenn der Antragsteller zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ist.
[6]Diese Angaben sind nur dann zu machen, wenn es sich um einen Antrag auf Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung handelt und das Zollrecht diese Angaben verlangt.
[7]Diese Angaben sind nur bei einem papiergestützten Antrag bzw. einer papiergestützten Entscheidung zu verwenden.
[8]Soll ein öffentliches Zolllager des Typs II genutzt werden, ist dieses Datenelement nicht zu verwenden.
[9]Diese Angaben sind nicht erforderlich, wenn Artikel 162 gilt.
[10]

Diese Angaben sind nur für die Zwecke folgender Anträge zu machen:

a)
Anträge auf Bewilligung der aktiven Veredelung bzw. der Endverwendung gemäß Artikel 162, wenn der Antragsteller nicht im Zollgebiet der Union ansässig ist;
b)
Anträge auf Bewilligung der vorübergehenden Verwendung gemäß Artikel 205.
[11]Diese Angaben sind nicht zu machen, wenn im Zollrecht der Union die Pflicht zur Gestellung der Waren aufgehoben ist.
[12]

Bei einem Antrag bzw. einer Entscheidung in Bezug auf die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung sind diese Daten bei der Veredelung EX/IM nicht zu verwenden, es sei denn, es werden Ausfuhrabgaben fällig.

Bei einem Antrag bzw. einer Entscheidung in Bezug auf die Inanspruchnahme der passiven Veredelung sind diese Daten nur bei der Veredelung IM/EX sowie bei Verwendung des Verfahrens des Standardaustauschs mit vorzeitiger Einfuhr von Ersatzerzeugnissen obligatorisch.

[13]Diese Angaben sind in der Entscheidung nur dann zu machen, wenn der Bewilligungsinhaber nicht von der Pflicht zur Gestellung der Waren befreit ist und die Waren ohne Maßnahmen einer Zollstelle überlassen werden.
[14]Diese Angaben sind im Falle einer Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung EX/IM ohne Standardinformationsaustausch gemäß Artikel 176 und im Falle einer Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung IM/EX zu machen.
[15]Diese Angaben sind nur bei einer Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung IM/EX oder die Endverwendung zu machen.
[16]Diese Angaben sind nur dann zu machen, wenn es sich um einen Antrag auf Inanspruchnahme der aktiven oder passiven Veredelung oder der Endverwendung handelt und die Endverwendung die Veredelung von Waren einschließt.
[17]Diese Angaben sind nur dann zu verwenden, wenn es sich um einen Antrag auf Inanspruchnahme der aktiven oder passiven Veredelung handelt.
[18]Fußnote [18] wird gestrichen. In den Fällen, in denen Fußnote [18] verwendet wurde, gilt Fußnote [12].
[19]Diese Angaben sind nur dann zu verwenden, wenn es sich um einen Antrag auf Inanspruchnahme der aktiven Veredelung handelt.
[20]Wenn die für die Zollangelegenheiten des Antragstellers zuständige Person keine natürliche Person ist, so müssen keine Angaben unter „Nationale Identifikationsnummer” und „Geburtsdatum” gemacht werden; die EORI-Nummer der für die Zollangelegenheiten zuständigen Person ist anzugeben, sofern sie bekannt ist.
[21]Wenn die Aufzeichnungen nicht in den Räumlichkeiten des Inhabers des Verfahrens aufbewahrt werden, ist die Bezeichnung der Räumlichkeiten anzugeben.
[22]Diese Angaben sind nur dann obligatorisch, wenn die EORI-Nummer des Subunternehmers nicht bekannt ist. Wird die EORI-Nummer angegeben, brauchen der Name und die Anschrift nicht angegeben zu werden.
[23]Diese Angaben dürfen nur bei Ausfuhrverfahren verwendet werden, bei denen die Zollanmeldung vom Subunternehmer eingereicht wird.
[24]Diese Angaben sind nur dann obligatorisch, wenn die EORI-Nummer der betreffenden Person nicht bekannt ist. Wird die EORI-Nummer angegeben, brauchen der Name und die Anschrift nicht angegeben zu werden.
[25]Diese Angaben sind nur im Falle der aktiven Veredelung, der passiven Veredelung und der Endverwendung zu machen.
[26]Mindestens ein Element (Ortskennung oder Qualifikator) ist bereitzustellen. Im Falle einer Genehmigung, die mehr als nur einen Mitgliedstaat betrifft, ist auch die Zollstelle anzugeben (außer für die Spalte OPO). Im Falle einer Genehmigung, die nur einen Mitgliedstaat betrifft, ist die Angabe der Zollstelle optional.
[27]Nur im Falle eines Antrags auf Inanspruchnahme des Verfahrens der passiven Veredelung obligatorisch, wenn Artikel 223 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Zollkodex gilt.
[28]Die Kardinalität für dieses Datenelement ist 1x.
[29]Dieses Datenelement ist nur zu verwenden, wenn die Zollbehörden dies verlangen.
[30]Diese Angaben sind nur dann obligatorisch, wenn in D.E. 58 01 000 312 der Code „2” angegeben ist.
[31]Diese Angaben sind nur dann vorzulegen, wenn in D.E. 35 01 060… „Ersatzwaren” angegeben ist, dass Ersatzwaren verwendet werden. D.E. 34 17… „Frist für die Erledigung” muss für EX/IM angegeben werden und D.E. 58 04… „Vorzeitige Einfuhr von Veredelungserzeugnissen (passive Veredelung IM/EX)” für IM/EX-Fälle (sofern verwendet).
[32]Diese Angaben sind nicht vorzulegen, wenn es sich beim Verarbeitungsvorgang um Vernichtung handelt und es keine Veredelungserzeugnisse gibt. Wenn der Verarbeitungsvorgang Vernichtung ist, gibt es keine Veredelungshaupterzeugnisse, sondern nur Veredelungsnebenerzeugnisse.
[33]Nur bei verlängerter Verwendungsdauer der Entscheidung (auf Grundlage von Artikel 34 Absatz 9 des Zollkodex).
[34]Diese Angabe ist nicht obligatorisch, wenn der Code der Kombinierten Nomenklatur zur Ermittlung der vollständigen Einreihung der Waren, die in die Endverwendung übergeführt werden sollen, ausreicht.

TITEL II

Abschnitt 1

Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Kapitel gelten für die Datenelemente, die in der Tabelle mit den Datenanforderungen in Titel II Abschnitt 2 aufgeführt sind. Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Titel gelten für alle Datenelemente und Datenunterelemente, sofern die Kennzeichnung nichts Anderweitiges besagt. Datenelemente, für die keine spezifischen Anforderungen in Bezug auf Datensätze zu spezifischen Anträgen bzw. Entscheidungen (Spalten) gelten, sind in den nachfolgenden Tabellen nicht aufgeführt.

Abschnitt 2

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsBTI (1a)BOI (1b)BVI (neu)AEO (2)CVA (3)
31 01 000 0001/1Code Art des Antrags/der EntscheidungAAAAA
31 01 000 0021/1ArtAAAAA
31 02 000 0001/2Unterschrift/AuthentifizierungAAAAA
31 02 000 2021/2AuthentifizierungAAAAA
31 03 000 0001/3Art des AntragsA*
31 03 000 0081/3CodeA*
31 03 010 0001/3Referenznummer der EntscheidungA*
31 03 010 0201/3LändercodeA*
31 03 010 2051/3Code Art der EntscheidungA*
31 03 010 0011/3ReferenznummerA*
31 04 000 0001/4Geografischer Geltungsbereich — UnionA
31 04 000 0081/4CodeA
31 04 010 0001/4Mitgliedstaaten der Europäischen UnionA
31 04 010 0201/4LändercodeA
31 06 000 0001/6Referenznummer der EntscheidungA+A+A+A [2]*A [2]* A+
31 06 000 0201/6LändercodeA+A+A+AA
31 06 000 2051/6Code Art der EntscheidungA+A+A+AA
31 06 000 0011/6ReferenznummerA+A+A+AA
31 07 000 0001/7Entscheidungsbefugte ZollbehördeAAAAA
31 07 000 3011/7Code der ZollstelleAAAAA
32 01 000 0002/1Sonstige Anträge und Entscheidungen in Bezug auf vorliegende verbindliche AuskünfteA*AA*
32 01 000 2132/1IndikatorAA*
32 01 010 0002/1Land der AntragstellungA*A*A*
32 01 010 0202/1LändercodeA*A*A*
32 01 010 2142/1Ort der AntragstellungA*A*A*
32 01 020 0002/1Datum des AntragsA*A*A*
32 01 020 2072/1DatumA*A*A*
32 01 030 0002/1Referenznummer der EntscheidungA*AA*
32 01 030 0202/1LändercodeA*AA*
32 01 030 2052/1Code Art der EntscheidungA*AA*
32 01 030 0012/1ReferenznummerA*AA*
32 01 030 2152/1Ausstellungsdatum der EntscheidungA*AA*
32 01 040 0002/1Beginn der Gültigkeit der EntscheidungA*A*A*
32 01 040 2072/1DatumA*A*A*
32 01 050 0002/1WarennummerA*AA*
32 01 050 0562/1Code der Unterposition des Harmonisierten SystemsA*AA*
32 01 050 0572/1Code der Kombinierten NomenklaturA*AA*
32 01 050 0582/1TARIC-CodeA*C*A*
32 01 050 0592/1TARIC-ZusatzcodeA*C*A*
32 02 000 0002/2Entscheidungen über verbindliche Auskünfte, die anderen Inhabern erteilt wurdenA*A*A*
32 02 000 2132/2IndikatorA*A*
32 02 010 0002/2Referenznummer der EntscheidungA*A*A*
32 02 010 0202/2LändercodeA*A*A*
32 02 010 2052/2Code Art der EntscheidungA*A*A*
32 02 010 0012/2ReferenznummerA*A*A*
32 02 020 0002/2Beginn der Gültigkeit der EntscheidungA*A*A*
32 02 020 2072/2DatumA*A*A*
32 02 030 0002/2WarennummerA*A*
32 02 030 0562/2Code der Unterposition des Harmonisierten SystemsA*A*
32 02 030 0572/2Code der Kombinierten NomenklaturA*A*
32 02 030 0582/2TARIC-CodeA*A*
32 02 030 0592/2TARIC-ZusatzcodeA*A*
32 03 000 0002/3Anhängige oder bereits abgeschlossene Rechts- oder VerwaltungsverfahrenA*A*A*
32 03 000 0202/3LändercodeA*A*A*
32 03 000 2212/3Bezeichnung des GerichtsA*A*A*
32 03 010 0002/3Anschrift des GerichtsA*A*A*
32 03 010 0202/3LändercodeA*A*A*
32 03 010 0212/3PostleitzahlA*A*A*
32 03 010 0222/3OrtA*A*A*
32 03 020 0002/3Verweis auf Rechts- und/oder VerwaltungsverfahrenA*A*A*
32 03 020 2222/3Referenznummer und relevante AngabenA*A*A*
32 04 000 0002/4Beigefügte DokumenteA*A*A*A*A
32 04 000 2232/4Gesamtzahl der beigefügten DokumenteA*A
32 04 010 0002/4DokumentA*A*A*AA
32 04 010 2242/4Bezeichnung des DokumentsA*A*A*A*A
32 04 010 2252/4Identifikationsnummer des DokumentsA*A*A*A*A
32 04 010 2262/4DokumentdatumA*A*A*A*A
32 04 010 1192/4AnlageA
33 01 000 0003/1Antragsteller/Inhaber der Bewilligung oder EntscheidungA [4]A [4]A [4]A [4]A [4]
33 01 000 0163/1BezeichnungAAAAA
33 01 000 2273/1Vollständiger NameA
33 01 010 0003/1AnschriftAAAAA
33 01 010 0193/1Straße und HausnummerAAAAA
33 01 010 0203/1LändercodeAAAAA
33 01 010 0213/1PostleitzahlAAAAA
33 01 010 0223/1OrtAAAAA
33 01 020 0003/1AntragstellerA
33 01 020 2283/1SprachencodeA
33 02 000 0003/2Identifikation des Antragstellers/Inhabers der Bewilligung oder EntscheidungAAAAA
33 02 000 2293/2EORI-NummerAAAAA
33 02 000 2303/2MwSt.-NummerA
33 02 000 2313/2TIN-NummerA
33 02 000 1243/2Nummer der amtlichen EintragungA
33 03 000 0003/3VertreterA [4]*A [4]*A [4]*A [4]
33 03 000 0163/3NameA*A*A*A
33 03 010 0003/3AnschriftA*A*A*A
33 03 010 0193/3Straße und HausnummerA*A*A*A
33 03 010 0203/3LändercodeA*A*A*A
33 03 010 0213/3PostleitzahlA*A*A*A
33 03 010 0223/3OrtA*A*A*A
33 03 020 0003/4Identifikation des VertretersA*A*A*A
33 03 020 2293/4EORI-NummerA*A*A*A
33 05 000 0003/5Name und Kontaktdaten der für die Zollangelegenheiten des Antragstellers zuständigen Person(en)A*A [5]*
33 05 000 0163/5NameA*A*
33 05 000 2373/5Nationale IdentifikationsnummerA [20]*A [20]*
33 05 000 2383/5GeburtsdatumA [20]*A [20]*
33 05 000 2293/5EORI-NummerA [20]*A [20]*
33 05 010 0003/5KontaktinformationenA*A*
33 05 010 2343/5TelefonnummerA*A*
33 05 010 0763/5E-Mail-AdresseA*A*
33 06 000 0003/6Für den Antrag zuständige KontaktpersonA*A*A*A*A*
33 06 000 0163/6NameA*A*A*A*A*
33 06 000 2343/6TelefonnummerA*A*A*A*A*
33 06 000 0763/6E-Mail-AdresseA*A*A*A*A*
33 07 000 0003/7Person, die für den Antragsteller verantwortlich ist oder die Kontrolle über seine Leitung ausübtA*A [5]*
33 07 010 0003/7KontaktinformationenA*A*
33 07 010 0163/7NameA*A*
33 07 010 0193/7Straße und HausnummerA*A*
33 07 010 0203/7LändercodeA*A*
33 07 010 0213/7PostleitzahlA*A*
33 07 010 0223/7OrtA*A*
33 07 020 0003/7Besondere Angaben0A*A*
33 07 020 2373/7Nationale IdentifikationsnummerA*A*
33 07 020 2383/7GeburtsdatumA*A*
34 01 000 0004/1OrtA [7]A [7]A [7]A [7]A [7]
34 01 000 0224/1OrtAAAAA
34 02 000 0004/2DatumAAAAA
34 02 000 2074/2DatumAAAAA
34 03 000 0004/3Ort, an dem die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke geführt wird oder zugänglich istA [5]*A [5]*A [5]*A*A [5]*
34 03 010 0004/3AnschriftA*A*A*A*A*
34 03 010 0194/3Straße und HausnummerA*A*A*A*A*
34 03 010 0204/3LändercodeA*A*A*A*A*
34 03 010 0214/3PostleitzahlA*A*A*A*A*
34 03 010 0224/3OrtA*A*A*A*A*
34 03 020 0004/3UN/LOCODEA*A*A*A*A*
34 03 020 0364/3UN/LOCODEA*A*A*A*A*
34 04 000 0004/4Ort, an dem die Aufzeichnungen aufbewahrt werdenA*
34 04 000 0164/4BezeichnungA*
34 04 010 0004/4AnschriftA*
34 04 010 0194/4Straße und HausnummerA*
34 04 010 0204/4LändercodeA*
34 04 010 0214/4PostleitzahlA*
34 04 010 0224/4OrtA*
34 04 020 0004/4UN/LOCODEA*
34 04 020 0364/4UN/LOCODEA*
34 06 000 0004/6[Beantragter] Beginn der Gültigkeit der EntscheidungA+A+A+A+C* A+
34 06 000 2074/6DatumA+A+A+A+C* A+
34 06 000 0094/6TextC* A+
34 07 000 0004/7Ende der Geltungsdauer der EntscheidungA+A+A+B
34 07 000 2074/7DatumA+A+A+B
35 01 000 0005/1WarenangabenAAAA
35 01 010 0005/1WarennummerC* A+AAA
35 01 010 0565/1Code der Unterposition des Harmonisierten SystemsAAAA
35 01 010 0575/1Code der Kombinierten NomenklaturAAAA
35 01 010 0585/1TARIC-CodeAC* A+
35 01 011 0005/1TARIC-ZusatzcodeA
35 01 011 2475/1TARIC-Zusatzcode (Union)A
35 01 020 0005/2WarenbezeichnungAAAA
35 01 020 0095/2TextAAA
35 01 020 321[NEU]Äußere MerkmaleA
35 01 020 322[NEU]Funktion oder VerwendungA
35 01 020 323[NEU]Zusammensetzung der WarenA
35 01 020 324[NEU]Merkmale der Bestandteile oder Zutaten der WareA
35 01 030 0005/3WarenmengeA+A [33]A [33]
35 01 032 0005/3Verbindliche Angaben zur Menge der WarenA+AA
35 01 032 2495/3MaßeinheitA+AA
35 01 032 0065/3MengeA+AA
36 03 000 0006/3Allgemeine BemerkungenA+A+A+A+A+
36 03 000 0096/3TextA+A+A+A+A+
37 01 000 0007/1Art des VorgangsA*A*
37 01 000 2137/1IndikatorA*A*
37 01 000 2567/1Art des besonderen VerfahrensA*A*
38 04 000 0008/4Muster und Proben usw.A*A
38 04 000 2138/4IndikatorA*A
38 05 000 0008/5Zusätzliche InformationenC*C*C*C*
38 05 000 0098/5TextC*C*C*C*
38 09 000 0008/9SchlagwörterA+A+A+
38 09 000 2628/9SchlagwörterA+A+A+
38 12 000 0008/12Zustimmung zur Veröffentlichung im Verzeichnis der Inhaber von BewilligungenAA
38 12 000 2138/12IndikatorAA
D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsCGU (4a)DPO (4b)RRM (4c)TST (5)RSS (6a)
31 01 000 0001/1Code Art des Antrags/der EntscheidungAAAAA
31 01 000 0021/1ArtAAAAA
31 02 000 0001/2Unterschrift/AuthentifizierungAAAAA
31 02 000 2021/2AuthentifizierungAAAAA
31 03 000 0001/3Art des AntragsA*A*A*A*
31 03 000 0081/3CodeA*A*A*A*
31 03 010 0001/3Referenznummer der EntscheidungA*A*A*A*
31 03 010 0201/3LändercodeA*A*A*A*
31 03 010 2051/3Code Art der EntscheidungA*A*A*A*
31 03 010 0011/3ReferenznummerA*A*A*A*
31 04 000 0001/4Geografischer Geltungsbereich — UnionAAAA
31 04 000 0081/4CodeAAAA
31 04 010 0001/4Mitgliedstaaten der Europäischen UnionAAAA
31 04 010 0201/4LändercodeAAAA
31 05 000 0001/5Geografischer Geltungsbereich — Länder des gemeinsamen VersandverfahrensA [1]
31 05 000 0201/5LändercodeA
31 06 000 0001/6Referenznummer der EntscheidungA [2]* A+A [2]* A+A [2]* A+A [2]* A+A [2]* A+
31 06 000 0201/6LändercodeAAAAA
31 06 000 2051/6Code Art der EntscheidungAAAAA
31 06 000 0011/6ReferenznummerAAAAA
31 07 000 0001/7Entscheidungsbefugte ZollbehördeAAAAA
31 07 000 3011/7Code der ZollstelleAAAAA
32 04 000 0002/4Beigefügte DokumenteAAA [3]AA
32 04 000 2232/4Gesamtzahl der beigefügten DokumenteAAAAA
32 04 010 0002/4DokumentAAAAA
32 04 010 2242/4Bezeichnung des DokumentsAAAAA
32 04 010 2252/4Identifikationsnummer des DokumentsAAAAA
32 04 010 2262/4DokumentdatumAAAAA
32 04 010 1192/4AnlageA+
32 05 000 0002/5LagerA+
32 05 010 0002/5IdentifikationA+
32 05 010 1342/5IdentifikationA+
32 05 020 0002/5AnschriftA+
32 05 020 0162/5BezeichnungA+
32 05 020 0192/5Straße und HausnummerA+
32 05 020 0202/5LändercodeA+
32 05 020 0212/5PostleitzahlA+
32 05 020 0222/5OrtA+
32 05 030 0008/10EinzelheitenA+
32 05 030 0098/10TextA+
33 01 000 0003/1Antragsteller/Inhaber der Bewilligung oder EntscheidungA [4]A [4]A [4]A [4]A [4]
33 01 000 0163/1NameAAAAA
33 01 010 0003/1AnschriftAAAAA
33 01 010 0193/1Straße und HausnummerAAAAA
33 01 010 0203/1LändercodeAAAAA
33 01 010 0213/1PostleitzahlAAAAA
33 01 010 0223/1OrtAAAAA
33 02 000 0003/2Identifikation des Antragstellers/Inhabers der Bewilligung oder EntscheidungAAAAA
33 02 000 2293/2EORI-NummerAAAAA
33 03 000 0003/3VertreterA [4]A [4]A [4]A [4]A [4]
33 03 000 0163/3NameAAAAA
33 03 010 0003/3AnschriftAAAAA
33 03 010 0193/3Straße und HausnummerAAAAA
33 03 010 0203/3LändercodeAAAAA
33 03 010 0213/3PostleitzahlAAAAA
33 03 010 0223/3OrtAAAAA
33 03 020 0003/4Identifikation des VertretersAAAAA
33 03 020 2293/4EORI-NummerAAAAA
33 05 000 0003/5Name und Kontaktdaten der für die Zollangelegenheiten des Antragstellers zuständigen Person(en)A [5]*A [5]*
33 05 000 0163/5NameA*A*
33 05 000 2373/5Nationale IdentifikationsnummerA [20]*A [20]*
33 05 000 2383/5GeburtsdatumA [20]*A [20]*
33 05 000 2293/5EORI-NummerA [20]*A [20]*
33 05 010 0003/5KontaktinformationenA*A*
33 05 010 2343/5TelefonnummerA*A*
33 05 010 0763/5E-Mail-AdresseA*A*
33 06 000 0003/6Für den Antrag zuständige KontaktpersonA*A*C*A*A*
33 06 000 0163/6NameA*A*C*A*A*
33 06 000 2343/6TelefonnummerA*A*C*A*A*
33 06 000 0763/6E-Mail-AdresseA*A*C*A*A*
33 07 000 0003/7Person, die für den Antragsteller verantwortlich ist oder die Kontrolle über seine Leitung ausübtA [5]*A [5]*
33 07 010 0003/7KontaktinformationenA*A*
33 07 010 0163/7NameA*A*
33 07 010 0193/7Straße und HausnummerA*A*
33 07 010 0203/7LändercodeA*A*
33 07 010 0213/7PostleitzahlA*A*
33 07 010 0223/7OrtA*A*
33 07 020 0003/7Besondere AngabenA*A*
33 07 020 2373/7Nationale IdentifikationsnummerA*A*
33 07 020 2383/7GeburtsdatumA*A*
34 01 000 0004/1OrtA [7]A [7]A [7]A [7]A [7]
34 01 000 0224/1OrtAAAAA
34 02 000 0004/2DatumAAAAA
34 02 000 2074/2DatumAAAAA
34 03 000 0004/3Ort, an dem die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke geführt wird oder zugänglich istA [5]*A [5]*A [5]*A [5]*
34 03 010 0004/3AnschriftA*A*A*A*
34 03 010 0194/3Straße und HausnummerA*A*A*A*
34 03 010 0204/3LändercodeA*A*A*A*
34 03 010 0214/3PostleitzahlA*A*A*A*
34 03 010 0224/3OrtA*A*A*A*
34 03 020 0004/3UN/LOCODEA*A*A*A*
34 03 020 0364/3UN/LOCODEA*A*A*A*
34 04 000 0004/4Ort, an dem die Aufzeichnungen aufbewahrt werdenA*A*A*A*
34 04 000 0164/4BezeichnungA*A*A*A*
34 04 010 0004/4AnschriftA*A*A*A*
34 04 010 0194/4Straße und HausnummerA*A*A*A*
34 04 010 0204/4LändercodeA*A*A*A*
34 04 010 0214/4PostleitzahlA*A*A*A*
34 04 010 0224/4OrtA*A*A*A*
34 04 020 0004/4UN/LOCODEA*A*A*A*
34 04 020 0364/4UN/LOCODEA*A*A*A*
34 06 000 0004/6[Beantragter] Beginn der Gültigkeit der EntscheidungC* A+C* A+C* A+C* A+
34 06 000 2074/6DatumC* A+C* A+C* A+C* A+
34 06 000 0094/6TextC* A+C* A+C* A+C* A+
34 08 000 0004/8Ort, an dem sich die Waren befindenA [11]*
34 08 010 0004/8Angaben zum OrtA*
34 08 010 0464/8Qualifikator der OrtsbestimmungA*
34 08 010 0364/8UN/LOCODEA*
34 08 010 0524/8Nummer der BewilligungA*
34 08 010 0534/8Zusätzliche KennungA*
34 08 020 0004/8ZollstelleA*
34 08 020 0014/8ReferenznummerA*
34 08 030 0004/8GNSSA*
34 08 030 0494/8BreitengradA*
34 08 030 0504/8LängengradA*
34 08 040 0004/8WirtschaftsbeteiligterA*
34 08 040 0174/8IdentifikationsnummerA*
34 08 050 0004/8AnschriftA*
34 08 050 0194/8Straße und HausnummerA*
34 08 050 0214/8PostleitzahlA*
34 08 050 0224/8OrtA*
34 08 050 0204/8LändercodeA*
34 08 060 0004/8PLZ-AdresseA*
34 08 060 0214/8PostleitzahlA*
34 08 060 0254/8HausnummerA*
34 08 060 0204/8LändercodeA*
34 08 070 0004/8KontaktpersonA*
34 08 070 0164/8NameA*
34 08 070 2344/8TelefonnummerA*
34 08 070 0764/8E-Mail-AdresseA*
34 12 000 0004/12Zollstelle der SicherheitsleistungA+AA
34 12 000 3014/12Code der ZollstelleA+AA
34 13 000 0004/13ÜberwachungszollstelleA+
34 13 000 3014/13Code der ZollstelleA+
35 01 000 0005/1WarenangabenBA*A
35 01 010 0005/1WarennummerA*
35 01 010 0565/1Code der Unterposition des Harmonisierten SystemsA*
35 01 010 0575/1Code der Kombinierten NomenklaturA*
35 01 010 0585/1TARIC-CodeA*
35 01 011 0005/1TARIC-ZusatzcodeA*
35 01 011 2475/1TARIC-Zusatzcode (Union)A*
35 01 011 0605/1Nationaler ZusatzcodeA*
35 01 020 0005/2WarenbezeichnungBA*A
35 01 020 0095/2TextBA*A
35 01 030 0005/3WarenmengeA*
35 01 031 0005/3Andere als verbindliche Angaben zur Menge der WarenA*
35 01 031 2495/3MaßeinheitA*
35 01 031 0065/3MengeA*
35 01 040 0005/4WarenwertB
35 01 040 0125/4WährungB
35 01 040 0145/4BetragB
36 03 000 0006/3Allgemeine BemerkungenA+A+A+A+A+
36 03 000 0096/3TextA+A+A+A+A+
37 02 000 0007/2Art der ZollverfahrenA
37 02 000 2577/2VerfahrenscodeA
37 02 010 0007/2Referenznummer der EntscheidungA
37 02 010 0207/2LändercodeA
37 02 010 2057/2Code Art der EntscheidungA
37 02 010 0017/2ReferenznummerA
37 02 020 0007/2Referenznummer des AntragsA
37 02 020 0207/2LändercodeA
37 02 020 2057/2Code Art der EntscheidungA
37 02 020 0017/2ReferenznummerA
37 04 000 0007/4Anzahl der VorgängeB*B*
37 04 000 2587/4Anzahl der SendungenA*
37 04 000 2597/4Vorgänge pro MonatA*
37 05 000 0007/5Einzelheiten der geplanten TätigkeitenA*
37 05 000 2987/5MitgliedstaatA*
37 05 000 2447/5TextA*
38 01 000 0008/1Art der Hauptbuchhaltung für ZollzweckeA*A*
38 01 000 0098/1TextA*A*
38 02 000 0008/2Art der AufzeichnungenA*A*A*
38 02 000 0098/2TextA*A*A*
38 02 000 3168/2Art der Aufzeichnungen — AuszugB*
38 05 000 0008/5Zusätzliche InformationenC*C*C*C*C*
38 05 000 0098/5TextC*C*C*C*C*
38 06 000 0008/6SicherheitAA
38 06 000 2608/6Indikator für ErforderlichkeitAA
38 06 000 0698/6Referenznummer der SicherheitsleistungAA
38 06 000 0018/6Referenznummer (sonstige)AA
38 06 000 0098/6TextAA
38 07 000 0008/7Referenzbetrag pro BewilligungA
38 07 000 0128/7WährungA
38 07 000 0718/7Zu deckender BetragA
38 11 000 0008/11Lagerung von UnionswarenA
38 11 000 2138/11IndikatorA
38 11 000 0098/11TextA
38 12 000 0008/12Zustimmung zur Veröffentlichung im Verzeichnis der Inhaber von BewilligungenAAAA
38 12 000 2138/12IndikatorAAAA
D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsACP (6b)SDE (7a)CCL (7b)EIR (7c)SAS (7d)
31 01 000 0001/1Code Art des Antrags/der EntscheidungAAAAA
31 01 000 0021/1ArtAAAAA
31 02 000 0001/2Unterschrift/AuthentifizierungAAAAA
31 02 000 2021/2AuthentifizierungAAAAA
31 03 000 0001/3Art des AntragsA*A*A*A*A*
31 03 000 0081/3CodeA*A*A*A*A*
31 03 010 0001/3Referenznummer der Entscheidung0A*A*A*A*A*
31 03 010 0201/3LändercodeA*A*A*A*A*
31 03 010 2051/3Code Art der EntscheidungA*A*A*A*A*
31 03 010 0011/3ReferenznummerA*A*A*A*A*
31 04 000 0001/4Geografischer Geltungsbereich — UnionAAAAA
31 04 000 0081/4CodeAAAAA
31 04 010 0001/4Mitgliedstaaten der Europäischen UnionAAAAA
31 04 010 0201/4LändercodeAAAAA
31 06 000 0001/6Referenznummer der EntscheidungA [2]* A+A [2]* A+A [2]* A+A [2]* A+A [2]* A+
31 06 000 0201/6LändercodeAAAAA
31 06 000 2051/6Code Art der EntscheidungAAAAA
31 06 000 0011/6ReferenznummerAAAAA
31 07 000 0001/7Entscheidungsbefugte ZollbehördeAAAAA
31 07 000 3011/7Code der ZollstelleAAAAA
32 04 000 0002/4Beigefügte DokumenteAAAAA
32 04 000 2232/4Gesamtzahl der beigefügten DokumenteAAAAA
32 04 010 0002/4DokumentAAAAA
32 04 010 2242/4Bezeichnung des DokumentsAAAAA
32 04 010 2252/4Identifikationsnummer des DokumentsAAAAA
32 04 010 2262/4DokumentdatumAAAAA
33 01 000 0003/1Antragsteller/Inhaber der Bewilligung oder EntscheidungA [4]A [4]A [4]A [4]A [4]
33 01 000 0163/1NameAAAAA
33 01 010 0003/1Anschrift0AAAAA
33 01 010 0193/1Straße und HausnummerAAAAA
33 01 010 0203/1LändercodeAAAAA
33 01 010 0213/1PostleitzahlAAAAA
33 01 010 0223/1OrtAAAAA
33 02 000 0003/2Identifikation des Antragstellers/Inhabers der Bewilligung oder EntscheidungAAAAA
33 02 000 2293/2EORI-NummerAAAAA
33 03 000 0003/3VertreterA [4]A [4]A [4]A [4]A [4]
33 03 000 0163/3NameAAAAA
33 03 010 0003/3AnschriftAAAAA
33 03 010 0193/3Straße und HausnummerAAAAA
33 03 010 0203/3LändercodeAAAAA
33 03 010 0213/3PostleitzahlAAAAA
33 03 010 0223/3OrtAAAAA
33 03 020 0003/4Identifikation des VertretersAAAAA
33 03 020 2293/4EORI-NummerAAAAA
33 05 000 0003/5Name und Kontaktdaten der für die Zollangelegenheiten des Antragstellers zuständigen Person(en)A [5]*A [5]*A [5]*A [5]*
33 05 000 0163/5NameA*A*A*A*
33 05 000 2373/5Nationale IdentifikationsnummerA [20]*A [20]*A [20]*A [20]*
33 05 000 2383/5GeburtsdatumA [20]*A [20]*A [20]*A [20]*
33 05 000 2293/5EORI-NummerA [20]*A [20]*A [20]*A [20]*
33 05 010 0003/5KontaktinformationenA*A*A*A*
33 05 010 2343/5TelefonnummerA*A*A*A*
33 05 010 0763/5E-Mail-AdresseA*A*A*A*
33 06 000 0003/6Für den Antrag zuständige KontaktpersonA*A*A*A*A*
33 06 000 0163/6NameA*A*A*A*A*
33 06 000 2343/6TelefonnummerA*A*A*A*A*
33 06 000 0763/6E-Mail-AdresseA*A*A*A*A*
33 07 000 0003/7Person, die für den Antragsteller verantwortlich ist oder die Kontrolle über seine Leitung ausübtA [5]*A [5]*A [5]*A [5]*
33 07 010 0003/7KontaktinformationenA*A*A*A*
33 07 010 0163/7NameA*A*A*A*
33 07 010 0193/7Straße und HausnummerA*A*A*A*
33 07 010 0203/7LändercodeA*A*A*A*
33 07 010 0213/7PostleitzahlA*A*A*A*
33 07 010 0223/7OrtA*A*A*A*
33 07 020 0003/7Besondere AngabenA*A*A*A*
33 07 020 2373/7Nationale IdentifikationsnummerA*A*A*A*
33 07 020 2383/7GeburtsdatumA*A*A*A*
34 01 000 0004/1OrtA [7]A [7]A [7]A [7]A [7]
34 01 000 0224/1OrtAAAAA
34 02 000 0004/2DatumAAAAA
34 02 000 2074/2DatumAAAAA
34 03 000 0004/3Ort, an dem die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke geführt wird oder zugänglich istA [5]*A [5]*A [5]*A [5]*
34 03 010 0004/3AnschriftA*A*A*A*
34 03 010 0194/3Straße und HausnummerA*A*A*A*
34 03 010 0204/3LändercodeA*A*A*A*
34 03 010 0214/3PostleitzahlA*A*A*A*
34 03 010 0224/3OrtA*A*A*A*
34 03 020 0004/3UN/LOCODEA*A*A*A*
34 03 020 0364/3UN/LOCODEA*A*A*A*
34 04 000 0004/4Ort, an dem die Aufzeichnungen aufbewahrt werdenA*A*A*A*A*
34 04 000 0164/4BezeichnungA*A*A*A*A*
34 04 010 0004/4AnschriftA*A*A*A*A*
34 04 010 0194/4Straße und HausnummerA*A*A*A*A*
34 04 010 0204/4LändercodeA*A*A*A*A*
34 04 010 0214/4PostleitzahlA*A*A*A*A*
34 04 010 0224/4OrtA*A*A*A*A*
34 04 020 0004/4UN/LOCODEA*A*A*A*A*
34 04 020 0364/4UN/LOCODEA*A*A*A*A*
34 06 000 0004/6[Beantragter] Beginn der Gültigkeit der EntscheidungC* A+C* A+C* A+C* A+C* A+
34 06 000 2074/6DatumC* A+C* A+C* A+C* A+C* A+
34 06 000 0094/6TextC* A+C* A+C* A+C* A+C* A+
34 08 000 0004/8Ort, an dem sich die Waren befindenAAA
34 08 010 0004/8Angaben zum OrtAAA
34 08 010 0464/8Qualifikator der OrtsbestimmungAAA
34 08 010 0364/8UN/LOCODEAAA
34 08 010 0524/8Nummer der BewilligungAAA
34 08 010 0534/8Zusätzliche KennungAAA
34 08 020 0004/8ZollstelleAAA
34 08 020 0014/8ReferenznummerAAA
34 08 030 0004/8GNSSAAA
34 08 030 0494/8BreitengradAAA
34 08 030 0504/8LängengradAAA
34 08 040 0004/8WirtschaftsbeteiligterAAA
34 08 040 0174/8IdentifikationsnummerAAA
34 08 050 0004/8AnschriftAAA
34 08 050 0194/8Straße und HausnummerAAA
34 08 050 0214/8PostleitzahlAAA
34 08 050 0224/8OrtAAA
34 08 050 0204/8LändercodeAAA
34 08 060 0004/8PLZ-AdresseAAA
34 08 060 0214/8PostleitzahlAAA
34 08 060 0254/8HausnummerAAA
34 08 060 0204/8LändercodeAAA
34 08 070 0004/8KontaktpersonAAA
34 08 070 0164/8NameAAA
34 08 070 2344/8TelefonnummerAAA
34 08 070 0764/8E-Mail-AdresseAAA
34 13 000 0004/13ÜberwachungszollstelleA+A+A+A+
34 13 000 3014/13Code der ZollstelleA+A+A+A+
34 16 000 0004/16FristA+A+A [13]+
34 16 000 3134/16MinutenA+A+A [13]+
34 16 000 3144/16Ländercode MSA+A+A [13]+
35 01 000 0005/1WarenangabenAAAA
35 01 010 0005/1WarennummerAAA
35 01 010 0565/1Code der Unterposition des Harmonisierten SystemsAAA
35 01 010 0575/1Code der Kombinierten NomenklaturAAA
35 01 010 0585/1TARIC-CodeAAA
35 01 011 0005/1TARIC-ZusatzcodeAAA
35 01 011 2475/1TARIC-Zusatzcode (Union)AAA
35 01 020 0005/2WarenbezeichnungAAAA
35 01 020 0095/2TextAAAA
35 01 030 0005/3WarenmengeAA
35 01 031 0005/3Andere als verbindliche Angaben zur Menge der WarenAA
35 01 031 2495/3MaßeinheitAA
35 01 031 0065/3MengeAA
36 01 000 0006/1Verbote und BeschränkungenA*AAA
36 01 000 0096/1TextA*AAA
36 03 000 0006/3Allgemeine BemerkungenA+A+A+A+A+
36 03 000 0096/3TextA+A+A+A+A+
37 02 000 0007/2Art der ZollverfahrenAAAA
37 02 000 2577/2VerfahrenscodeAAAA
37 02 010 0007/2Referenznummer der EntscheidungAAAA
37 02 010 0207/2LändercodeAAAA
37 02 010 2057/2Code Art der EntscheidungAAAA
37 02 010 0017/2ReferenznummerAAAA
37 02 020 0007/2Referenznummer des AntragsAAAA
37 02 020 0207/2LändercodeAAAA
37 02 020 2057/2Code Art der EntscheidungAAAA
37 02 020 0017/2ReferenznummerAAAA
37 03 000 0007/3Art der AnmeldungAA
37 03 000 0087/3CodeAA
37 03 010 0007/3Referenznummer der EntscheidungAA
37 03 010 0207/3LändercodeAA
37 03 010 2057/3Code Art der EntscheidungAA
37 03 010 0017/3ReferenznummerAA
37 03 020 0007/3Referenznummer des AntragsA*A*
37 03 020 0207/3LändercodeA*A*
37 03 020 2057/3Code Art der EntscheidungA*A*
37 03 020 0017/3ReferenznummerA*A*
37 04 000 0007/4Anzahl der VorgängeA*A*A*A*
37 04 000 2597/4Vorgänge pro MonatA*A*A*A*
37 04 000 2987/4MitgliedstaatA*
37 05 000 0007/5Einzelheiten der geplanten TätigkeitenA
37 05 000 2987/5MitgliedstaatA
37 05 000 2447/5TextA
38 01 000 0008/1Art der Hauptbuchhaltung für ZollzweckeA*A*A*A*A*
38 01 000 0098/1TextA*A*A*A*A*
38 02 000 0008/2Art der AufzeichnungenA*A*A*A*A*
38 02 000 0098/2TextA*A*A*A*A*
38 03 000 0008/3DatenzugangA
38 03 000 0098/3TextA
38 05 000 0008/5Zusätzliche InformationenC*C*C*C*C*
38 05 000 0098/5TextC*C*C*C*C*
38 12 000 0008/12Zustimmung zur Veröffentlichung im Verzeichnis der Inhaber von BewilligungenAAAAA
38 12 000 2138/12IndikatorAAAAA
D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsAWB (7e)IPO (8a)OPO (8b)EUS (8c)TEA (8d)
31 01 000 0001/1Code Art des Antrags/der EntscheidungAAAAA
31 01 000 0021/1ArtAAAAA
31 02 000 0001/2Unterschrift/AuthentifizierungAAAAA
31 02 000 2021/2AuthentifizierungAAAAA
31 03 000 0001/3Art des AntragsA*A*A*A*A*
31 03 000 0081/3CodeA*A*A*A*A*
31 03 010 0001/3Referenznummer der EntscheidungA*A*A*A*A*
31 03 010 0201/3LändercodeA*A*A*A*A*
31 03 010 2051/3Code Art der EntscheidungA*A*A*A*A*
31 03 010 0011/3ReferenznummerA*A*A*A*A*
31 04 000 0001/4Geografischer Geltungsbereich — UnionAAAAA
31 04 000 0081/4CodeAAAAA
31 04 010 0001/4Mitgliedstaaten der Europäischen UnionAAAAA
31 04 010 0201/4LändercodeAAAAA
31 06 000 0001/6Referenznummer der EntscheidungA [2]* A+A [2]* A+A [2]* A+A [2]* A+A [2]* A+
31 06 000 0201/6LändercodeAAAAA
31 06 000 2051/6Code Art der EntscheidungAAAAA
31 06 000 0011/6ReferenznummerAAAAA
31 07 000 0001/7Entscheidungsbefugte ZollbehördeAAAAA
31 07 000 3011/7Code der ZollstelleAAAAA
32 04 000 0002/4Beigefügte Dokumente00AAAAA
32 04 000 2232/4Gesamtzahl der beigefügten DokumenteAAAAA
32 04 010 0002/4DokumentAAAAA
32 04 010 2242/4Bezeichnung des DokumentsAAAAA
32 04 010 2252/4Identifikationsnummer des DokumentsAAAAA
32 04 010 2262/4DokumentdatumAAAAA
33 01 000 0003/1Antragsteller/Inhaber der Bewilligung oder EntscheidungA [4]A [4]A [4]A [4]A [4]
33 01 000 0163/1NameAAAAA
33 01 010 0003/1Anschrift0AAAAA
33 01 010 0193/1Straße und HausnummerAAAAA
33 01 010 0203/1LändercodeAAAAA
33 01 010 0213/1PostleitzahlAAAAA
33 01 010 0223/1OrtAAAAA
33 02 000 0003/2Identifikation des Antragstellers/Inhabers der Bewilligung oder EntscheidungAAAAA
33 02 000 2293/2EORI-NummerAAAAA
33 03 000 0003/3VertreterA [4]A [4]A [4]A [4]A [4]
33 03 000 0163/3NameAAAAA
33 03 010 0003/3AnschriftAAAAA
33 03 010 0193/3Straße und HausnummerAAAAA
33 03 010 0203/3LändercodeAAAAA
33 03 010 0213/3PostleitzahlAAAAA
33 03 010 0223/3OrtAAAAA
33 03 020 0003/4Identifikation des VertretersAAAAA
33 03 020 2293/4EORI-NummerAAAAA
33 05 000 0003/5Name und Kontaktdaten der für die Zollangelegenheiten des Antragstellers zuständigen Person(en)A [5]*
33 05 000 0163/5NameA*
33 05 000 2373/5Nationale IdentifikationsnummerA [20]*
33 05 000 2383/5GeburtsdatumA [20]*
33 05 000 2293/5EORI-NummerA [20]*
33 05 010 0003/5KontaktinformationenA*
33 05 010 2343/5TelefonnummerA*
33 05 010 0763/5E-Mail-AdresseA*
33 06 000 0003/6Für den Antrag zuständige KontaktpersonA*A*A*A*A*
33 06 000 0163/6NameA*A*A*A*A*
33 06 000 2343/6TelefonnummerA*A*A*A*A*
33 06 000 0763/6E-Mail-AdresseA*A*A*A*A*
33 07 000 0003/7Person, die für den Antragsteller verantwortlich ist oder die Kontrolle über seine Leitung ausübtA [5]*
33 07 010 0003/7KontaktinformationenA*
33 07 010 0163/7NameA*
33 07 010 0193/7Straße und HausnummerA*
33 07 010 0203/7LändercodeA*
33 07 010 0213/7PostleitzahlA*
33 07 010 0223/7OrtA*
33 07 020 0003/7Besondere AngabenA*
33 07 020 2373/7Nationale IdentifikationsnummerA*
33 07 020 2383/7GeburtsdatumA*
33 08 000 0003/8Eigentümer der WarenA
33 08 000 0163/8NameA
33 08 010 0003/8AnschriftA
33 08 010 0193/8Straße und HausnummerA
33 08 010 0203/8LändercodeA
33 08 010 0213/8PostleitzahlA
33 08 010 0223/8OrtA
34 01 000 0004/1OrtA [7]A [7]A [7]A [7]A [7]
34 01 000 0224/1OrtAAAAA
34 02 000 0004/2DatumAAAAA
34 02 000 2074/2DatumAAAAA
34 03 000 0004/3Ort, an dem die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke geführt wird oder zugänglich istA [5]*A [5]*A [5]*A [5]*A [5]*
34 03 010 0004/3AnschriftA*A*A*A*A*
34 03 010 0194/3Straße und HausnummerA*A*A*A*A*
34 03 010 0204/3LändercodeA*A*A*A*A*
34 03 010 0214/3PostleitzahlA*A*A*A*A*
34 03 010 0224/3OrtA*A*A*A*A*
34 03 020 0004/3UN/LOCODEA*A*A*A*A*
34 03 020 0364/3UN/LOCODEA*A*A*A*A*
34 04 000 0004/4Ort, an dem die Aufzeichnungen aufbewahrt werdenA*A [9]*A*A [9]*A*
34 04 000 0164/4BezeichnungA*A*A*A*A*
34 04 010 0004/4AnschriftA*A*A*A*A*
34 04 010 0194/4Straße und HausnummerA*A*A*A*A*
34 04 010 0204/4LändercodeA*A*A*A*A*
34 04 010 0214/4PostleitzahlA*A*A*A*A*
34 04 010 0224/4OrtA*A*A*A*A*
34 04 020 0004/4UN/LOCODEA*A*A*A*A*
34 04 020 0364/4UN/LOCODEA*A*A*A*A*
34 05 000 0004/5Erster Ort der Verwendung oder VeredelungA* [10] [26]A* [10] [26]A* [10] [26]
34 05 010 0004/5Angaben zum OrtA*A*A*
34 05 010 0454/5Art des OrtesB*B*B*
34 05 010 0464/5Qualifikator der OrtsbestimmungA*A*A*
34 05 010 0364/5UN/LOCODEA*A*A*
34 05 010 0524/5Nummer der BewilligungA*A*A*
34 05 010 0534/5Zusätzliche KennungA*A*A*
34 05 020 0004/5ZollstelleA*A*A*
34 05 020 0014/5ReferenznummerA*A*A*
34 05 030 0004/5GNSSA*A*A*
34 05 030 0494/5BreitengradA*A*A*
34 05 030 0504/5LängengradA*A*A*
34 05 040 0004/5WirtschaftsbeteiligterA*A*A*
34 05 040 0174/5IdentifikationsnummerA*A*A*
34 05 050 0004/5AnschriftA*A*A*
34 05 050 0194/5Straße und HausnummerA*A*A*
34 05 050 0214/5PostleitzahlA*A*A*
34 05 050 0224/5OrtA*A*A*
34 05 050 0204/5LändercodeA*A*A*
34 05 060 0004/5PLZ-AdresseA*A*A*
34 05 060 0214/5PostleitzahlA*A*A*
34 05 060 0254/5HausnummerA*A*A*
34 05 060 0204/5LändercodeA*A*A*
34 05 070 0004/5KontaktpersonA*A*A*
34 05 070 0164/5NameA*A*A*
34 05 070 2344/5TelefonnummerA*A*A*
34 05 070 0764/5E-Mail-AdresseA*A*A*
34 06 000 0004/6[Beantragter] Beginn der Gültigkeit der EntscheidungC* A+C* A+C* A+C* A+C* A+
34 06 000 2074/6DatumC* A+C* A+C* A+C* A+C* A+
34 06 000 0094/6TextC* A+C* A+C* A+C* A+C* A+
34 07 000 0004/7Ende der Geltungsdauer der EntscheidungB* A+B* A+B* A+B* A+
34 07 000 2074/7DatumB* A+B* A+B* A+B* A+
34 08 000 0004/8Ort, an dem sich die Waren befindenA
34 08 010 0004/8Angaben zum OrtA
34 08 010 0464/8Qualifikator der OrtsbestimmungA
34 08 010 0364/8UN/LOCODEA
34 08 010 0524/8Nummer der BewilligungA
34 08 010 0534/8Zusätzliche KennungA
34 08 020 0004/8ZollstelleA
34 08 020 0014/8ReferenznummerA
34 08 030 0004/8GNSSA
34 08 030 0494/8BreitengradA
34 08 030 0504/8LängengradA
34 08 040 0004/8WirtschaftsbeteiligterA
34 08 040 0174/8IdentifikationsnummerA
34 08 050 0004/8AnschriftA
34 08 050 0194/8Straße und HausnummerA
34 08 050 0214/8PostleitzahlA
34 08 050 0224/8OrtA
34 08 050 0204/8LändercodeA
34 08 060 0004/8PLZ-AdresseA
34 08 060 0214/8PostleitzahlA
34 08 060 0254/8HausnummerA
34 08 060 0204/8LändercodeA
34 08 070 0004/8KontaktpersonA
34 08 070 0164/8NameA
34 08 070 2344/8TelefonnummerA
34 08 070 0764/8E-Mail-AdresseA
34 09 000 0004/9Ort(e) der Veredelung oder VerwendungAA [27]AA
34 09 010 0004/9Angaben zum OrtAAAA
34 09 010 0464/9Qualifikator der OrtsbestimmungA [26]* A+A [26]* A+A [26]* A+A [26]* A+
34 09 010 0364/9UN/LOCODEAAAA
34 09 010 0524/9Nummer der BewilligungAAAA
34 09 010 0534/9Zusätzliche KennungAAAA
34 09 020 0004/9ZollstelleA [26]* A+A [26]* A+A [26]* A+
34 09 020 0014/9ReferenznummerA* A+A* A+A* A+
34 09 030 0004/9GNSSAAAA
34 09 030 0494/9BreitengradAAAA
34 09 030 0504/9LängengradAAAA
34 09 040 0004/9WirtschaftsbeteiligterAAAA
34 09 040 0174/9IdentifikationsnummerAAAA
34 09 050 0004/9AnschriftAAAA
34 09 050 0194/9Straße und HausnummerAAAA
34 09 050 0214/9PostleitzahlAAAA
34 09 050 0224/9OrtAAAA
34 09 050 0204/9LändercodeAAAA
34 09 060 0004/9PLZ-AdresseAAAA
34 09 060 0214/9PostleitzahlAAAA
34 09 060 0254/9HausnummerAAAA
34 09 060 0204/9LändercodeAAAA
34 09 070 0004/9KontaktpersonAAAA
34 09 070 0164/9NameAAAA
34 09 070 2344/9TelefonnummerAAAA
34 09 070 0764/9E-Mail-AdresseAAAA
34 10 000 0004/10Zollstelle(n) für die Überführung in das VerfahrenAAAA
34 10 000 3014/10Code der ZollstelleAAAA
34 11 000 0004/11Zollstelle(n) für die Erledigung des VerfahrensAAAA
34 11 000 3014/11Code der ZollstelleAAAA
34 12 000 0004/12Zollstelle der SicherheitsleistungA [12]A [12]AA
34 12 000 3014/12Code der ZollstelleAAAA
34 13 000 0004/13ÜberwachungszollstelleA+A+A+A+
34 13 000 3014/13Code der ZollstelleA+A+A+A+
34 17 000 0004/17Frist für die Erledigung des VerfahrensAAAA
34 17 000 2134/17IndikatorAAAA
34 17 000 0084/17CodeA
34 17 000 2454/17FristAAAA
34 17 000 0094/17TextAAAA
34 18 000 0004/18AbrechnungA [14]+A+
34 18 000 2134/18IndikatorA+A+
34 18 000 2464/18FristA+A+
34 18 000 0094/18TextA+A+
35 01 000 0005/1WarenangabenAAAA
35 01 010 0005/1WarennummerAAAA
35 01 010 0565/1Code der Unterposition des Harmonisierten SystemsAAAA
35 01 010 0575/1Code der Kombinierten NomenklaturAAA
35 01 010 0585/1TARIC-CodeA
35 01 011 0005/1TARIC-ZusatzcodeA [34]
35 01 011 2475/1TARIC-Zusatzcode (Union)A [34]
35 01 012 0005/1Zusätzliche InformationenA*
35 01 012 3155/1TARIC-MaßnahmentypA*
35 01 012 0205/1LändercodeA*
35 01 012 0095/1TextA*
35 01 020 0005/2WarenbezeichnungAAAA
35 01 020 2135/2IndikatorA
35 01 020 0095/2TextAAAA
35 01 030 0005/3WarenmengeAAAA
35 01 031 0005/3Andere als verbindliche Angaben zur Menge der WarenAAAA
35 01 031 2495/3MaßeinheitAAAA
35 01 031 0065/3MengeAAAA
35 01 040 0005/4WarenwertAAAA
35 01 040 0125/4WährungAAAA
35 01 040 0145/4BetragAAAA
35 01 050 0005/5AusbeutesatzAAA
35 01 050 0095/5TextAAA
35 01 060 0005/6ErsatzwarenAAAA
35 01 060 0085/6CodeAAAA
35 01 060 2135/6IndikatorAAAA
35 01 060 2535/6Handelsqualität und technische Merkmale der WarenAAAA
35 01 061 0005/6Warennummer der ErsatzwarenAAAA
35 01 061 0565/6Code der Unterposition des Harmonisierten SystemsAAAA
35 01 061 0575/6Code der Kombinierten NomenklaturAAAA
35 01 080 0005/8Nämlichkeit der WarenAAAA
35 01 080 0085/8CodeAAAA
35 01 080 0095/8TextAAAA
35 01 090 0006/2Wirtschaftliche VoraussetzungenAA
35 01 090 0086/2CodeA
35 01 090 0096/2TextAA
35 07 000 0005/7VeredelungserzeugnisseA [32]AA
35 07 010 0005/7WarennummerAAA
35 07 010 0565/7Code der Unterposition des Harmonisierten SystemsAAA
35 07 010 0575/7Code der Kombinierten NomenklaturAAA
35 07 010 0585/7TARIC-CodeA
35 07 011 0005/7TARIC-ZusatzcodeA [34]
35 07 011 2475/7TARIC-Zusatzcode (Union)A
35 07 020 0005/7WarenbezeichnungAAA
35 07 020 2545/7WarenbezeichnungAAA
36 03 000 0006/3Allgemeine BemerkungenA+A+A+A+A+
36 03 000 0096/3TextA+A+A+A+A+
36 04 000 000NEUStandardisierter Austausch von Informationen (INF)AA
36 04 000 002NEUArtAA
36 04 000 009NEUTextAA
37 05 000 0007/5Einzelheiten der geplanten TätigkeitenAAAA
37 05 000 2987/5MitgliedstaatAAA
37 05 000 2447/5TextAAAA
38 01 000 0008/1Art der Hauptbuchhaltung für ZollzweckeA*A*A*A*
38 01 000 0098/1TextA*A*A*A*
38 02 000 0008/2Art der AufzeichnungenA*A*A*A [29]*
38 02 000 0098/2TextA*A*A*A*
38 05 000 0008/5Zusätzliche InformationenC*C*C*C*C*
38 05 000 0098/5TextC*C*C*C*C*
38 06 000 0008/6SicherheitAAAA
38 06 000 2608/6Indikator für ErforderlichkeitA [12]A [12]AA
38 06 000 0698/6Referenznummer der SicherheitsleistungA [12]A [12]AA
38 06 000 0018/6Referenznummer (sonstige)AAAA
38 06 000 0098/6TextAAAA
38 07 000 0008/7Referenzbetrag pro BewilligungA [12]A [12]AA
38 07 000 0128/7WährungAAAA
38 07 000 0718/7Zu deckender BetragAAAA
38 08 000 0008/8Übertragung von Rechten und PflichtenAAAA
38 08 000 2138/8IndikatorAAAA
38 08 000 0098/8TextAAAA
38 08 010 000NEUÜbernehmerABAA
38 08 010 016NEUNameAAAA
38 08 010 019NEUStraße und HausnummerAAAA
38 08 010 020NEULändercodeAAAA
38 08 010 021NEUPostleitzahlAAAA
38 08 010 022NEUOrtAAAA
38 08 010 134NEUIdentifikationAAAA
38 08 010 317NEUReferenz der Bewilligung zur Übertragung von Rechten und Pflichten (TORO)AAAA
38 08 010 009NEUTextAAAA
38 12 000 0008/12Zustimmung zur Veröffentlichung im Verzeichnis der Inhaber von BewilligungenAAAAA
38 12 000 2138/12IndikatorAAAAA
38 13 000 0008/13Berechnungsmethode für den Einfuhrabgabenbetrag gemäß Artikel 86 Absatz 3 des ZollkodexA
38 13 000 0088/13CodeA
38 13 000 009NEUTextA
D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsCWx (8e)A163 (8f)ACT (9a)ACR (9b)
31 01 000 0001/1Code Art des Antrags/der EntscheidungAAA
31 01 000 0021/1ArtAAA
31 02 000 0001/2Unterschrift/Authentifizierung0AAA
31 02 000 2021/2AuthentifizierungAAA
31 03 000 0001/3Art des Antrags0A*A*A*
31 03 000 0081/3CodeA*A*A*
31 03 010 0001/3Referenznummer der Entscheidung0A*A*A*
31 03 010 0201/3LändercodeA*A*A*
31 03 010 2051/3Code Art der EntscheidungA*A*A*
31 03 010 0011/3ReferenznummerA*A*A*
31 04 000 0001/4Geografischer Geltungsbereich — Union00AAA
31 04 000 0081/4CodeAAA
31 04 010 0001/4Mitgliedstaaten der Europäischen Union0AAA
31 04 010 0201/4LändercodeAAA
31 06 000 0001/6Referenznummer der Entscheidung0A [2]* A+A [2]* A+A [2]* A+
31 06 000 0201/6LändercodeAAA
31 06 000 2051/6Code Art der EntscheidungAAA
31 06 000 0011/6ReferenznummerAAA
31 07 000 0001/7Entscheidungsbefugte Zollbehörde0AAA
31 07 000 3011/7Code der ZollstelleAAA
32 04 000 0002/4Beigefügte Dokumente00AAA
32 04 000 2232/4Gesamtzahl der beigefügten DokumenteAAA
32 04 010 0002/4Dokument0AAA
32 04 010 2242/4Bezeichnung des DokumentsAAA
32 04 010 2252/4Identifikationsnummer des DokumentsAAA
32 04 010 2262/4DokumentdatumAAA
32 05 000 0002/5Lager00A+
32 05 010 0002/5IdentifikationA+
32 05 010 1342/5IdentifikationA+
32 05 020 0002/5Anschrift0A+
32 05 020 0162/5NameA+
32 05 020 0192/5Straße und HausnummerA+
32 05 020 0202/5LändercodeA+
32 05 020 0212/5PostleitzahlA+
32 05 020 0222/5OrtA+
32 05 030 0008/10Einzelheiten0A+
32 05 030 0098/10TextA+
33 01 000 0003/1Antragsteller/Inhaber der Bewilligung oder Entscheidung00A [4]A [4]A [4]
33 01 000 0163/1NameAAA
33 01 010 0003/1Anschrift0AAA
33 01 010 0193/1Straße und HausnummerAAA
33 01 010 0203/1LändercodeAAA
33 01 010 0213/1PostleitzahlAAA
33 01 010 0223/1OrtAAA
33 02 000 0003/2Identifikation des Antragstellers/Inhabers der Bewilligung oder Entscheidung00AAA
33 02 000 2293/2EORI-NummerAAA
33 03 000 0003/3Vertreter0A [4]A [4]A [4]
33 03 000 0163/3NameAAA
33 03 010 0003/3Anschrift0AAA
33 03 010 0193/3Straße und HausnummerAAA
33 03 010 0203/3LändercodeAAA
33 03 010 0213/3PostleitzahlAAA
33 03 010 0223/3OrtAAA
33 03 020 0003/4Identifikation des Vertreters0AAA
33 03 020 2293/4EORI-NummerAAA
33 05 000 0003/5Name und Kontaktdaten der für die Zollangelegenheiten des Antragstellers zuständigen Person(en)00A [5]*A [5]*
33 05 000 0163/5NameA*A*
33 05 000 2373/5Nationale IdentifikationsnummerA [20]*A [20]*
33 05 000 2383/5GeburtsdatumA [20]*A [20]*
33 05 000 2293/5EORI-NummerA [20]*A [20]*
33 05 010 0003/5Kontaktinformationen0A*A*
33 05 010 2343/5TelefonnummerA*A*
33 05 010 0763/5E-Mail-AdresseA*A*
33 06 000 0003/6Für den Antrag zuständige Kontaktperson00A*A*A*
33 06 000 0163/6NameA*A*A*
33 06 000 2343/6TelefonnummerA*A*A*
33 06 000 0763/6E-Mail-AdresseA*A*A*
33 07 000 0003/7Person, die für den Antragsteller verantwortlich ist oder die Kontrolle über seine Leitung ausübt0A [5]*A [5]*
33 07 010 0003/7KontaktinformationenA*A*
33 07 010 0163/7NameA*A*
33 07 010 0193/7Straße und HausnummerA*A*
33 07 010 0203/7LändercodeA*A*
33 07 010 0213/7PostleitzahlA*A*
33 07 010 0223/7OrtA*A*
33 07 020 0003/7Besondere Angaben0A*A*
33 07 020 2373/7Nationale IdentifikationsnummerA*A*
33 07 020 2383/7GeburtsdatumA*A*
33 08 000 0003/8Eigentümer der Waren00A [6]
33 08 000 0163/8NameA
33 08 010 0003/8Anschrift0A
33 08 010 0193/8Straße und HausnummerA
33 08 010 0203/8LändercodeA
33 08 010 0213/8PostleitzahlA
33 08 010 0223/8OrtA
34 01 000 0004/1Ort00A [7]A [7]A [7]
34 01 000 0224/1OrtAAA
34 02 000 0004/2Datum0AAA
34 02 000 2074/2DatumAAA
34 03 000 0004/3Ort, an dem die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke geführt wird oder zugänglich ist0A [5] [8]*

A [5]

[25]*

A [5]*A [5]*
34 03 010 0004/3AnschriftA*A*A*A*
34 03 010 0194/3Straße und HausnummerA*A*A*A*
34 03 010 0204/3LändercodeA*A*A*A*
34 03 010 0214/3PostleitzahlA*A*A*A*
34 03 010 0224/3OrtA*A*A*A*
34 03 020 0004/3UN/LOCODE0A*A*A*A*
34 03 020 0364/3UN/LOCODEA*A*A*A*
34 04 000 0004/4Ort, an dem die Aufzeichnungen aufbewahrt werden00A [8]*A [21]*A*A*
34 04 000 0164/4BezeichnungA*A*A*A*
34 04 010 0004/4Anschrift0A*A*A*A*
34 04 010 0194/4Straße und HausnummerA*A*A*A*
34 04 010 0204/4LändercodeA*A*A*A*
34 04 010 0214/4PostleitzahlA*A*A*A*
34 04 010 0224/4OrtA*A*A*A*
34 04 020 0004/4UN/LOCODE0A*A*A*
34 04 020 0364/4UN/LOCODEA*A*A*
34 05 000 0004/5Erster Ort der Verwendung oder Veredelung00A [10] [26]*
34 05 010 0004/5Angaben zum OrtA*
34 05 010 0454/5Art des OrtesB
34 05 010 0464/5Qualifikator der OrtsbestimmungA *
34 05 010 0364/5UN/LOCODEA*
34 05 010 0524/5Nummer der BewilligungA*
34 05 010 0534/5Zusätzliche KennungA*
34 05 020 0004/5Zollstelle0A*
34 05 020 0014/5ReferenznummerA*
34 05 030 0004/5GNSS0A*
34 05 030 0494/5BreitengradA*
34 05 030 0504/5LängengradA*
34 05 040 0004/5Wirtschaftsbeteiligter0A*
34 05 040 0174/5IdentifikationsnummerA*
34 05 050 0004/5Anschrift0A*
34 05 050 0194/5Straße und HausnummerA*
34 05 050 0214/5PostleitzahlA*
34 05 050 0224/5OrtA*
34 05 050 0204/5LändercodeA*
34 05 060 0004/5PLZ-Adresse0A*
34 05 060 0214/5PostleitzahlA*
34 05 060 0254/5HausnummerA*
34 05 060 0204/5LändercodeA*
34 05 070 0004/5Kontaktperson0A*
34 05 070 0164/5NameA*
34 05 070 2344/5TelefonnummerA*
34 05 070 0764/5E-Mail-AdresseA*
34 06 000 0004/6[Beantragter] Beginn der Gültigkeit der Entscheidung00C* A+C* A+C* A+
34 06 000 2074/6DatumC* A+C* A+C* A+
34 06 000 0094/6TextC* A+C* A+C* A+
34 08 000 0004/8Ort, an dem sich die Waren befinden0AA
34 08 010 0004/8Angaben zum OrtAA
34 08 010 0464/8Qualifikator der OrtsbestimmungAA
34 08 010 0364/8UN/LOCODEAA
34 08 010 0524/8Nummer der BewilligungAA
34 08 010 0534/8Zusätzliche KennungAA
34 08 020 0004/8Zollstelle0AA
34 08 020 0014/8ReferenznummerAA
34 08 030 0004/8GNSS0AA
34 08 030 0494/8BreitengradAA
34 08 030 0504/8LängengradAA
34 08 040 0004/8Wirtschaftsbeteiligter0AA
34 08 040 0174/8IdentifikationsnummerAA
34 08 050 0004/8Anschrift0AA
34 08 050 0194/8Straße und HausnummerAA
34 08 050 0214/8PostleitzahlAA
34 08 050 0224/8OrtAA
34 08 050 0204/8LändercodeAA
34 08 060 0004/8PLZ-Adresse0AA
34 08 060 0214/8PostleitzahlAA
34 08 060 0254/8HausnummerAA
34 08 060 0204/8LändercodeAA
34 08 070 0004/8Kontaktperson0AA
34 08 070 0164/8NameAA
34 08 070 2344/8TelefonnummerAA
34 08 070 0764/8E-Mail-AdresseAA
34 09 000 0004/9Ort(e) der Veredelung oder Verwendung00A
34 09 010 0004/9Angaben zum OrtA
34 09 010 0464/9Qualifikator der OrtsbestimmungA [26]* A+
34 09 010 0364/9UN/LOCODEA
34 09 010 0524/9Nummer der BewilligungA
34 09 010 0534/9Zusätzliche KennungA
34 09 020 0004/9Zollstelle0A [26]* A+
34 09 020 0014/9ReferenznummerA [26]* A+
34 09 030 0004/9GNSS0A
34 09 030 0494/9BreitengradA
34 09 030 0504/9LängengradA
34 09 040 0004/9Wirtschaftsbeteiligter0A
34 09 040 0174/9IdentifikationsnummerA
34 09 050 0004/9Anschrift0A
34 09 050 0194/9Straße und HausnummerA
34 09 050 0214/9PostleitzahlA
34 09 050 0224/9OrtA
34 09 050 0204/9LändercodeA
34 09 060 0004/9PLZ-Adresse0A
34 09 060 0214/9PostleitzahlA
34 09 060 0254/9HausnummerA
34 09 060 0204/9LändercodeA
34 09 070 0004/9Kontaktperson0A
34 09 070 0164/9NameA
34 09 070 2344/9TelefonnummerA
34 09 070 0764/9E-Mail-AdresseA
34 10 000 0004/10Zollstelle(n) für die Überführung in das Verfahren00A
34 10 000 3014/10Code der ZollstelleA
34 11 000 0004/11Zollstelle(n) für die Erledigung des Verfahrens0AA
34 11 000 3014/11Code der ZollstelleAA
34 12 000 0004/12Zollstelle der Sicherheitsleistung0A
34 12 000 3014/12Code der ZollstelleA
34 13 000 0004/13Überwachungszollstelle0A+A+
34 13 000 3014/13Code der ZollstelleA+A+
34 14 000 0004/14Bestimmungszollstelle(n)0C* A+
34 14 000 3014/14Code der ZollstelleC* A+
34 15 000 0004/15Abgangszollstelle(n)0C* A+
34 15 000 3014/15Code der ZollstelleC* A+
34 16 000 0004/16Frist0A [28]+A [28]+
34 16 000 3134/16MinutenA+A+
34 16 000 3144/16Ländercode MSA+A+
34 17 000 0004/17Frist für die Erledigung des Verfahrens0A
34 17 000 2134/17IndikatorA
34 17 000 0084/17CodeA
34 17 000 2454/17FristA
34 17 000 0094/17TextA
34 18 000 0004/18Abrechnung0A [15]+
34 18 000 2134/18IndikatorA+
34 18 000 2464/18FristA+
34 18 000 0094/18TextA+
35 01 000 0005/1Warenangaben0AA
35 01 010 0005/1WarennummerC*
35 01 010 0565/1Code der Unterposition des Harmonisierten SystemsA*
35 01 010 0575/1Code der Kombinierten NomenklaturA*
35 01 020 0005/2Warenbezeichnung0A
35 01 020 0095/2TextA
35 01 050 0005/5Ausbeutesatz0A [16]
35 01 050 0095/5TextA
35 01 060 0005/6Ersatzwaren0A
35 01 060 0085/6CodeA
35 01 060 2135/6IndikatorA
35 01 060 2535/6Handelsqualität und technische Merkmale der WarenA
35 01 061 0005/6Warennummer der Ersatzwaren0A
35 01 061 0565/6Code der Unterposition des Harmonisierten SystemsA
35 01 061 0575/6Code der Kombinierten NomenklaturA
35 01 080 0005/8Nämlichkeit der Waren0AA
35 01 080 0085/8CodeAA
35 01 080 0095/8TextAA
35 01 090 0006/2Wirtschaftliche Voraussetzungen0A [17]
35 01 090 0086/2CodeA
35 01 090 0096/2TextA
35 07 000 0005/7Veredelungserzeugnisse00A [17]
35 07 010 0005/7WarennummerA
35 07 010 0565/7Code der Unterposition des Harmonisierten SystemsA
35 07 010 0575/7Code der Kombinierten NomenklaturA
35 07 010 0585/7TARIC-CodeA
35 07 011 0005/7TARIC-Zusatzcode0A
35 07 011 2475/7TARIC-Zusatzcode (Union)A
35 07 020 0005/7Warenbezeichnung0A
35 07 020 2545/70WarenbezeichnungA
35 09 000 0005/9Ausgeschlossene Warenarten oder -verkehre0A+A+
35 09 000 0565/9Code der Unterposition des Harmonisierten SystemsA+A+
35 09 010 0005/9Verkehr0A+A+
35 09 010 0095/9TextA+A+
36 03 000 0006/3Allgemeine Bemerkungen0A+A+A+
36 03 000 0096/3TextA+A+A+
37 04 000 0007/4Anzahl der Vorgänge00A*A*
37 04 000 2597/4Vorgänge pro MonatA*A*
37 05 000 0007/5Einzelheiten der geplanten Tätigkeiten0AA
37 05 000 2987/5MitgliedstaatAA
37 05 000 2447/5TextAA
38 01 000 0008/1Art der Hauptbuchhaltung für Zollzwecke0A [8]*A [5]*A [5]*
38 01 000 0098/1TextA*A*A*
38 02 000 0008/2Art der Aufzeichnungen0A [8]*A*A*
38 02 000 0098/2TextA*A*A*
38 05 000 0008/5Zusätzliche Informationen0C*C*C*C*
38 05 000 0098/5TextC*C*C*C*
38 06 000 0008/6Sicherheit0A
38 06 000 2608/6Indikator für ErforderlichkeitA
38 06 000 0698/6Referenznummer der SicherheitsleistungA
38 06 000 0018/6Referenznummer (sonstige)A
38 06 000 0098/6TextA
38 07 000 0008/7Referenzbetrag pro Bewilligung0A
38 07 000 0128/7WährungA
38 07 000 0718/7Zu deckender BetragA
38 08 000 0008/8Übertragung von Rechten und Pflichten0A
38 08 000 2138/8IndikatorA
38 08 000 0098/8TextA
38 08 010 000NEUÜbernehmer0A
38 08 010 016NEUNameA
38 08 010 019NEUStraße und HausnummerA
38 08 010 020NEULändercodeA
38 08 010 021NEUPostleitzahlA
38 08 010 022NEUOrtA
38 08 010 134NEUIdentifikationA
38 08 010 317NEUReferenz der Bewilligung zur Übertragung von Rechten und Pflichten (TORO)A
38 08 010 009NEUTextA
38 11 000 0008/11Lagerung von Unionswaren0A
38 11 000 2138/11IndikatorA
38 11 000 0098/11TextA
38 12 000 0008/12Zustimmung zur Veröffentlichung im Verzeichnis der Inhaber von Bewilligungen0AAA
38 12 000 2138/12IndikatorAAA
38 13 000 0008/13Berechnungsmethode für den Einfuhrabgabenbetrag gemäß Artikel 86 Absatz 3 des Zollkodex0A [19]
38 13 000 0088/13CodeA
38 13 000 009NEUTextA
D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der KlasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsACE (9c)SSE (9d)TRD (9e)ETD (9f)
31 01 000 0001/1Code Art des Antrags/der Entscheidung00AAAA
31 01 000 0021/1ArtAAAA
31 02 000 0001/2Unterschrift/Authentifizierung0AAAA
31 02 000 2021/2AuthentifizierungAAAA
31 03 000 0001/3Art des Antrags0A*A*A*A*
31 03 000 0081/3CodeA*A*A*A*
31 03 010 0001/3Referenznummer der Entscheidung0A*A*A*A*
31 03 010 0201/3LändercodeA*A*A*A*
31 03 010 2051/3Code Art der EntscheidungA*A*A*A*
31 03 010 0011/3ReferenznummerA*A*A*A*
31 04 000 0001/4Geografischer Geltungsbereich — Union00AAAA
31 04 000 0081/4CodeAAAA
31 04 010 0001/4Mitgliedstaaten der Europäischen Union0AAAA
31 04 010 0201/4LändercodeAAAA
31 05 000 0001/5Geografischer Geltungsbereich — Länder des gemeinsamen Versandverfahrens00A [1]
31 05 000 0201/5LändercodeA
31 06 000 0001/6Referenznummer der Entscheidung0A [2]* A+A [2]* A+A [2]* A+A [2]* A+
31 06 000 0201/6LändercodeAAAA
31 06 000 2051/6Code Art der EntscheidungAAAA
31 06 000 0011/6ReferenznummerAAAA
31 07 000 0001/7Entscheidungsbefugte Zollbehörde0AAAA
31 07 000 3011/7Code der ZollstelleAAAA
32 04 000 0002/4Beigefügte Dokumente00AAAA
32 04 000 2232/4Gesamtzahl der beigefügten DokumenteAAAA
32 04 010 0002/4Dokument0AAAA
32 04 010 2242/4Bezeichnung des DokumentsAAAA
32 04 010 2252/4Identifikationsnummer des DokumentsAAAA
32 04 010 2262/4DokumentdatumAAAA
33 01 000 0003/1Antragsteller/Inhaber der Bewilligung oder Entscheidung00A [4]A [4]A [4]A [4]
33 01 000 0163/1NameAAAA
33 01 000 2273/1Vollständiger Name
33 01 010 0003/1Anschrift0AAAA
33 01 010 0193/1Straße und HausnummerAAAA
33 01 010 0203/1LändercodeAAAA
33 01 010 0213/1PostleitzahlAAAA
33 01 010 0223/1OrtAAAA
33 02 000 0003/2Identifikation des Antragstellers/Inhabers der Bewilligung oder Entscheidung00AAAA
33 02 000 2293/2EORI-NummerAAAA
33 03 000 0003/3Vertreter0A [4]A [4]A [4]A [4]
33 03 000 0163/3NameAAAA
33 03 010 0003/3Anschrift0AAAA
33 03 010 0193/3Straße und HausnummerAAAA
33 03 010 0203/3LändercodeAAAA
33 03 010 0213/3PostleitzahlAAAA
33 03 010 0223/3OrtAAAA
33 03 020 0003/4Identifikation des Vertreters0AAAA
33 03 020 2293/4EORI-NummerAAAA
33 05 000 0003/5Name und Kontaktdaten der für die Zollangelegenheiten des Antragstellers zuständigen Person(en)00A [5]*A [5]*A [5]*A [5]*
33 05 000 0163/5NameA*A*A*A*
33 05 000 2373/5Nationale IdentifikationsnummerA [20]*A [20]*A [20]*A [20]*
33 05 000 2383/5GeburtsdatumA [20]*A [20]*A [20]*A [20]*
33 05 000 2293/5EORI-NummerA [20]*A [20]*A [20]*A [20]*
33 05 010 0003/5Kontaktinformationen0A*A*A*A*
33 05 010 2343/5TelefonnummerA*A*A*A*
33 05 010 0763/5E-Mail-AdresseA*A*A*A*
33 06 000 0003/6Für den Antrag zuständige Kontaktperson00A*A*A*A*
33 06 000 0163/6NameA*A*A*A*
33 06 000 2343/6TelefonnummerA*A*A*A*
33 06 000 0763/6E-Mail-AdresseA*A*A*A*
33 07 000 0003/7Person, die für den Antragsteller verantwortlich ist oder die Kontrolle über seine Leitung ausübt0A [5]*A [5]*A [5]*A [5]*
33 07 010 0003/7KontaktinformationenA*A*A*A*
33 07 010 0163/7NameA*A*A*A*
33 07 010 0193/7Straße und HausnummerA*A*A*A*
33 07 010 0203/7LändercodeA*A*A*A*
33 07 010 0213/7PostleitzahlA*A*A*A*
33 07 010 0223/7OrtA*A*A*A*
33 07 020 0003/7Besondere Angaben0A*A*A*A*
33 07 020 2373/7Nationale IdentifikationsnummerA*A*A*A*
33 07 020 2383/7GeburtsdatumA*A*A*A*
34 01 000 0004/1Ort00A [7]A [7]A [7]A [7]
34 01 000 0224/1OrtAAAA
34 02 000 0004/2Datum0AAAA
34 02 000 2074/2DatumAAAA
34 03 000 0004/3Ort, an dem die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke geführt wird oder zugänglich ist0A [5]*A [5]*A [5]*A [5]*
34 03 010 0004/3AnschriftA*A*A*A*
34 03 010 0194/3Straße und HausnummerA*A*A*A*
34 03 010 0204/3LändercodeA*A*A*A*
34 03 010 0214/3PostleitzahlA*A*A*A*
34 03 010 0224/3OrtA*A*A*A*
34 03 020 0004/3UN/LOCODE0A*A*A*A*
34 03 020 0364/3UN/LOCODEA*A*A*A*
34 04 000 0004/4Ort, an dem die Aufzeichnungen aufbewahrt werden00A*A*A*A*
34 04 000 0164/4BezeichnungA*A*A*A*
34 04 010 0004/4Anschrift0A*A*A*A*
34 04 010 0194/4Straße und HausnummerA*A*A*A*
34 04 010 0204/4LändercodeA*A*A*A*
34 04 010 0214/4PostleitzahlA*A*A*A*
34 04 010 0224/4OrtA*A*A*A*
34 04 020 0004/4UN/LOCODE0A*A*A*A*
34 04 020 0364/4UN/LOCODEA*A*A*A*
34 06 000 0004/6[Beantragter] Beginn der Gültigkeit der Entscheidung00C* A+C* A+C* A+C* A+
34 06 000 2074/6DatumC* A+C* A+C* A+C* A+
34 06 000 0094/6TextC* A+C* A+C* A+C* A+
34 08 000 0004/8Ort, an dem sich die Waren befinden0A
34 08 010 0004/8Angaben zum OrtA
34 08 010 0464/8Qualifikator der OrtsbestimmungA
34 08 010 0364/8UN/LOCODEA
34 08 010 0524/8Nummer der BewilligungA
34 08 010 0534/8Zusätzliche KennungA
34 08 020 0004/8Zollstelle0A
34 08 020 0014/8ReferenznummerA
34 08 030 0004/8GNSS0A
34 08 030 0494/8BreitengradA
34 08 030 0504/8LängengradA
34 08 040 0004/8Wirtschaftsbeteiligter0A
34 08 040 0174/8IdentifikationsnummerA
34 08 050 0004/8Anschrift0A
34 08 050 0194/8Straße und HausnummerA
34 08 050 0214/8PostleitzahlA
34 08 050 0224/8OrtA
34 08 050 0204/8LändercodeA
34 08 060 0004/8PLZ-Adresse0A
34 08 060 0214/8PostleitzahlA
34 08 060 0254/8HausnummerA
34 08 060 0204/8LändercodeA
34 08 070 0004/8Kontaktperson0A
34 08 070 0164/8NameA
34 08 070 2344/8TelefonnummerA
34 08 070 0764/8E-Mail-AdresseA
34 14 000 0004/14Bestimmungszollstelle(n)0C* A+A
34 14 000 3014/14Code der ZollstelleC* A+A
34 15 000 0004/15Abgangszollstelle(n)0A
34 15 000 3014/15Code der ZollstelleA
34 16 000 0004/16Frist0A [28]+
34 16 000 3134/16MinutenA+
34 16 000 3144/16Ländercode MSA+
35 09 000 0005/9Ausgeschlossene Warenarten oder -verkehre0A+
35 09 000 0565/9Code der Unterposition des Harmonisierten SystemsA+
35 09 010 0005/9Verkehr0A+
35 09 010 0095/9TextA+
36 03 000 0006/3Allgemeine Bemerkungen0A+A+A+A+
36 03 000 0096/3TextA+A+A+A+
37 04 000 0007/4Anzahl der Vorgänge00A*A*A*A*
37 04 000 2597/4Vorgänge pro MonatA*A*A*A*
38 01 000 0008/1Art der Hauptbuchhaltung für Zollzwecke0A [5]*A*A*A*
38 01 000 0098/1TextA*A*A*A*
38 02 000 0008/2Art der Aufzeichnungen0A*A*A*A*
38 02 000 0098/2TextA*A*A*A*
38 03 000 0008/3Datenzugang0A
38 03 000 0098/3TextA
38 05 000 0008/5Zusätzliche Informationen0C*C*C*C*
38 05 000 0098/5TextC*C*C*C*
38 12 000 0008/12Zustimmung zur Veröffentlichung im Verzeichnis der Inhaber von Bewilligungen0AAAA
38 12 000 2138/12IndikatorAAAA

Abschnitt 3

Gruppe 31 —
Informationen zu dem Antrag/der Entscheidung

31 01 …
Code Art des Antrags/der Entscheidung

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist unter Verwendung der entsprechenden Codes, welche Bewilligung oder Entscheidung beantragt wird. Anzugeben ist die Art der Bewilligung oder Entscheidung unter Verwendung der entsprechenden Codes.

31 02 …
Unterschrift/Authentifizierung

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anträge in Papierform sind von der Person zu unterzeichnen, die den Antrag stellt. Der Unterzeichner sollte seine Funktion angeben. Anträge, die mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung gestellt werden, sind von der Person zu authentifizieren, die den Antrag stellt (Antragsteller oder Vertreter). Wird der Antrag über die EU-weit harmonisierte, von der Kommission und den Mitgliedstaaten einvernehmlich festgelegte Schnittstelle für Wirtschaftsbeteiligte übermittelt, gilt er als authentifiziert. Unterzeichnung papiergestützter Entscheidungen oder anderweitige Authentifizierung von mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung ausgefertigten Entscheidungen durch die Person, die die Entscheidung über die Bewilligung, die verbindliche Auskunft oder die Erstattung oder den Erlass der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben erlässt.

Tabellenspalte BTI (1a):

Liegt eine Referenz für den Antragsteller vor, kann diese hier angegeben werden.

Tabellenspalte AEO (2):

Unterzeichner sollte stets die Person sein, die den Antragsteller insgesamt vertritt.

31 03 …
Art des Antrags

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist die Art des Antrags unter Verwendung des entsprechenden Codes. Bei einem Antrag auf Änderung einer Bewilligung oder gegebenenfalls auf Erneuerung einer Bewilligung bzw. bei einem Antrag auf Widerruf einer Bewilligung ist in D.E. 31 06 … „Referenznummer der Entscheidung” auch die Nummer der Entscheidung anzugeben.

31 04 …
Geografischer Geltungsbereich — Union

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Abweichend von Artikel 26 des Zollkodex ist anzugeben, ob die Wirkung der Entscheidung auf einen oder mehrere Mitgliedstaat(en) beschränkt ist; dieser ist bzw. diese sind namentlich zu nennen.

Tabellenspalte CGU (4a):

Falls die Bewilligung einer Gesamtsicherheit für das Versandverfahren genutzt wird, so gilt die Bewilligung für alle Mitgliedstaaten.

Für die Spalten ACT (9a), ACR (9b), ACE (9c) und SSE (9d):

Der Antrag bzw. die Bewilligung ist auf den Mitgliedstaat beschränkt, in dem sich die für die Erteilung der Bewilligung zuständige Zollbehörde befindet.

31 05 …
Geografischer Geltungsbereich — Länder des gemeinsamen Versandverfahrens

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben sind die Länder des gemeinsamen Versandverfahrens, in denen die Bewilligung verwendet werden darf.

31 06 …
Referenznummer der Entscheidung

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Eindeutige Referenz, die der Entscheidung von der zuständigen Zollbehörde zugewiesen wird

31 07 …
Entscheidungsbefugte Zollbehörde

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Identifikationsnummer der die Entscheidung erlassenden Zollbehörde. Im Falle eines Antrags wird das Datenelement als die vorgeschlagene Zollstelle betrachtet.

Tabellenspalte BOI (1b):

Identifikationsnummer der die Entscheidung erlassenden Zollbehörde des Mitgliedstaats.

Tabellenspalte AEO (2):

Identifikationsnummer der die Entscheidung erlassenden Zollbehörde des Mitgliedstaats. Die Identifikationsnummer der Zollbehörde des Mitgliedstaats kann auf regionaler Ebene angegeben werden, wenn die Organisationsstruktur der Zollverwaltung dies erfordert.

Gruppe 32 —
Referenzen für Unterlagen, Zertifikate und Bewilligungen

32 01 …
Sonstige Anträge und Entscheidungen in Bezug auf vorliegende verbindliche Auskünfte

Tabellenspalte BTI (1a):

Land, in dem der Antrag gestellt wurde (Ländercode) Ort, an dem der Antrag gestellt wurde Datum, an dem der Antrag bei der zuständigen Zollbehörde gemäß Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex eingegangen ist. Referenznummer der vZTA-Entscheidung, die der Antragsteller bereits erhalten hat; obligatorisch, wenn der Antragsteller nach dem Antrag vZTA-Entscheidungen erhalten hat. Datum, ab dem die vZTA-Entscheidung gilt. Nomenklaturcode, der in der vZTA-Entscheidung genannt ist.

Tabellenspalte BOI (1b):

Anzugeben ist, ob der Antragsteller für Waren oder Vormaterialien, die in D.E. 35 01 010 … „Warennummer” und D.E. 35 01 020 … „Warenbezeichnung” oder D.E. 43 03 … „Informationen, die die Bestimmung des Ursprungs ermöglichen” genannten Waren gleich oder gleichartig sind, eine vUA-Entscheidung und/oder eine vZTA-Entscheidung beantragt oder erhalten hat; relevante Einzelheiten sind zu nennen. Falls ja, ist auch die Referenznummer der betreffenden vUA-Entscheidung und/oder vZTA-Entscheidung anzugeben.

32 02 …
Entscheidungen in Bezug auf verbindliche Auskünfte, die anderen Inhabern erteilt wurden

Tabellenspalte BTI (1a):

Referenznummer der vZTA-Entscheidung, die dem Antragsteller bekannt ist. Datum, ab dem die vZTA-Entscheidung gilt. Nomenklaturcode, der in der vZTA-Entscheidung genannt ist.

Tabellenspalte BOI (1b):

Anzugeben ist, ob für gleiche oder gleichartige Waren nach Kenntnis des Antragstellers in der Union bereits eine vUA-Entscheidung beantragt oder erlassen wurde. Wenn ja, sind die folgenden zusätzlichen Elemente fakultativ: Referenznummer der vUA-Entscheidung: Referenznummer der vUA-Entscheidung, die dem Antragsteller bekannt ist. Datum, ab dem die vUA-Entscheidung gilt. Nomenklaturcode, der in der vUA-Entscheidung genannt ist.

32 03 …
Anhängige oder bereits abgeschlossene Rechts- oder Verwaltungsverfahren

Tabellenspalte BTI (1a):

Mittels des/der Ländercodes ist anzugeben, ob die in D.E. 35 01 020 … „Warenbezeichnung” und D.E. 42 03 … „Handelsbezeichnung und zusätzliche Informationen” beschriebenen Waren nach Kenntnis des Antragstellers Gegenstand in der Union anhängiger Rechts- oder Verwaltungsverfahren betreffend die zolltarifliche Einreihung oder eines in der Union bereits erlassenen Gerichtsurteils betreffend die zolltarifliche Einreihung sind. Wenn ja, sind die folgenden zusätzlichen Elemente fakultativ: Name und Anschrift des Gerichts, Aktenzeichen des anhängigen Verfahrens und/oder des Urteils sowie weitere einschlägige Informationen.

Tabellenspalte BOI (1b):

Anzugeben ist, ob die in D.E. 35 01 010 … „Warennummer” und D.E. 35 01 020 … „Warenbezeichnung” bzw. in D.E. 43 03 … Voraussetzungen, die die Bestimmung des Ursprungs ermöglichen‘ beschriebenen Waren nach Kenntnis des Antragstellers Gegenstand in der Union anhängiger Rechts- oder Verwaltungsverfahren betreffend den Ursprung oder eines in der Union bereits erlassenen Gerichtsurteils betreffend den Ursprung sind. Name und Anschrift des Gerichts, Aktenzeichen des anhängigen Verfahrens und/oder des Urteils sowie weitere einschlägige Informationen.

32 04 …
Beigefügte Dokumente

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Sind dem Antrag ein Dokument oder mehrere Dokumente beigefügt, so sind der Name und gegebenenfalls die Identifikationsnummer und/oder das Datum der Ausstellung der dem Antrag oder der Entscheidung beigefügten Dokumente anzugeben. Anzugeben ist auch die Zahl der insgesamt beigefügten Dokumente. Sind die beigefügten Unterlagen Teil an anderer Stelle in dem Antrag oder der Entscheidung enthaltener Informationen, ist in D.E. 32 04 010 224 „Beigefügte Dokumente/Dokument/Bezeichnung des Dokuments” auf das betreffende Datenelement zu verweisen.

32 05 …
Lager

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Gegebenenfalls ist die von der die Entscheidung erlassenden Zollbehörde zugewiesene Identifikationsnummer des Lagers anzugeben. Vorzulegen sind Informationen über die Räumlichkeiten oder jeden anderen Ort für die vorübergehende Verwahrung oder Zolllagerung, die bzw. der als Lager genutzt werden soll(en). Vorzulegen sind Informationen über die Räumlichkeiten oder jeden anderen Ort für die vorübergehende Verwahrung oder Zolllagerung, die bzw. der als Lager genutzt werden soll(en). Die Informationen über die Räumlichkeiten oder jeden anderen Ort für die vorübergehende Verwahrung oder Zolllagerung können Angaben zu den physischen Eigenschaften der Lager und der für die Lagertätigkeiten genutzten Ausrüstung sowie bei speziell ausgerüsteten Lagern sonstige Angaben, die zur Prüfung der Einhaltung der Artikel 117 Buchstabe b und 202 erforderlich sind, beinhalten.

Gruppe 33 —
Beteiligte

33 01 …
Antragsteller/Inhaber der Bewilligung oder Entscheidung

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Antragsteller ist die Person, die bei den Zollbehörden eine Entscheidung beantragt. Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift des Beteiligten sowie gegebenenfalls die Sprache des Antrags (als Sprachencode). Inhaber der Entscheidung ist die Person, an die sich die Entscheidung richtet. Der Bewilligungsinhaber ist die Person, der die Bewilligung erteilt wird. Anzugeben ist der Code der Sprache, die der Antragsteller/Inhaber der Bewilligung bzw. der Entscheidung im Antrag verwendet.

33 02 …
Identifikation des Antragstellers/Inhabers der Bewilligung oder Entscheidung

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Antragsteller ist die Person, die bei den Zollbehörden eine Entscheidung beantragt. Gemäß Artikel 1 Nummer 18 ist die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number — Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte) der betreffenden Person anzugeben. Bei Antragstellung mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung ist die EORI-Nummer des Antragstellers stets anzugeben, es sei denn, eine EORI-Nummer ist gemäß Artikel 6 Absatz 2 nicht erforderlich. Inhaber der Entscheidung ist die Person, an die sich die Entscheidung richtet. Der Bewilligungsinhaber ist die Person, der die Bewilligung erteilt wird.

Tabellenspalte AEO (2):

Anzugeben ist/sind die von der zuständigen Steuerbehörde erteilte(n) Identifikationsnummer(n) der betreffenden Person. Anzugeben ist/sind die Identifikationsnummer(n) des Wirtschaftsbeteiligten, die die zuständige Steuerbehörde bzw. Stelle der betreffenden Person erteilt hat (sofern verfügbar). Anzugeben ist/sind die von der zuständigen Behörde bzw. Stelle erteilte(n) Nummer(n) der amtlichen Eintragung der betreffenden Person (sofern verfügbar).

33 03 …
Vertreter

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Wird der in D.E. 33 01 … „Antragsteller/Inhaber der Bewilligung oder der Entscheidung” oder D.E. 33 02 … „Identifikation des Antragstellers/Inhabers der Bewilligung oder Entscheidung” genannte Antragsteller vertreten, sind relevante Informationen über den Vertreter vorzulegen. Sofern die die Entscheidung erlassende Zollbehörde dies gemäß Artikel 19 Absatz 2 des Zollkodex verlangt, ist durch Verwendung von D.E. 32 04 … „Beigefügte Dokumente” die Abschrift eines einschlägigen Vertrags, einer einschlägigen Vollmacht oder anderer Unterlagen vorzulegen, mit denen die erteilte Vertretungsmacht als Zollvertretung nachgewiesen werden kann. Falls D.E. 33 03 020 … „Identifikationsnummer” angegeben wird, müssen unter D.E. 33 03 000 016 „Name” und D.E. 33 03 010 … „Anschrift” keine Angaben gemacht werden.

33 05 …
Name und Kontaktdaten der für die Zollangelegenheiten des Antragstellers zuständigen Person(en)

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Kontaktdaten des/der für die Zollangelegenheiten des Antragstellers zuständigen Angestellten, die für den weiteren Informationsaustausch in Zollangelegenheiten verwendet werden können.

33 06 …
Für den Antrag zuständige Kontaktperson

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Die Kontaktperson pflegt den Kontakt mit den Zollbehörden in den Antrag betreffenden Fragen. Diese Angaben sind nur dann vorzulegen, wenn sie nicht mit den Angaben zur für Zollangelegenheiten zuständigen Person in D.E. 33 05 … „Name und Kontaktdaten der für die Zollangelegenheiten des Antragstellers zuständigen Person(en)” identisch sind. Einzutragen sind der Name der Person sowie eine der folgenden Angaben: Telefonnummer, E-Mail-Adresse (vorzugsweise einer funktionalen Mailbox).

33 07 …
Person, die für den Antragsteller verantwortlich ist oder die Kontrolle über seine Leitung ausübt

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Für die Zwecke des Artikels 39 Buchstabe a des Zollkodex sind Name(n) und vollständige Daten der je nach Rechtsform der Niederlassung bzw. des antragstellenden Unternehmens relevanten Person(en), insbesondere des Direktors/Geschäftsführers des Unternehmens, der Direktoren und der Mitglieder des Verwaltungsrats, falls vorhanden, einzutragen. Die Angaben sollten umfassen: Name und Vorname und vollständige Anschrift, Geburtsdatum und nationale Identifikationsnummer.

33 08 …
Eigentümer der Waren

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Sofern gemäß dem einschlägigen Artikel vorgesehen, sind Name und Anschrift des nicht in der Union ansässigen Eigentümers der Waren anzugeben, die in die vorübergehende Verwendung übergeführt werden sollen, wie in D.E. 35 01 010 … „Warenangaben/Warennummer” und D.E. 35 01 020 … „Warenangaben/Warenbezeichnung” beschrieben.

Gruppe 34 —
Daten, Uhrzeiten, Fristen und Orte

34 01 …
Ort

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Antrag: Ort, an dem der Antrag unterschrieben oder anderweitig authentifiziert wurde Entscheidung: Ort, an dem die Bewilligung oder die Entscheidung über eine verbindliche Ursprungsauskunft oder über die Erstattung oder den Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben erteilt bzw. erlassen wurde

34 02 …
Datum

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Datum, an dem der Antragsteller den Antrag unterschrieben oder anderweitig authentifiziert hat Datum, an dem die Bewilligung erteilt oder die Entscheidung über eine verbindliche Auskunft oder über die Erstattung oder den Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben erlassen wurde

34 03 …
Ort, an dem die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke geführt wird oder zugänglich ist

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke gemäß Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex ist jene Buchhaltung, die von den Zollbehörden als Hauptbuchhaltung für Zollzwecke anzusehen ist, da sie es den Zollbehörden ermöglicht, alle unter die betreffende Bewilligung oder Entscheidung fallenden Tätigkeiten zu beobachten und zu überwachen. Sofern die bestehende Geschäfts-, Steuer- oder sonstige Buchhaltung des Antragstellers auf Prüfungen gestützte Kontrollen erleichtert, kann sie als Hauptbuchhaltung für Zollzwecke anerkannt werden. Der Antragsteller kann wählen, ob er 34 03 010… „Anschrift” oder D.E. 34 03 020… „UN/LOCODE” oder beide Datenelemente verwendet. Anzugeben ist die vollständige Anschrift des Ortes, einschließlich des Mitgliedstaats, an dem die Hauptbuchhaltung geführt werden oder zugänglich sein soll. Statt der Anschrift kann der UN/LOCODE angegeben werden, wenn damit der betreffende Ort eindeutig gekennzeichnet ist.

Tabellenspalten BTI (1a) und BOI (1b):

Bei verbindlichen Auskünften sind Angaben nur dann vorzulegen, wenn das Land nicht mit den für die Identifikationsnummer des Antragstellers vorgelegten Daten identisch ist.

34 04 …
Ort, an dem die Aufzeichnungen aufbewahrt werden

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist die vollständige Anschrift des Orts bzw. der Orte, einschließlich des Mitgliedstaats bzw. der Mitgliedstaaten, an dem bzw. denen die Aufzeichnungen des Antragstellers aufbewahrt werden oder aufbewahrt werden sollen. Der Antragsteller kann wählen, ob er 34 04 010… „Anschrift” oder D.E. 34 04 020… „UN/LOCODE” oder beide Datenelemente verwendet. Diese Angaben dienen der Identifizierung des Orts der Aufzeichnungen für Waren, die unter der in D.E. 34 08 … „Ort, an dem sich die Waren befinden” angegebenen Anschrift gelagert werden. Anzugeben ist die vollständige Anschrift des Ortes, einschließlich des Mitgliedstaats, an dem die Hauptbuchhaltung geführt werden oder zugänglich sein soll. Statt der Anschrift kann der UN/LOCODE nur dann angegeben werden, wenn damit der betreffende Ort eindeutig gekennzeichnet ist.

Tabellenspalte TEA (8d):

Dieses Datenelement ist nur dann zu verwenden, wenn die Zollbehörden dies verlangen.

34 05 …
Erster Ort der Verwendung oder Veredelung

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist die Anschrift des betreffenden Orts unter Verwendung des entsprechenden Codes. Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist der Ort anzugeben, an dem die Waren beschaut werden können. Diese Angabe des Ortes muss so genau sein, dass sie eine Warenkontrolle durch die Zollbehörden ermöglicht. Der Antragsteller kann wählen, ob er 34 05 010 036 „UN/LOCODE” oder D.E. 34 05 010 052 „Nummer der Bewilligung” oder D.E. 34 05 030… „GNSS” oder D.E. 34 05 040… „Wirtschaftsbeteiligter” oder D.E. 34 05 050… „Anschrift” oder D.E. 34 05 060… „PLZ-Adresse” oder mehrere Datenelemente verwendet. Anzugeben ist der relevante, für die Art des Ortes festgelegte Code. Anzugeben ist der entsprechende Code für die Identifizierung des Ortes. Auf der Grundlage des verwendeten Qualifikators ist nur die entsprechende Kennung anzugeben. Der UN/LOCODE kann nur dann angegeben werden, wenn damit der betreffende Ort eindeutig gekennzeichnet ist. Anzugeben ist die Bewilligungsnummer des betreffenden Ortes (sofern verfügbar). Damit der Ort, auf den sich eine EORI-Nummer oder eine Bewilligung bezieht, genauer angegeben werden kann, ist, soweit verfügbar, bei mehreren Räumlichkeiten der entsprechende Code anzugeben. Anzugeben ist der Code der Zollstelle, an der die Waren für die weitere zollamtliche Überwachung zur Verfügung stehen. Wenn das Datenelement zur Zollstelle verwendet wird, ist die für die Überwachung des ersten Ortes der Verwendung oder Veredelung zuständige Zollstelle gemeint. Anzugeben sind die relevanten Koordinaten der globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS), an denen die Waren zur Verfügung stehen. Zu verwenden ist die Identifikationsnummer des Wirtschaftsbeteiligten, in dessen Räumlichkeiten die Waren kontrolliert werden können. Anzugeben ist die Anschrift des betreffenden Ortes. Anzugeben ist die PLZ-Adresse des betreffenden Ortes. Diese Unterklasse kann verwendet werden, wenn der Ort der Waren mit der Postleitzahl, gegebenenfalls ergänzt durch die Hausnummer, bestimmt werden kann. Anzugeben ist der Name, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse der Kontaktperson(en) für den betreffenden Ort.

34 06 …
[Beantragter] Beginn der Gültigkeit der Entscheidung

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Zu verwenden sind entweder 34 06 000 207 (Datum) oder 34 06 000 009 (Text) oder beide Datenelemente.

Tabellenspalten BTI (1a) und BOI (1b):

Datum, ab dem die Entscheidung über verbindliche Auskünfte gilt

Tabellenspalte AEO (2):

Anzugeben sind der Tag, der Monat und das Jahr gemäß Artikel 29.

Tabellenspalte CVA (3), CGU (4a), TST (5), RSS (6a), ACP (6b), SDE (7a), CCL (7b), EIR (7c), SAS (7d), AWB (7e), ACT (9a), ACR (9b), ACE (9c), SSE (9d), TRD (9e), ETD (9f):

Der Antragsteller kann beantragen, dass die Bewilligung ab einem bestimmten Tag gilt. Für dieses Datum sind jedoch die in Artikel 22 Absätze 2 und 3 des Zollkodex festgelegten Fristen zu beachten, und das beantragte Datum darf nicht vor dem in Artikel 22 Absatz 4 des Zollkodex genannten Datum liegen. Datum, an dem die Bewilligung wirksam wird.

Tabellenspalte IPO (8a); OPO (8b), EUS (8c), TEA (8d):

Der Antragsteller kann beantragen, dass die Bewilligung ab einem bestimmten Tag gilt. Für dieses Datum sind jedoch die in Artikel 22 Absätze 2 und 3 des Zollkodex festgelegten Fristen zu beachten, und das beantragte Datum darf nicht vor dem in Artikel 22 Absatz 4 des Zollkodex genannten Datum liegen. Datum, an dem die Bewilligung wirksam wird. Wenn die in Artikel 211 Absatz 2 des Zollkodex festgelegten Bedingungen erfüllt sind, kann die Bewilligung rückwirkend erteilt werden.

Tabellenspalte DPO (4b):

Der Antragsteller kann beantragen, dass die Bewilligung ab einem bestimmten Tag gilt. Für dieses Datum sind jedoch die in Artikel 22 Absätze 2 und 3 des Zollkodex festgelegten Fristen zu beachten, und es darf nicht vor dem in Artikel 22 Absatz 4 des Zollkodex genannten Datum liegen. Datum des Beginns des von den Behörden für die Zwecke der Berechnung der Frist für den Zahlungsaufschub festgelegten ersten operativen Zeitraums.

34 07 …
Ende der Geltungsdauer der Entscheidung

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Datum, an dem die Gültigkeit der Bewilligung oder Entscheidung in Bezug auf verbindliche Auskünfte endet.

34 08 …
Ort, an dem sich die Waren befinden

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist die Anschrift des betreffenden Orts unter Verwendung des entsprechenden Codes. Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist der Ort anzugeben, an dem die Waren beschaut werden können. Diese Angabe des Ortes muss so genau sein, dass sie eine Warenkontrolle durch die Zollbehörden ermöglicht. Der Antragsteller kann wählen, ob er 34 08 010 036 „UN/LOCODE” oder D.E. 34 08 010 052 „Nummer der Bewilligung” oder D.E. 34 08 020… „Zollstelle” oder D.E. 34 08 030… „GNSS” oder D.E. 34 08 040… „Wirtschaftsbeteiligter” oder D.E. 34 08 050… „Anschrift” oder D.E. 34 08 060… „PLZ-Adresse” oder mehrere Datenelemente verwendet. Anzugeben ist der entsprechende Code für die Identifizierung des Ortes. Auf der Grundlage des verwendeten Qualifikators ist nur die entsprechende Kennung anzugeben. Der UN/LOCODE kann nur dann angegeben werden, wenn damit der betreffende Ort eindeutig gekennzeichnet ist. Anzugeben ist die Bewilligungsnummer des betreffenden Ortes (sofern verfügbar). Damit der Ort, auf den sich eine EORI-Nummer oder eine Bewilligung bezieht, genauer angegeben werden kann, ist, soweit verfügbar, bei mehreren Räumlichkeiten der entsprechende Code anzugeben. Anzugeben ist der Code der Zollstelle, an der die Waren für die weitere zollamtliche Überwachung zur Verfügung stehen. Wenn das Datenelement zur Zollstelle verwendet wird, ist die für die Überwachung des ersten Ortes der Verwendung oder Veredelung zuständige Zollstelle gemeint. Anzugeben sind die relevanten Koordinaten der globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS), an denen die Waren zur Verfügung stehen. Zu verwenden ist die Identifikationsnummer des Wirtschaftsbeteiligten, in dessen Räumlichkeiten die Waren kontrolliert werden können. Anzugeben ist die Anschrift des betreffenden Ortes Anzugeben ist die PLZ-Adresse des betreffenden Ortes Diese Unterklasse kann verwendet werden, wenn der Ort der Waren mit der Postleitzahl, gegebenenfalls ergänzt durch die Hausnummer, bestimmt werden kann. Anzugeben ist der Name, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse der Kontaktperson(en) für den betreffenden Ort.

34 09 …
Ort(e) der Veredelung oder Verwendung

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist die Anschrift des betreffenden Orts/der betreffenden Orte unter Verwendung des entsprechenden Codes. Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist der Ort anzugeben, an dem die Waren beschaut werden können. Diese Angabe des Ortes muss so genau sein, dass sie eine Warenkontrolle durch die Zollbehörden ermöglicht. Der Antragsteller kann wählen, ob er 34 09 010 036 „UN/LOCODE” oder D.E. 34 09 010 052 „Nummer der Bewilligung” oder D.E. 34 09 020… „Zollstelle” oder D.E. 34 09 030… „GNSS” oder D.E. 34 09 040… „Wirtschaftsbeteiligter” oder D.E. 34 09 050… „Anschrift” oder D.E. 34 09 060… „PLZ-Adresse” oder mehrere Datenelemente verwendet. Anzugeben ist der entsprechende Code für die Identifizierung des Ortes. Auf der Grundlage des verwendeten Qualifikators ist nur die entsprechende Kennung anzugeben. Der UN/LOCODE kann nur dann angegeben werden, wenn damit der betreffende Ort eindeutig gekennzeichnet ist. Anzugeben ist die Bewilligungsnummer des betreffenden Ortes (sofern verfügbar). Damit der Ort, auf den sich eine EORI-Nummer oder eine Bewilligung bezieht, genauer angegeben werden kann, ist, soweit verfügbar, bei mehreren Räumlichkeiten der entsprechende Code anzugeben. Anzugeben ist der Code für die Zollstelle(n), die für den Ort zuständig ist/sind, an dem die Waren für die weitere zollamtliche Überwachung zur Verfügung stehen, jedoch nur dann, wenn damit der Ort, an dem sich die Waren befinden, durch den Code der Zollstelle(n) eindeutig identifizierbar ist. Im Falle einer Entscheidung, an der mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind, ist/sind die für die Überwachung des Ortes der Verwendung oder Veredelung zuständige(n) Zollstelle(n) gemeint. Anzugeben sind die relevanten Koordinaten der globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS), an denen die Waren zur Verfügung stehen. Zu verwenden ist die Identifikationsnummer des Wirtschaftsbeteiligten, in dessen Räumlichkeiten die Waren kontrolliert werden können. Anzugeben ist die Anschrift des betreffenden Ortes Anzugeben ist die PLZ-Adresse des betreffenden Ortes Diese Unterklasse kann verwendet werden, wenn der Ort der Waren mit der Postleitzahl, gegebenenfalls ergänzt durch die Hausnummer, bestimmt werden kann. Anzugeben ist der Name, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse der Kontaktperson(en) für den betreffenden Ort.

Tabellenspalte A163 (8f):

Im Falle des Verfahrens der passiven Veredelung ist die Angabe der Zollstelle nicht erforderlich.

34 10 …
Zollstelle(n) für die Überführung in das Verfahren

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist bzw. sind die vorgeschlagene(n) Zollstelle(n) für die Überführung in das Verfahren gemäß Artikel 1 Nummer 17.

34 11 …
Zollstelle(n) für die Erledigung des Verfahrens

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist bzw. sind die vorgeschlagene(n) Zollstelle(n).

34 12 …
Zollstelle der Sicherheitsleistung

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist die betreffende Zollstelle.

34 13 …
Überwachungszollstelle

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben sind die zuständigen Überwachungszollstellen gemäß Artikel 1 Nummer 36.

34 14 …
Bestimmungszollstelle(n)

Tabellenspalten ACT (9a) und ACE (9c):

Anzugeben ist bzw. sind die Bestimmungszollstelle(n), die für den Ort zuständig ist bzw. sind, an dem die Waren vom zugelassenen Empfänger in Empfang genommen werden.

Tabellenspalte ETD (9f):

Anzugeben ist bzw. sind die für den Bestimmungsflughafen oder Bestimmungshafen bzw. die Bestimmungsflughäfen oder Bestimmungshäfen zuständige(n) Bestimmungszollstelle(n).

34 15 …
Abgangszollstelle(n)

Tabellenspalte ACR (9b):

Anzugeben ist bzw. sind die Abgangszollstelle(n), die für den Ort zuständig ist bzw. sind, an dem die Waren in das Unionsversandverfahren übergeführt werden.

Tabellenspalte ETD (9f):

Anzugeben ist bzw. sind die für den Abgangsflughafen oder Abgangshafen bzw. die Abgangsflughäfen oder Abgangshäfen zuständige(n) Abgangszollstelle(n).

34 16 …
Frist

Tabellenspalte ACP (6b):

Anzugeben ist der Zeitraum (in Minuten), in dem die Zollstelle vor Abgang der Waren Kontrollen durchführen kann.

Tabellenspalte CCL (7b):

Anzugeben ist der Zeitraum (in Minuten), in dem die Zollstelle der Gestellung die Überwachungszollstelle über ihre Absicht zu unterrichten hat, vor der Überlassung der Waren Kontrollen durchzuführen.

Tabellenspalte EIR (7c):

Anzugeben ist der Zeitraum (in Minuten), in dem die Zollstelle ihre Absicht erklären kann, vor der Überlassung der Waren Kontrollen durchzuführen.

Tabellenspalten ACT (9a) und ACE (9c):

Anzugeben ist der Zeitraum (in Minuten), in dem dem zugelassenen Empfänger die Entladeerlaubnis zu erteilen ist.

Tabellenspalte ACR (9b):

Anzugeben ist der Zeitraum (in Minuten), der der Abgangszollstelle nach Übermittlung der Versandanmeldung durch den zugelassenen Versender zur Verfügung steht, um vor der Überlassung und dem Abgang der Waren alle erforderlichen Kontrollen durchzuführen.

34 17 …
Frist für die Erledigung des Verfahrens

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist, ob die Frist für die Erledigung für alle zu dem Zeitpunkt noch in dem Verfahren befindlichen Waren automatisch an dem Datum verlängert wird, an dem die Frist für die Erledigung für alle innerhalb eines gegebenen Zeitraums in das Verfahren übergeführten Waren (gemäß Artikel 174 Absatz 2) abläuft. Anzugeben ist der Code für die Dauer. Anzugeben ist der Zeitraum, der für die Abwicklung der Vorgänge oder die Verwendung im Rahmen des beantragten besonderen Zollverfahrens voraussichtlich erforderlich ist, und zwar in Monaten (für OPO, EUS, TEA) bzw. in der Zeiteinheit, die durch den in D.E. 34 17 000 008 „Code” verwendeten Code vorgegeben ist. Dieses Datenelement ist obligatorisch, wenn die automatische Verlängerung der Frist für die Erledigung des Verfahrens mit D.E. 34 17 000 213 „Indikator” angefordert wird. Anzugeben sind hier das Datum der Erledigung der Waren sowie weitere nützliche Informationen.

Tabellenspalte IPO (8a):

Die die Entscheidung erlassende Zollbehörde kann in der Bewilligung festlegen, dass die Frist für die Erledigung am letzten Tag des Monats, des Quartals oder des Halbjahrs endet, der bzw. das auf den Monat, das Quartal oder das Halbjahr folgt, in dem die Frist für die Erledigung begonnen hat.

34 18 …
Abrechnung

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist, ob die Verwendung der Abrechnung erforderlich ist. Wenn ja, ist die Frist gemäß Artikel 175 Absatz 1 anzugeben, in der der Bewilligungsinhaber der Überwachungszollstelle die Abrechnung zu übermitteln hat. Gegebenenfalls ist der Inhalt der Abrechnung gemäß Artikel 175 Absatz 3 anzugeben.

Gruppe 35 —
Nämlichkeit der Waren

35 01 …
Warenangaben

Tabellenspalte EIR (7c):

Wenn der EIR-Datensatz nur mit dem Code 71 für das beantragte Verfahren verwendet wird, der sich auf die Spalte CWx bezieht, so gelten die Anmerkungen zur Spalte CWx in Verbindung mit D. E. 35 01 010 … „Warennummer” und 35 01 020 … „Warenbezeichnung” .

Tabellenspalte BTI (1a):

Anzugeben ist der Zollnomenklaturcode, in den die Waren nach Erwartung des Antragstellers einzureihen sind. Zollnomenklaturcode, in den die Waren einzureihen sind.

Tabellenspalte BOI (1b):

Position/Unterposition (Zollnomenklaturcode), in die die Waren einzureihen sind, mit hinreichenden Angaben zur Bestimmung der Ursprungsbestimmungsregel. Ist der vUA-Antragsteller Inhaber einer vZTA für dieselben Waren, ist der 8-stellige KN-Code anzugeben. Position/Unterposition oder 8-stelliger KN-Code wie im Antrag angegeben.

Tabellenspalte CVA (3):

Anzugeben ist der 8-stellige KN-Code der betreffenden Waren.

Tabellenspalte RRM (4c):

Anzugeben sind der 8-stellige KN-Code, der TARIC-Code sowie gegebenenfalls der oder die TARIC-Zusatzcode(s) und der oder die nationale(n) Zusatzcode(s) der betreffenden Waren.

Tabellenspalten CCL (7b), EIR (7c), SAS (7d):

Anzugeben sind zumindest die ersten vier Stellen des Codes der Unterposition des Harmonisierten Systems für die betreffenden Waren.

Tabellenspalten IPO (8a) und OPO (8b):

Anzugeben sind die ersten vier Stellen des Codes der Unterposition des Harmonisierten Systems für die Waren, die in das Verfahren der aktiven oder passiven Veredelung überzuführen sind. Der 8-stellige KN-Code ist anzugeben, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:

Es werden Ersatzwaren verwendet oder das Verfahren des Standardaustauschs wird angewendet;

die Waren fallen unter Anhang 71-02;

die Waren fallen nicht unter Anhang 71-02 und der Code 22 für die wirtschaftlichen Voraussetzungen (De-minimis-Regel) wird verwendet.

Tabellenspalte EUS (8c):

(1)
Betrifft der Antrag Waren, die in ein anderes besonderes Verfahren als die unter Punkt 2 genannten überzuführen sind, sind — soweit angezeigt — der 8-stellige KN-Code (Unterabschnitt 1), der TARIC-Code (Unterabschnitt 2) und gegebenenfalls der oder die TARIC-Zusatzcode(s) (Unterabschnitt 3) anzugeben.
(2)
Betrifft der Antrag Waren, die unter die besonderen Bestimmungen A und B in Titel II der einführenden Vorschriften in Teil I der Kombinierten Nomenklatur fallen (Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen, zivile Luftfahrzeuge und für zivile Luftfahrzeuge bestimmte Waren), sind die KN-Codes nicht erforderlich.

Tabellenspalte TEA (8d):

Anzugeben sind die ersten vier Stellen des Codes der Unterposition des Harmonisierten Systems für die Waren, die in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung überzuführen sind.

Tabellenspalte CWx (8e):

Anzugeben sind die ersten vier Stellen des Codes der Unterposition des Harmonisierten Systems für die Waren, die in das Zolllagerverfahren überzuführen sind. Wird der Antrag für unterschiedliche Waren gestellt, kann das Datenelement frei bleiben. In diesem Fall ist in D.E. 35 01 020 … „Warenbezeichnung” anzugeben, welcher Art die zu lagernden Waren sind. Werden im Rahmen des Zolllagerverfahrens Ersatzwaren verwendet, ist der 8-stellige KN-Code anzugeben. Anzugeben sind relevante zusätzliche Informationen, z. B. bekannter TARIC-Maßnahmentyp, relevanter Ländercode oder sonstige Textangaben. Im Falle eines Antrags auf aktive Veredelung (IPO) ist anzugeben, ob die Nicht-Unionswaren bei einer Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr einer Agrar- oder einer handelspolitischen Maßnahme, einem vorläufigen oder endgültigen Antidumpingzoll, einem Ausgleichszoll, einer Schutzmaßnahme oder einer zusätzlichen Abgabe infolge einer Aussetzung von Zugeständnissen unterliegen würden.

Tabellenspalte BTI (1a):

Detaillierte Beschreibung der Waren, die es erlaubt, sie zu identifizieren und in die Zollnomenklatur einzureihen. Dabei sind auch Angaben zur Zusammensetzung der Waren und zu den für deren Bestimmung verwendeten Untersuchungsmethoden zu machen, sofern die Einreihung von der Zusammensetzung der Waren abhängt. Angaben, die der Antragsteller als vertraulich betrachtet, sind in D.E. 42 03 „Handelsbezeichnung und zusätzliche Informationen” zu machen. Hinreichend detaillierte Beschreibung der Waren, die es erlaubt, sie zweifelsfrei zu identifizieren und leicht die Nämlichkeit der in der vZTA-Entscheidung beschriebenen Waren mit den zur Zollabfertigung gestellten Waren zu überprüfen. Angaben, die der Antragsteller im vZTA-Antrag als vertraulich gekennzeichnet hat, sollten nicht enthalten sein.

Tabellenspalte BOI (1b):

Antrag: Detaillierte Beschreibung der Waren, die es erlaubt, sie zu identifizieren. Entscheidung: Hinreichend detaillierte Beschreibung der Waren, die es erlaubt, sie zweifelsfrei zu identifizieren und leicht die Nämlichkeit der in der vUA-Entscheidung beschriebenen Waren mit den zur Zollabfertigung gestellten Waren zu überprüfen.

Tabellenspalte CVA (3):

Anzugeben ist die Handelsbezeichnung der Waren.

Tabellenspalte RRM (4c):

Anzugeben ist die handelsübliche Bezeichnung der Waren oder ihre Zolltarifbezeichnung. Die Bezeichnung hat mit der Bezeichnung übereinzustimmen, die in der in D.E. 48 01 „Titel für die Beitreibung” genannten Zollanmeldung verwendet wird. Anzugeben sind Anzahl, Art, Kennzeichen und Identifikationsnummern der Packstücke. Bei unverpackten Waren ist die Zahl der Artikel oder das Wort „lose” anzugeben.

Tabellenspalte TST (5):

Anzugeben ist zumindest, ob es sich um landwirtschaftliche und/oder Industriewaren handelt.

Tabellenspalten SDE (7a), CCL (7b), EIR (7c), SAS (7d) und TEA (8d):

Anzugeben ist die Handelsbezeichnung oder die technische Bezeichnung der Waren. Die Handelsbezeichnung und/oder technische Bezeichnung hat hinreichend klar und detailliert zu sein, damit eine Entscheidung über den Antrag erlassen werden kann.

Tabellenspalten IPO (8a) und OPO (8b):

Anzugeben ist die Handelsbezeichnung oder die technische Bezeichnung der Waren. Die Handelsbezeichnung und/oder technische Bezeichnung hat hinreichend klar und detailliert zu sein, damit eine Entscheidung über den Antrag erlassen werden kann. Besteht die Absicht, Ersatzwaren zu verwenden oder das Verfahren des Standardaustauschs anzuwenden, sind Einzelheiten über die Handelsqualität und die technischen Merkmale der Waren anzugeben.

Tabellenspalte EUS (8c):

Anzugeben ist die Handelsbezeichnung oder die technische Bezeichnung der Waren. Die Handelsbezeichnung und/oder technische Bezeichnung hat hinreichend klar und detailliert zu sein, damit eine Entscheidung über den Antrag erlassen werden kann. Betrifft der Antrag Waren, die unter die besonderen Bestimmungen A und B in Titel II der einführenden Vorschriften in Teil I der Kombinierten Nomenklatur(1) fallen (Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen, zivile Luftfahrzeuge und für zivile Luftfahrzeuge bestimmte Waren), sollte der Antragsteller z. B. folgende Angabe machen: „Zivile Luftfahrzeuge und Teile davon/besondere Bestimmungen A der Kombinierten Nomenklatur” .

Tabellenspalte CWx (8e):

Anzugeben ist zumindest, ob es sich um landwirtschaftliche und/oder Industriewaren handelt. Fehlt die Angabe der Warennummer, ist zu beschreiben, welcher Art die zu lagernden Waren sind.

Tabellenspalte BTI (1a):

Dieses Datenelement ist nur in Fällen zu verwenden, in denen eine verlängerte Verwendungsdauer gewährt wurde; dabei sind die Warenmenge, die während der verlängerten Verwendungsdauer vom Zoll abgefertigt werden kann, und ihre Maßeinheiten anzugeben. Die Einheiten werden in besonderen Maßeinheiten im Sinne der Kombinierten Nomenklatur (Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates) ausgedrückt.

Tabellenspalte BOI (1b):

Dieses Datenelement ist nur in Fällen zu verwenden, in denen eine verlängerte Verwendungsdauer beantragt wird; dabei sind die Warenmenge, die während der verlängerten Verwendungsdauer vom Zoll abgefertigt werden kann, und ihre Maßeinheiten anzugeben. Die Einheiten werden in besonderen Maßeinheiten im Sinne der Kombinierten Nomenklatur (Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates) ausgedrückt.

Tabellenspalte RRM (4c):

Anzugeben ist die Nettowarenmenge, für die eine Erstattung bzw. ein Erlass beantragt wird, ausgedrückt in besonderen Maßeinheiten im Sinne der Kombinierten Nomenklatur (Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates).

Tabellenspalten CCL (7b) und SAS (7d):

Anzugeben ist, welche Warenmenge voraussichtlich (monatlich) unter Verwendung der betreffenden Vereinfachung in ein Zollverfahren übergeführt wird.

Tabellenspalten IPO (8a), OPO (8b), EUS (8c) und TEA (8d):

Anzugeben ist, welche Warenmenge insgesamt während der Gültigkeit der Bewilligung in das besondere Verfahren übergeführt werden soll. Betrifft der Antrag Waren, die unter die besonderen Bestimmungen A und B in Titel II der einführenden Vorschriften in Teil I der Kombinierten Nomenklatur fallen (Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen, zivile Luftfahrzeuge und für zivile Luftfahrzeuge bestimmte Waren), sind Angaben zur Warenmenge nicht erforderlich. Die Garantie und der Referenzbetrag sind auf Grundlage dessen zu berechnen, welche Warenmenge insgesamt während der Gültigkeit der Bewilligung in das besondere Verfahren übergeführt werden soll.

Tabellenspalte DPO (4b):

Anzugeben ist der voraussichtliche Wert der Waren, für die die Bewilligung gelten soll.

Tabellenspalten IPO (8a), OPO (8b), EUS (8c) und TEA (8d):

Anzugeben ist der Gesamtwert der Waren, die in das besondere Verfahren übergeführt werden sollen, und zwar in der Währung des Mitgliedstaats, der die Entscheidung erlässt.

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist der voraussichtliche Ausbeutesatz oder der voraussichtliche durchschnittliche Ausbeutesatz oder — soweit angezeigt — die für die Bestimmung dieses Satzes verwendete Methode.

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Ersatzwaren sind Unionswaren, die anstelle der in ein anderes besonderes Verfahren als den Versand übergeführten Waren gelagert, verwendet oder veredelt werden. Besteht die Absicht, Ersatzwaren zu verwenden, sind der 8-stellige KN-Code, die Handelsqualität und die technischen Merkmale der Ersatzwaren anzugeben, damit die Zollbehörden den erforderlichen Vergleich zwischen den Ersatzwaren und den Waren, die sie ersetzen, durchführen können. Die für D.E. 35 01 080 … „Nämlichkeit der Waren” angegebenen einschlägigen Codes können verwendet werden, um zusätzliche Maßnahmen vorzuschlagen, die für diesen Vergleich nützlich sein könnten. Für Angaben in Textform ist D.E. 35 01 060 253 zu verwenden. Anzugeben ist, ob die Nichtunionswaren vorläufigen oder endgültigen Antidumping-, Ausgleichs- oder Schutzzöllen oder sonstigen zusätzlichen Abgaben infolge einer Aussetzung von Zugeständnissen unterliegen würden, wenn sie zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet würden. Anzugeben sind die Maßnahmen, mit denen nachgewiesen werden kann, dass die Bedingungen für die Verwendung von Ersatzwaren erfüllt sind.

Tabellenspalte IPO (8a):

Sind die Ersatzwaren einer höheren Verarbeitungsstufe zuzuordnen oder in einem besseren Zustand als die Waren, die sie ersetzen (im Falle der Ausbesserung), sind die entsprechenden Einzelheiten anzugeben.

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben sind die vorgesehenen Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung unter Verwendung mindestens eines der einschlägigen Codes. Für Angaben in Textform ist D.E. 35 01 080 009 zu verwenden.

Tabellenspalten IPO (8a), OPO (8a) und CWx (8e):

Nicht erforderlich sind diese Angaben bei Zolllagerung, aktiver Veredelung oder passiver Veredelung mit Ersatzwaren. Stattdessen ist D.E. 35 01 060 … „Ersatzwaren” zu verwenden. Nicht erforderlich sind diese Angaben bei passiver Veredelung im Verfahren des Standardaustauschs. D.E. 58 02 … „Ersatzerzeugnisse” ist stattdessen zu verwenden.

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Das Verfahren der aktiven oder passiven Veredelung kann nur dann angewendet werden, wenn die Bewilligung für ein Veredelungsverfahren wesentliche Interessen der Unionshersteller nicht beeinträchtigt (wirtschaftliche Voraussetzungen). In den meisten Fällen ist eine Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht erforderlich. In bestimmten Fällen ist eine solche Prüfung jedoch auf Unionsebene durchzuführen.

Tabellenspalte IPO (8a):

Für jeden in D.E. 35 01 010 … „Warennummer” genannten KN-Code ist mindestens einer der für die wirtschaftlichen Voraussetzungen definierten Codes anzugeben. Der Antragsteller kann weitere Einzelheiten angeben, insbesondere wenn eine Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen vorgeschrieben ist.

Tabellenspalte OPO (8b):

Für jeden in D.E. 35 01 010 … „Warennummer” genannten KN-Code hat der Antragsteller relevante Angaben zu machen, insbesondere wenn eine Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen vorgeschrieben ist.

35 07 …
Veredelungserzeugnisse

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben sind Einzelheiten zu allen in den Vorgängen entstandenen Veredelungserzeugnissen, d. h. dem Veredelungshaupterzeugnis und den Veredelungsnebenerzeugnissen (die Nebenerzeugnisse des Veredelungsvorgangs und nicht das Veredelungshaupterzeugnis sind). KN-Code und Bezeichnung: Es gelten die Anmerkungen zu D.E. 35 01 010 … „Warennummer” und 35 01 020 … (Warenbezeichnung).

Tabellenspalte IPO (8a):

Diese Angaben sind nicht zu machen, wenn der durchgeführte Verarbeitungsvorgang Vernichtung ohne übrig bleibende Abfälle ist.

Tabellenspalte A163 (8f):

Diese Angaben sind nur dann zu machen, wenn es sich um einen Antrag auf Inanspruchnahme der aktiven oder passiven Veredelung oder der Endverwendung handelt und die Endverwendung die Veredelung der Waren einschließt. Im Falle der aktiven Veredelung sind diese Angaben sind nicht zu machen, wenn der durchgeführte Verarbeitungsvorgang Vernichtung ohne übrig bleibende Abfälle ist.

35 09 …
Ausgeschlossene Warenarten oder -beförderungen

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben sind gegebenenfalls die Warenbeförderungen oder — unter Verwendung der ersten sechs Stellen des Codes der Unterposition des Harmonisierten Systems — die Waren, die von der Vereinfachung ausgeschlossen sind.

Gruppe 36 —
Voraussetzungen und Bedingungen

36 01 …
Verbote und Beschränkungen

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben sind die Verbote und Beschränkungen auf nationaler Ebene oder auf Unionsebene, die für die betreffenden Waren und/oder das betreffende Verfahren in dem/den Mitgliedstaat(en) der Gestellung gelten. Anzugeben sind die Behörden, die für die Kontrollen bzw. Förmlichkeiten zuständig sind, die vor der Überlassung der Waren durchzuführen sind.

36 03 …
Allgemeine Bemerkungen

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Allgemeine Angaben zu den Verpflichtungen und/oder Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Bewilligung. Mit der Bewilligung einhergehende Verpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf die Pflicht gemäß Artikel 23 Absatz 2 des Zollkodex, die die Entscheidung erlassende Behörde über jede Änderung der zugrunde liegenden Tatsachen und Umstände zu unterrichten. Die die Entscheidung erlassende Zollbehörde legt Einzelheiten für das Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs gemäß Artikel 44 des Zollkodex fest.

Tabellenspalte RRM (4c):

Anzugeben sind die Auflagen, denen die Waren bis zur Schlussbehandlung unterworfen bleiben. Bei Bedarf enthält die Entscheidung den Hinweis, dass der Inhaber der Entscheidung der Zollstelle der Schlussbehandlung seiner Wahl bei der Gestellung der Waren das Original der Entscheidung vorzulegen hat.

Tabellenspalten SDE (7a) und EIR (7c):

Die Bewilligung enthält den Hinweis, dass in den in Artikel 167 Absatz 2 des Zollkodex genannten Fällen die Pflicht zur Abgabe einer ergänzenden Anmeldung aufgehoben wird. Die Pflicht zur Abgabe einer ergänzenden Anmeldung kann aufgehoben werden, wenn die Bedingungen in Artikel 167 Absatz 3 erfüllt sind.

Tabellenspalten IPO (8a) und OPO (8b):

Bewilligungen für die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung EX/IM oder der passiven Veredelung EX/IM, die mehr als einen Mitgliedstaat betreffen, und Bewilligungen für die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung IM/EX oder der passiven Veredelung IM/EX, die mehr als einen Mitgliedstaat betreffen, enthalten die Verpflichtungen gemäß Artikel 176 Absatz 1. Bewilligungen für die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung IM/EX, die einen Mitgliedstaat betreffen, enthalten die Verpflichtung gemäß Artikel 175 Absatz 5. Anzugeben ist, ob die in das Verfahren der aktiven Veredelung IM/EX übergeführten Veredelungserzeugnisse oder -waren als zum zollrechtlich freien Verkehr gemäß Artikel 170 Absatz 1 überlassen gelten.

Tabellenspalten ACT (9a) und ACE (9c):

Anzugeben ist, ob Maßnahmen erforderlich sind, bevor der zugelassene Empfänger über die empfangenen Waren verfügen darf. Anzugeben ist, welche operativen und Kontrollmaßnahmen der zugelassene Empfänger zu befolgen hat. Gegebenenfalls sind spezifische Bedingungen im Zusammenhang mit außerhalb der normalen Dienstzeiten der Bestimmungszollstelle(n) durchgeführten Versandmaßnahmen anzugeben.

Tabellenspalte ACR (9b):

Anzugeben ist, dass der zugelassene Versender vor der Überlassung der Waren bei der Abgangszollstelle eine Versandanmeldung einzureichen hat. Anzugeben ist, welche operativen und Kontrollmaßnahmen der zugelassene Versender zu befolgen hat. Gegebenenfalls sind spezifische Bedingungen im Zusammenhang mit außerhalb der normalen Dienstzeiten der Abgangszollstelle(n) durchgeführten Versandmaßnahmen anzugeben.

Tabellenspalte SSE (9d):

Anzugeben ist, dass für die Verwendung besonderer Verschlüsse die sicherheitsrelevanten Verfahren des Anhangs A der Norm ISO 17712 gelten: Die ordnungsgemäße Kontrolle von Verschlüssen vor ihrer Anbringung und Verwendung und die Aufbewahrung der entsprechenden Unterlagen sind hinreichend zu beschreiben. Zu beschreiben sind die Maßnahmen, die ergriffen werden, wenn Unregelmäßigkeiten oder Manipulationen festgestellt werden. Anzugeben ist, wie Verschlüsse nach der Verwendung behandelt werden. Bei der Verwendung besonderer Verschlüsse dürfen die eindeutigen Verschlussnummern oder -kennzeichen ohne Ermächtigung durch die Zollbehörde nicht erneut bestellt, verwendet oder dupliziert werden.

Tabellenspalte ETD (9f):

Anzugeben ist, welche operativen und Kontrollmaßnahmen der Bewilligungsinhaber zu befolgen hat.

36 04 …
Standardisierter Austausch von Informationen (INF)

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Gegebenenfalls ist anzugeben, ob der standardisierte Austausch von Informationen (INF) oder andere Mittel des elektronischen Austauschs von Informationen verwendet werden. Falls Ja, nähere Angaben. Dieses Datenelement ist zu verwenden, um andere Mittel des elektronischen Austauschs von Informationen als INF (Verwendung der Codes „0” oder „2” ) oder den Typ INF (Verwendung des Codes „1” ) anzugeben.

Gruppe 37 —
Tätigkeiten und Verfahren

37 01 …
Art des Vorgangs

37 01 000 213 Art des Vorgangs — Indikator

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist, ob der Antrag einen Einfuhr- oder einen Ausfuhrvorgang betrifft; dazu ist der Vorgang anzugeben, für den die verbindliche Entscheidung verwendet werden soll. 37 01 000 256 Art des Vorgangs — Art des besonderen Verfahrens Die Art des besonderen Verfahrens ist anzugeben.

37 02 …
Art der Zollverfahren

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Unter Verwendung der vorgesehenen Unionscodes ist anzugeben, ob die Bewilligung für Zollverfahren oder für den Betrieb von Lagerstätten verwendet werden soll. Gegebenenfalls ist die Referenznummer der Bewilligung anzugeben, sofern diese nicht anderen Angaben im Antrag zu entnehmen ist. Wurde die Bewilligung noch nicht erteilt, ist die Registriernummer des Antrags anzugeben.

37 03 …
Art der Anmeldungen

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist die Art der Zollanmeldung (Standardanmeldung, vereinfachte Anmeldung oder Anschreibung in der Buchführung des Anmelders), die der Antragsteller vorlegen möchte. Bei vereinfachten Anmeldungen ist die Referenznummer der Bewilligung in D.E. 37 03 010 … anzugeben, sofern diese nicht anderen Angaben im Antrag zu entnehmen ist. Wurde die Bewilligung für die vereinfachte Anmeldung noch nicht erteilt, ist die Registriernummer des betreffenden Antrags anzugeben in D.E. 37 03 020 … Bei der Anschreibung in der Buchführung ist die Referenznummer der Bewilligung in D.E. 37 03 010 … anzugeben, sofern diese nicht anderen Angaben im Antrag zu entnehmen ist. Wurde die Bewilligung für die Anschreibung in der Buchführung noch nicht erteilt, ist die Registriernummer des betreffenden Antrags anzugeben in D.E. 37 03 020 …

37 04 …
Anzahl der Vorgänge

Tabellenspalte CGU (4a):

Soll die Gesamtsicherheit zur Deckung bestehender Zollschulden oder zur Überführung von Waren in ein besonderes Verfahren verwendet werden, ist die Anzahl der Sendungen im letzten Zwölfmonatszeitraum anzugeben.

Tabellenspalten DPO (4b), ACP (6b), SDE (7a), EIR (7c) und SAS (7d):

Anzugeben ist, wie oft im Monat der Antragsteller die Vereinfachung voraussichtlich in Anspruch nehmen wird.

Tabellenspalte CCL (7b):

Anzugeben ist, wie oft im Monat der Antragsteller die Vereinfachung voraussichtlich je Mitgliedstaat der Gestellung in Anspruch nehmen wird.

Tabellenspalte ACT (9a):

Anzugeben ist, wie oft im Monat der Antragsteller voraussichtlich Waren im TIR-Verfahren empfangen wird.

Tabellenspalte ACR (9b):

Anzugeben ist, wie oft im Monat der Antragsteller voraussichtlich Waren im Unionsversandverfahren versenden wird.

Tabellenspalte ACE (9c):

Anzugeben ist, wie oft im Monat der Antragsteller voraussichtlich Waren im Unionsversandverfahren empfangen wird.

Tabellenspalten SSE (9d), TRD (9e) und ETD (9f):

Anzugeben ist, wie oft im Monat der Antragsteller voraussichtlich die Unionsversandregelungen in Anspruch nehmen wird.

37 05 …
Einzelheiten der geplanten Tätigkeiten

Tabellenspalte TST (5):

Anzugeben ist eine Übersicht über die Geschäftsvorgänge und die Beförderung von Waren in Verwahrungslagern.

Tabellenspalte CCL (7b):

Anzugeben ist eine Übersicht über die Geschäftsvorgänge und die Beförderung von Waren im Rahmen der zentralen Zollabwicklung.

Tabellenspalten IPO (8a), OPO (8b), EUS (8c), CWx (8e) und A163 (8f):

Anzugeben ist, welchen Tätigkeiten bzw. welcher Verwendung die Waren im Rahmen des besonderen Verfahrens zugeführt werden sollen (z. B. die Einzelheiten der Vorgänge im Rahmen eines Lohnveredelungsvertrags oder die Art der üblichen Behandlungen im Rahmen der aktiven Veredelung). Wünscht der Antragsteller die Veredelung der Waren in der aktiven Veredelung oder der Endverwendung in den Räumlichkeiten eines Zolllagers gemäß Artikel 241 des Zollkodex, hat er die relevanten Angaben zu machen. Bei Bedarf sind Namen, Anschriften und Funktionen anderer beteiligter Personen anzugeben. Im Rahmen üblicher Behandlungen ist es möglich, in ein Zolllager oder eine Veredelung übergeführte Waren zu erhalten, ihre Aufmachung oder Handelsgüte zu verbessern oder für den Vertrieb oder Weiterverkauf vorzubereiten. Sollen übliche Behandlungen im Rahmen der aktiven oder passiven Veredelung oder in einem Zolllager durchgeführt werden, ist auf den bzw. die entsprechenden Punkt(e) in Anhang 71-03 zu verweisen.

Tabellenspalte TEA (8d):

Zu beschreiben ist die Art der geplanten Verwendung der Waren, die in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung überzuführen sind. Anzugeben ist der für eine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben anzuwendende Artikel. Wird eine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gemäß Artikel 229 oder 230 dieser Verordnung beantragt, sind Bezeichnung und Menge der zu verwendenden Waren anzugeben.

Gruppe 38 — Sonstiges

38 01 …
Art der Hauptbuchhaltung für Zollzwecke

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist die Art der Hauptbuchhaltung für Zollzwecke; dazu sind Einzelheiten zu dem System, das verwendet werden soll, einschließlich der Software, anzugeben.

38 02 …
Art der Aufzeichnungen

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist die Art der Aufzeichnungen; dazu sind Einzelheiten zu dem System, das verwendet werden soll, einschließlich der Software, anzugeben. Die Aufzeichnungen müssen den Zollbehörden die Überwachung des betreffenden Verfahrens ermöglichen; dazu gehören insbesondere die Nämlichkeitssicherung der in das Verfahren übergeführten Waren, ihr zollrechtlicher Status und ihre Beförderungen.

38 03 …
Datenzugang

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist, auf welche Art die Zollbehörden auf die Angaben der Zoll- oder Versandanmeldung zugreifen können.

38 04 …
Muster und Proben usw.

Tabellenspalte BTI (1a):

Anzugeben ist, ob Muster bzw. Proben, Lichtbilder, Produktinformationen oder sonstige verfügbare Unterlagen, die den Zollbehörden bei der Einreihung der Ware in die Zollnomenklatur von Nutzen sein könnten, als Anhänge beigefügt sind ( „Ja/Nein” ). Sind Muster oder Proben beigefügt, ist anzugeben, ob sie zurückzugeben sind.

Tabellenspalte BOI (1b):

Zu nennen sind Muster oder Proben, Lichtbilder, Produktinformationen oder sonstige verfügbare Unterlagen betreffend die Zusammensetzung der Waren und ihre Vormaterialien, die der Beschreibung des angewendeten Herstellungs- bzw. Be- oder Verarbeitungsverfahrens dienen könnten.

38 05 …
Zusätzliche Informationen

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Zusätzliche Informationen, sofern diese als zweckdienlich betrachtet werden.

38 06 …
Sicherheit

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist, ob für die betreffende Bewilligung eine Sicherheitsleistung erforderlich ist. Wenn ja, ist die Referenznummer der für die betreffende Bewilligung hinterlegten oder zu hinterlegenden Sicherheit anzugeben.

38 07 …
Referenzbetrag pro Bewilligung

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist der Betrag der Einzelsicherheit oder, im Fall der Gesamtsicherheit, der Betrag, der dem für die spezifische Bewilligung für die vorübergehende Verwahrung oder das besondere Verfahren zugewiesenen Teil des Referenzbetrags entspricht. Der Referenzbetrag pro Bewilligung kann in einer späteren Phase ergänzt werden, wenn er zum Zeitpunkt der Erteilung der Bewilligung nicht bekannt ist; zum Zeitpunkt der ersten Verwendung der Bewilligung ist dieses Element obligatorisch. Es ist mittels einer Änderung der Bewilligung vor der ersten Verwendung der Bewilligung im Rahmen eines Anmeldeverfahrens vorzulegen. Anderenfalls wird die Anmeldung mangels Referenzbetrag pro Bewilligung nicht angenommen.

38 08 …
Übertragung von Rechten und Pflichten

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Wird eine Bewilligung für die Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Artikel 218 des Zollkodex beantragt, sind Angaben zum Übernehmer und den vorgeschlagenen Übertragungsförmlichkeiten vorzulegen. Ein solcher Antrag kann auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der zuständigen Zollbehörde eingereicht werden, wenn dem Antrag stattgegeben und die Bewilligung für ein besonderes Verfahren erteilt wurde. Anzugeben ist, unter welchen Bedingungen die Übertragung der Rechte und Pflichten erfolgen kann. Wird der Antrag auf Übertragung von Rechten und Pflichten abgelehnt, sind die Gründe für die Ablehnung anzugeben.

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist, ob die Übertragung von Rechten und Pflichten abgeschlossen ist.

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Es sind relevante Angaben zum Übernehmer und den vorgeschlagenen Übertragungsförmlichkeiten zu machen. Name und Anschrift des Übernehmers sind nur dann obligatorisch, wenn die EORI-Nummer der Person nicht erforderlich ist. Wird die EORI-Nummer angegeben, brauchen der Name und die Anschrift nicht angegeben zu werden, es sei denn, es wird ein papiergestützter Antrag oder eine papiergestützte Entscheidung verwendet. Ein solcher Antrag kann auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der zuständigen Zollbehörde eingereicht werden, wenn dem Antrag stattgegeben und die Bewilligung für ein besonderes Verfahren erteilt wurde.

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Sofern verfügbar und erforderlich, ist die Referenz der Bewilligung zur Übertragung von Rechten und Pflichten (TORO) anzugeben.

38 09 …
Schlagwörter

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben sind die relevanten Schlagwörter, unter denen die Zollbehörden des erlassenden Mitgliedstaats die Entscheidung über eine verbindliche Auskunft indexiert haben. Diese Indexierung (Verschlagwortung) erleichtert das Auffinden der relevanten Entscheidungen über verbindliche Auskünfte, die von den Zollbehörden in anderen Mitgliedstaaten erteilt wurden.

38 11 …
Lagerung von Unionswaren

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist, ob Unionswaren in einem Zollager oder einem Verwahrungslager gelagert werden sollen ( „Ja/Nein” ). Ein Lagerungsersuchen für Unionswaren kann auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der die Entscheidung erlassenden Zollbehörde eingereicht werden, wenn dem Antrag stattgegeben und die Bewilligung für den Betrieb von Lagern erteilt wurde.

Tabellenspalte CWx (8e):

Sollen Unionswaren in einem Zolllager gelagert werden und gelten die Bedingungen des Artikels 177, sind die Vorschriften für die buchmäßige Trennung aufzuführen.

38 12 …
Zustimmung zur Veröffentlichung im Verzeichnis der Inhaber von Bewilligungen

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Anzugeben ist, ob der Antragsteller damit einverstanden ist, dass die folgenden Einzelheiten der von ihm beantragten Bewilligung im öffentlichen Verzeichnis der Inhaber von Bewilligungen offengelegt werden:

Bewilligungsinhaber

Art der Bewilligung

Datum des Wirksamwerdens oder gegebenenfalls Gültigkeitsdauer

Mitgliedstaat der die Entscheidung erlassenden Zollbehörde

Zuständige Zollstelle/Überwachungszollstelle

38 13 …
Berechnung des Einfuhrabgabenbetrags gemäß Artikel 86 Absatz 3 des Zollkodex

Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten:

Der Code der Berechnungsmethode ist anzugeben. Es kann nur ein Code je Art des Erzeugnisses verwendet werden. Für zusätzliche Angaben zur Berechnung des Einfuhrabgabenbetrags in Bezug auf die verschiedenen Veredelungshaupt- und -nebenerzeugnisse ist das Freitextfeld zu verwenden.

Abschnitt 4

Gruppe 42 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Entscheidung in Bezug auf eine verbindliche Zolltarifauskunft

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsBTI (1a)
42 01 000 000II/1Neuausstellung einer vZTA-EntscheidungA*
42 01 010 000II/1Referenznummer der vZTA-EntscheidungA*
42 01 010 020II/1LändercodeA*
42 01 010 205II/1Code Art der EntscheidungA*
42 01 010 001II/1ReferenznummerA*
42 01 020 000II/1Geltungsdauer der vZTA-EntscheidungA*
42 01 020 207II/1DatumA*
42 01 030 000II/1WarennummerA*
42 01 030 008II/1CodeA*
42 02 000 000II/2ZollnomenklaturA*
42 02 000 008CodeA*
42 02 000 266II/2Bezeichnung anderer NomenklaturA*
42 03 000 000II/3Handelsbezeichnung und zusätzliche InformationenC* A+
42 03 000 009II/3TextC* A+
42 04 000 000II/4Begründung für die Einreihung der WarenA+
42 04 000 009II/4TextA+
42 05 000 000II/5Vom Antragsteller vorgelegtes Material, auf dessen Grundlage die vZTA-Entscheidung ergangen istA+
42 05 000 213II/5IndikatorA+
42 05 010 000II/5AnlageA+
42 05 010 267II/5IDA+
42 05 010 121II/5BeschreibungA+
42 05 010 269II/5DarstellungA+
42 05 010 270II/5MiniaturdarstellungA+
42 05 010 271II/5VertraulichkeitsindikatorA+
42 06 000 000II/6AbbildungenB
42 06 000 213II/6IndikatorB
42 06 010 000II/6BildB
42 06 010 267II/6IDB
42 06 010 121II/6BeschreibungB
42 06 010 269II/6DarstellungB
42 06 010 270II/6MiniaturdarstellungB
42 06 010 271II/6VertraulichkeitsindikatorB
42 07 000 000II/7Datum des AntragsA+
42 07 000 207II/7DatumA+
42 08 000 000II/8Enddatum der verlängerten VerwendungsdauerA+
42 08 000 207II/8DatumA+
42 09 000 000II/9Grund für die UngültigerklärungA+
42 09 000 008II/9CodeA+
42 10 000 000II/10Registriernummer des AntragsA+
42 10 000 020II/10LändercodeA+
42 10 000 205II/10Code Art der EntscheidungA+
42 10 000 001II/10ReferenznummerA+

42 01 …
Neuausstellung einer vZTA-Entscheidung

Wenn der Antrag eine Neuausstellung einer vZTA-Entscheidung betrifft, sind relevante Einzelheiten zu nennen.

42 02 …
Zollnomenklatur

Anzugeben ist, in welche Nomenklatur die Ware einzureihen ist. Es darf nur eine Nomenklatur angegeben werden. Folgende Nomenklaturen sind aufgeführt:

die Kombinierte Nomenklatur (KN), die für die zolltarifliche Einreihung von Waren in der Union (8-stelliger Code) maßgeblich ist;

der TARIC, der aus zusätzlichen Stellen (9 und 10) besteht, die tarifären und nichttarifären Maßnahmen in der Union wie Zollaussetzungen, Zollkontingenten, Antidumpingmaßnahmen usw. entsprechen, und auch aus TARIC-Zusatzcodes und nationalen Zusatzcodes ab der 11. Stelle bestehen kann.

Gehört die Nomenklatur nicht zu den oben aufgeführten, ist die betreffende Nomenklatur anzugeben.

42 03 …
Handelsbezeichnung und zusätzliche Informationen

Antrag:

Zu nennen sind alle Angaben, die auf Wunsch des Antragstellers vertraulich zu behandeln sind, einschließlich Warenzeichen und Modellnummer der Waren. In bestimmten Fällen, auch bei Vorlage von Mustern und Proben, kann die betreffende Verwaltung Lichtbilder anfertigen (z. B. von den vorgelegten Mustern und Proben) oder ein Labor um eine Analyse ersuchen. Der Antragsteller sollte eindeutig angeben, ob die betreffenden Lichtbilder, Analyseergebnisse usw. ganz oder teilweise vertraulich zu behandeln sind. Alle Informationen, die nicht als vertraulich ausgewiesen werden, werden in der öffentlichen EvZTA-Datenbank veröffentlicht und sind im Internet zugänglich.

Entscheidung:

Dieses Datenfeld enthält Angaben, die der Antragsteller im vZTA-Antrag als vertraulich gekennzeichnet hat, sowie von den Behörden des ausstellenden Mitgliedstaats ergänzte Angaben, die diese als vertraulich betrachten.

42 04 …
Begründung für die Einreihung der Waren

Anzugeben sind die einschlägigen Bestimmungen der Rechtsakte oder Maßnahmen, auf deren Grundlage die Waren in die in D.E. 35 01 010 „Warennummer” in Titel I genannte Zollnomenklatur eingereiht werden.

42 05 …
Vom Antragsteller vorgelegtes Material, auf dessen Grundlage die vZTA-Entscheidung ergangen ist

Anzugeben ist, ob die vZTA-Entscheidung auf der Grundlage einer Beschreibung, von Produktinformationen, Lichtbildern, Mustern und Proben oder anderen vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen ergangen ist.

42 06 …
Abbildungen

Soweit angezeigt, Abbildung(en) der eingereihten Waren.

42 07 …
Datum des Antrags

Datum, an dem der Antrag bei der zuständigen Zollbehörde gemäß Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex eingegangen ist.

42 08 …
Enddatum der verlängerten Verwendungsdauer

Wurde eine verlängerte Verwendungsdauer gewährt, ist das Enddatum des Zeitraums anzugeben, in dem die vZTA-Entscheidung weiterverwendet werden kann.

42 09 …
Grund für die Ungültigerklärung

Wird die vZTA-Entscheidung vor dem regulären Ende ihrer Gültigkeit für ungültig erklärt, ist unter Verwendung des entsprechenden Codes der Grund für die Ungültigerklärung anzugeben.

42 10 …
Registriernummer des Antrags

Eindeutige Referenznummer, die dem Antrag von der zuständigen Zollbehörde bei Annahme zugewiesen wurde.

Gruppe 43 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Entscheidung in Bezug auf eine verbindliche Ursprungsauskunft

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der KlasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsBOI (1b)
43 01 000 000III/1RechtsgrundlageA*
43 01 000 009III/1TextA*
43 02 000 000III/2WarenbezeichnungA
43 02 000 325III/2HandelsbezeichnungA
43 02 010 000III/2Zusammensetzung der WarenA*
43 02 010 009III/2TextA*
43 02 010 271III/2VertraulichkeitsindikatorA*
43 03 000 000III/3Informationen, die die Bestimmung des Ursprungs ermöglichenA*
43 03 000 327III/3Wechsel der TarifpositionA*
43 03 000 328III/3WertzuwachsA*
43 03 010 000III/3Den Erwerb der Ursprungseigenschaft bestimmende UmständeA*
43 03 010 009III/3Den Erwerb der Ursprungseigenschaft bestimmende UmständeTextA*
43 03 010 271III/3VertraulichkeitsindikatorA*
43 03 020 000III/3Beschreibung des Vorgangs oder VerfahrensA*
43 03 020 009III/3TextA*
43 03 020 271III/3VertraulichkeitsindikatorA*
43 05 000 000III/5Ursprungsland und RechtsrahmenA+
43 05 000 020III/5LändercodeA+
43 05 000 274III/5RechtsrahmenA+
43 06 000 000III/6Begründung für die Beurteilung des UrsprungsA+
43 06 000 009III/6TextA+
43 07 000 000III/7Ab-Werk-PreisA
43 07 000 014III/7BetragA
43 08 000 000III/8Verwendete Vormaterialien, Ursprungsland, Code der Kombinierten Nomenklatur und WertA+
43 08 000 275III/8Verwendete VormaterialienA+
43 08 000 273III/8UrsprungslandA+
43 08 000 057III/8Code der Kombinierten NomenklaturA+
43 08 000 276III/8WertA+
43 09 000 000III/9Beschreibung der für den Erwerb der Ursprungseigenschaft erforderlichen VeredelungA+
43 09 000 009III/9TextA+
43 10 000 000III/10SpracheA+
43 10 000 228III/10SprachencodeA+
43 11 000 000[NEU]Vom Antragsteller vorgelegtes Material, auf dessen Grundlage die vUA-Entscheidung ergangen istA+
43 11 000 213[NEU]IndikatorA+
43 11 010 000[NEU]AnlageA+
43 11 010 267[NEU]IDA+
43 11 010 121[NEU]BeschreibungA+
43 11 010 269[NEU]DarstellungA+
43 11 010 270[NEU]MiniaturdarstellungA+
43 11 010 271[NEU]VertraulichkeitsindikatorA+
43 12 000 000[NEU]AbbildungenA
43 12 000 213[NEU]IndikatorA
43 12 010 000[NEU]BildA
43 12 010 267[NEU]IDA
43 12 010 121[NEU]BeschreibungA
43 12 010 269[NEU]DarstellungA
43 12 010 270[NEU]MiniaturdarstellungA
43 12 010 271[NEU]VertraulichkeitsindikatorA
43 13 000 000[NEU]Datum des AntragsA+
43 13 000 207[NEU]DatumA+
43 14 000 000[NEU]Enddatum der verlängerten VerwendungsdauerA+
43 14 000 207[NEU]DatumA+
43 15 000 000[NEU]Grund für die UngültigerklärungA+
43 15 000 008[NEU]CodeA+
43 16 000 000[NEU]Registriernummer des AntragsA+
43 16 000 020[NEU]LändercodeA+
43 16 000 205[NEU]Code Art der EntscheidungA+
43 16 000 001[NEU]ReferenznummerA+
43 17 000 000[NEU]Art der Transaktion (vUA)
43 17 000 000[NEU]CodeA

43 01 …
Rechtsgrundlage

Anzugeben ist die Rechtsgrundlage im Sinne der Artikel 59 und 64 des Zollkodex.

43 02 …
Warenbezeichnung

Anzugeben sind die Handelsbezeichnung (43 02 000 325) und die Zusammensetzung der Waren (43 02 010 …) sowie erforderlichenfalls die für die Bestimmung verwendeten Untersuchungsmethoden und der Ab-Werk-Preis. Ob die Zusammensetzung der Waren vertraulich zu behandeln ist, ist anzugeben unter D.E. 43 02 010 271.

43 03 …
Informationen, die die Bestimmung des Ursprungs ermöglichen

Anzugeben sind Informationen, die die Bestimmung des Ursprungs ermöglichen, die eingesetzten Vormaterialien und deren Ursprung, Tarifeinreihung und Wert sowie die Umstände, durch welche die Bedingungen für die Feststellung des Ursprungs erfüllt werden (Vorschriften über den Wechsel der Tarifposition, Wertsteigerung, Beschreibung des Vorgangs oder Verfahrens, sonstige einschlägige Regeln). Insbesondere ist anzugeben, welche Ursprungsregel genau angewendet und welcher Ursprung für die Waren in Betracht gezogen wird. Ob die den Erwerb der Ursprungseigenschaft bestimmenden Umstände vertraulich zu behandeln sind, ist anzugeben unter D.E. 43 03 010 271. Ob die Beschreibung des Vorgangs oder Verfahrens vertraulich zu behandeln ist, ist anzugeben unter D.E. 43 03 020 271.

43 05 …
Ursprungsland und Rechtsrahmen

Anzugeben sind das von der Zollbehörde für die Waren, für die die Entscheidung erlassen wurde, festgestellte Ursprungsland sowie der Rechtsrahmen (nichtpräferenziell bzw. präferenziell; Verweis auf ein Abkommen, eine Übereinkunft, Entscheidung, Verordnung; Sonstiges). Kann für die betreffenden Waren kein präferenzieller Ursprung festgestellt werden, sind in der vUA-Entscheidung der Begriff „ohne Ursprungseigenschaft” und der Rechtsrahmen anzugeben.

43 06 …
Begründung für die Beurteilung des Ursprungs

Anzugeben ist die Begründung für die Beurteilung des Ursprungs durch die Zollbehörde (vollständig gewonnene oder hergestellte Waren, letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung, ausreichende Be- oder Verarbeitung, Ursprungskumulierung, Sonstiges).

43 07 …
Ab-Werk-Preis

Sofern zur Feststellung des Ursprungs erforderlich, ist dieses Datenelement obligatorisch.

43 08 …
Verwendete Vormaterialien, Ursprungsland, Code der Kombinierten Nomenklatur und Wert

Sofern zur Feststellung des Ursprungs erforderlich, ist dieses Datenelement obligatorisch.

43 09 …
Beschreibung der für den Erwerb der Ursprungseigenschaft erforderlichen Veredelung

Sofern zur Feststellung des Ursprungs erforderlich, ist dieses Datenelement obligatorisch.

43 10 …
Sprache

Anzugeben ist die Sprache, in der die vUA erteilt wird.

43 11 …
Vom Antragsteller vorgelegtes Material, auf dessen Grundlage die vUA-Entscheidung ergangen ist

Anzugeben ist, ob die vUA-Entscheidung auf der Grundlage einer Beschreibung, von Produktinformationen, Lichtbildern, Mustern und Proben oder anderen vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen ergangen ist. Ob die Angaben zum vorgelegten Material vertraulich zu behandeln sind, ist anzugeben unter D.E. 43 11 010 271.

43 12 …
Abbildungen

Soweit angezeigt, Abbildung(en) im Zusammenhang mit der Bestimmung des Ursprungs. Ob die Abbildung vertraulich zu behandeln sind, ist anzugeben unter D.E. 43 12 010 271.

43 13 …
Datum des Antrags

Datum, an dem der Antrag bei der zuständigen Zollbehörde gemäß Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex eingegangen ist.

43 14 …
Enddatum der verlängerten Verwendungsdauer

Wurde eine verlängerte Verwendungsdauer gewährt, ist das Enddatum des Zeitraums anzugeben, in dem die vUA-Entscheidung weiterverwendet werden kann.

43 15 …
Grund für die Ungültigerklärung

Wird die vUA-Entscheidung vor dem regulären Ende ihrer Gültigkeit für ungültig erklärt, ist unter Verwendung des entsprechenden Codes der Grund für die Ungültigerklärung anzugeben.

43 16 …
Registriernummer des Antrags

Eindeutige Referenznummer, die dem Antrag von der zuständigen Zollbehörde bei Annahme zugewiesen wurde.

43 17 …
Art der Transaktion (vUA)

Anzugeben ist, ob der vUA-Antrag und die vUA-Entscheidung einen Einfuhr- oder einen Ausfuhrvorgang betreffen; hierzu ist der einschlägige Code zu verwenden.

Gruppe 63 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Entscheidung in Bezug auf eine verbindliche Zollwertauskunft

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsBVI (neu)
63 01 000 000[NEU]Rechtsgrundlage für die Bestimmung des ZollwertsA*
63 01 000 008[NEU]CodeA*
63 02 000 000[NEU]Umfang der vZWAA
63 02 000 008[NEU]CodeA
63 03 000 000[NEU]Angaben zu Bewertungsmethode/-kriterienA
63 03 000 009[NEU]TextA
63 03 000 213[NEU]IndikatorA
63 03 010 000[NEU]AnlageA
63 03 010 017[NEU]IdentifikationsnummerA
63 03 010 207[NEU]DatumA
63 03 010 224[NEU]Bezeichnung des DokumentsA
63 03 010 121[NEU]BeschreibungA
63 03 010 269[NEU]DarstellungA
63 03 010 270[NEU]MiniaturdarstellungA
63 04 000 000[NEU]VertraulichkeitsindikatorA
63 04 000 009[NEU]TextA
63 05 000 000[NEU]Begründung für die Eignung der Bewertungsmethode/-kriterienA+
63 05 000 009[NEU]TextA+
63 06 000 000[NEU]Datum des AntragsA+
63 06 000 207[NEU]DatumA+
63 07 000 000[NEU]Enddatum der verlängerten VerwendungsdauerA+
63 07 000 207[NEU]DatumA+
63 08 000 000[NEU]Grund für die UngültigerklärungA+
63 08 000 008[NEU]CodeA+
63 09 000 000[NEU]Registriernummer des AntragsA+
63 09 000 020[NEU]LändercodeA+
63 09 000 205[NEU]Code Art der EntscheidungA+
63 09 000 001[NEU]ReferenznummerA+
63 10 000 000[NEU]SpracheA+
63 10 000 228[NEU]SprachencodeA+

63 01 …
Rechtsgrundlage für die Bestimmung des Zollwerts

Durch den entsprechenden Code sind die Bestimmungen anzugeben, in denen auf die Bewertungsmethode/-kriterien und deren Anwendung zur Bestimmung des Zollwerts von Waren unter bestimmten Umständen verwiesen wird.

63 02 …
Umfang der vZWA

Durch den entsprechenden Code ist der Umfang der vZWA anzugeben.

63 03 …
Angaben zu Bewertungsmethode/-kriterien

Hier sind die benötigten Angaben zur geeigneten Bewertungsmethode bzw. zu den geeigneten Bewertungskriterien zur Bestimmung des Zollwerts von Waren unter bestimmten Umständen und zu deren Anwendung zu machen. Vorzulegen sind Informationen zur geeigneten Bewertungsmethode bzw. zu den geeigneten Bewertungskriterien zur Bestimmung des Zollwerts von Waren unter bestimmten Umständen sowie zu deren Anwendung. Der Umfang der Angaben ist abhängig vom Gegenstand der vZWA-Entscheidung, deren Erlass beantragt wird. Wenn beispielsweise die Eignung der Transaktionswertmethode und/oder die Erfüllung von Kriterien für das Hinzurechnen bestimmter Elemente zum tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis gemäß Artikel 71 des Zollkodex (z. B. Hilfsdienste, Lizenzgebühren) von den Zollbehörden zu prüfen sind, so sind Angaben zum Kaufvertrag für die eingeführten Waren und/oder zu den vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich der für den Zollwert maßgeblichen Elemente vorzulegen.

63 04 …
Vertraulichkeitsindikator

Antrag:

Zu nennen sind alle Angaben, die auf Wunsch des Antragstellers vertraulich zu behandeln sind. Alle Informationen, die nicht als vertraulich ausgewiesen werden, können in einer öffentlichen vZWA-Datenbank bereitgestellt werden und sind nach dem Erlass der Entscheidung im Internet zugänglich.

Entscheidung:

Dieses Datenfeld enthält Angaben, die der Antragsteller im vZWA-Antrag als vertraulich gekennzeichnet hat, sowie von den Zollbehörden des ausstellenden Mitgliedstaats ergänzte Angaben, die diese als vertraulich betrachten.

63 05 …
Begründung für die Eignung der Bewertungsmethode/-kriterien

Vorzulegen ist eine Begründung für die geeignete Bewertungsmethode bzw. für die geeigneten Bewertungskriterien zur Bestimmung des Zollwerts von Waren unter bestimmten Umständen sowie zu deren Anwendung. Angabe der einschlägigen Bestimmungen des Zollrechts der Union in Bezug auf die geeignete Bewertungsmethode bzw. die geeigneten Bewertungskriterien zur Bestimmung des Zollwerts von Waren unter bestimmten Umständen und deren Anwendung sowie Angabe der Geschäftsvereinbarungen hinsichtlich der vorgesehenen Einfuhr, die die vorgesehene Bewertungsmethode bzw. die vorgesehenen Bewertungskriterien zur Bestimmung des Zollwerts von Waren unter bestimmten Umständen und deren Anwendung untermauern.

63 06 …
Datum des Antrags

Datum, an dem der Antrag bei der zuständigen Zollbehörde gemäß Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex eingegangen ist.

63 07 …
Enddatum der verlängerten Verwendungsdauer

Wurde eine verlängerte Verwendungsdauer gewährt, ist das Enddatum des Zeitraums anzugeben, in dem die vZWA-Entscheidung weiterverwendet werden kann.

63 08 …
Grund für die Ungültigerklärung

Wird die vZWA-Entscheidung vor dem regulären Ende ihrer Gültigkeit für ungültig erklärt, ist unter Verwendung des entsprechenden Codes der Grund für die Ungültigerklärung anzugeben.

63 09 …
Registriernummer des Antrags

Eindeutige Referenznummer, die dem Antrag von der zuständigen Zollbehörde bei Annahme zugewiesen wurde.

63 10 …
Sprache

Anzugeben ist die Sprache, in der die vZWA erteilt wird.

Gruppe 44 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsAEO (2)
44 01 000 000IV/1Rechtsform des AntragstellersA*
44 01 000 244IV/1FreitextA*
44 02 000 000IV/2GründungsdatumA*
44 02 000 207IV/2DatumA*
44 03 000 000IV/3Rolle(n) des Antragstellers in der internationalen LieferketteA*
44 03 000 008IV/3CodeA*
44 04 000 000IV/4Mitgliedstaaten, in denen zollrelevante Tätigkeiten durchgeführt werdenA*
44 04 010 000IV/4AnschriftA*
44 04 010 020IV/4LändercodeA*
44 04 010 019IV/4Straße und HausnummerA*
44 04 010 021IV/4PostleitzahlA*
44 04 010 022IV/4OrtA*
44 04 020 000IV/4Art der RäumlichkeitenA*
44 04 020 244IV/4FreitextA*
44 05 000 000IV/5Informationen über GrenzübergängeA*
44 05 000 301IV/5Code der ZollstelleA*
44 06 000 000IV/6Bereits bewilligte Vereinfachungen und Erleichterungen, Sicherheitszeugnisse oder ZertifikateA*
44 06 000 278IV/6Art der Vereinfachung/ErleichterungA*
44 06 000 279IV/6Identifikationsnummer des ZertifikatsA*
44 06 000 020IV/6LändercodeA*
44 06 000 280IV/6Code des ZollverfahrensA*
44 07 000 000IV/7Einverständnis für den InformationsaustauschA*
44 07 000 213IV/7IndikatorA*
44 07 000 281IV/7Transliterierter NameA*
44 07 000 283IV/7Transliterierte Straße und HausnummerA*
44 07 000 284IV/7Transliterierte PostleitzahlA*
44 07 000 285IV/7Transliterierter OrtA*
44 07 000 286IV/7E-MailA*
44 07 000 020IV/7LändercodeA*
44 08 000 000IV/8Ständige NiederlassungA
44 08 000 016IV/8NameA
44 08 000 019IV/8Straße und HausnummerA
44 08 000 020IV/8LändercodeA
44 08 000 021IV/8PostleitzahlA
44 08 000 022IV/8OrtA
44 08 000 230IV/8MwSt.-NummerA
44 09 000 000IV/9Zollstelle(n), in der/denen die Zollunterlagen aufbewahrt werden und zugänglich sindA*
44 09 000 016IV/9BezeichnungA*
44 09 000 019IV/9Straße und HausnummerA*
44 09 000 020IV/9LändercodeA*
44 09 000 021IV/9PostleitzahlA*
44 09 000 022IV/9OrtA*
44 10 000 000IV/10Ort, an dem die Informationen über die allgemeine logistische Verwaltung in der Union aufbewahrt werden oder zugänglich sindA*
44 10 000 016IV/10BezeichnungA*
44 10 000 019IV/10Straße und HausnummerA*
44 10 000 020IV/10LändercodeA*
44 10 000 021IV/10PostleitzahlA*
44 10 000 022IV/10OrtA*
44 11 000 000IV/11GeschäftstätigkeitenA*
44 11 000 287IV/11NACE-CodeA*
44 11 010 000IV/11BeschreibungA*
44 11 010 009IV/11TextA*
44 12 000 000NEUCode für die Größe des AntragstellersA*
44 12 000 288NEUGrößencodeA*
44 13 000 000NEUPostanschriftA*
44 13 000 016NEUNameA*
44 13 000 019NEUStraße und HausnummerA*
44 13 000 020NEULändercodeA*
44 13 000 021NEUPostleitzahlA*
44 13 000 022NEUOrtA*
44 14 000 000NEUReferenznummer des AntragsA+
44 14 000 020NEULändercodeA+
44 14 000 205NEUCode Art der EntscheidungA+
44 14 000 001NEUReferenznummerA+

44 01 …
Rechtsform des Antragstellers

Anzugeben ist die Rechtsform laut Gründungsurkunde.

44 02 …
Gründungsdatum

Anzugeben sind Tag, Monat und Jahr der Gründung (in Ziffern).

44 03 …
Rolle(n) des Antragstellers in der internationalen Lieferkette

Anzugeben ist die Rolle des Antragstellers in der Lieferkette unter Verwendung des entsprechenden Codes.

44 04 …
Mitgliedstaaten, in denen zollrelevante Tätigkeiten durchgeführt werden

Angabe des/der entsprechenden Ländercodes. Unterhält der Antragsteller ein Lager oder sonstige Räumlichkeiten in einem anderen Mitgliedstaat, sind Anschrift und Art dieses Lagers bzw. dieser Räumlichkeiten ebenfalls anzugeben.

44 05 …
Informationen über Grenzübergänge

Anzugeben ist/sind die Referenznummer(n) der regelmäßig für Grenzübergänge genutzten Zollstelle(n). Ist der Antragsteller ein Zollvertreter, ist/sind die Referenznummer(n) der von diesem Zollvertreter regelmäßig für Grenzübergänge genutzten Zollstelle(n) anzugeben.

44 06 …
Bereits bewilligte Vereinfachungen und Erleichterungen, Sicherheitszeugnisse oder Zertifikate

Bereits bewilligte Vereinfachungen und Erleichterungen, auf der Grundlage internationaler Übereinkünfte, einer internationalen Norm der Internationalen Organisation für Normung oder einer europäischen Norm einer europäischen Normungsorganisation ausgestellte Sicherheitszeugnisse oder Zertifikate, die einen gleichwertigen Status bewilligen wie in Drittländern ausgestellte und in einem Abkommen anerkannte AEO-Zertifikate. Sind bereits Vereinfachungen bewilligt worden, sind die Art der Vereinfachung, das einschlägige Zollverfahren und die Bewilligungsnummer anzugeben. Sind bereits Erleichterungen bewilligt worden, sind die Art der Vereinfachung und die Zertifikatsnummer anzugeben. Bei der Genehmigung als reglementierter Beauftragter oder bekannter Versender ist die erteilte Genehmigung anzugeben: reglementierter Beauftragter oder bekannter Versender und Angabe der Genehmigungsnummer. Ist der Antragsteller Inhaber eines einem AEO-Zertifikat gleichwertigen, in einem Drittland ausgestellten Zertifikats, sind die betreffende Zertifikatsnummer und das ausstellende Land anzugeben.

44 07 …
Einverständnis für den Informationsaustausch

Einverständnis, dass die in der AEO-Bewilligung enthaltenen Informationen ausgetauscht werden, um das ordnungsgemäße Funktionieren von Systemen gemäß internationalen Abkommen/Vereinbarungen mit Drittländern in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung des Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligen und sicherheitsrelevante Maßnahmen zu gewährleisten Anzugeben ist, ob der Antragsteller damit einverstanden ist ( „Ja/Nein” ), dass die in der AEO-Bewilligung enthaltenen Informationen ausgetauscht werden, um das ordnungsgemäße Funktionieren von Systemen gemäß internationalen Abkommen/Vereinbarungen mit Drittländern in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung des Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligen und sicherheitsrelevante Maßnahmen zu gewährleisten. Wenn ja, hat der Antragsteller auch Angaben zur Transliteration des Namens und der Anschrift des Unternehmens zu machen.

44 08 …
Ständige Niederlassung

Wird der Antrag gemäß Artikel 26 Absatz 2 gestellt, sind der vollständige Name und die Mehrwertsteuernummer der ständigen Niederlassung(en) anzugeben.

44 09 …
Zollstelle(n), in der/denen die Zollunterlagen aufbewahrt werden und zugänglich sind

Anzugeben ist die vollständige Anschrift der betreffenden Zollstelle(n). Ist für die Zugänglichkeit der zollrelevanten Unterlagen eine andere Zollstelle zuständig als jene, in der die Unterlagen aufbewahrt werden, ist auch deren vollständige Anschrift anzugeben.

44 10 …
Ort, an dem die Informationen über die allgemeine logistische Verwaltung in der Union aufbewahrt werden oder zugänglich sind

Dieses Datenelement ist nur dann zu verwenden, wenn die zuständige Zollbehörde nicht gemäß Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex bestimmt werden kann. In diesem Fall ist die vollständige Anschrift des betreffenden Orts anzugeben.

44 11 …
Geschäftstätigkeiten

Vorzulegen sind Angaben über die Geschäftstätigkeit des Antragstellers.

44 12 …
Code für die Größe des Antragstellers

Anzugeben ist der Code für die Größe des Antragstellers.

44 13 …
Postanschrift

Anzugeben sind die für den Schriftverkehr benötigten Informationen.

44 14…
Referenznummer des Antrags

Durch die Referenznummer des Antrags kann der von der zuständigen Zollbehörde angenommene AEO-Antrag eindeutig identifiziert werden.

Gruppe 45 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die Vereinfachung der Ermittlung von Beträgen, die Teil des Zollwerts der Waren sind

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsCVA (3)
45 01 000 000V/1Gegenstand und Art der VereinfachungA
45 01 000 009V/1TextA

45 01 …
Gegenstand und Art der Vereinfachung

Anzugeben ist, auf welche gemäß den Artikeln 71 und 72 des Zollkodex dem Preis hinzuzufügenden oder von ihm abzuziehenden Elemente bzw. auf welche gemäß Artikel 70 Absatz 2 des Zollkodex den tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis bildenden Elemente die Vereinfachung anzuwenden ist (z. B. Beistellungen, Lizenzgebühren, Beförderungskosten usw.); zudem ist die zur Ermittlung der jeweiligen Beträge verwendete Berechnungsmethode anzugeben.

Gruppe 46 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die Leistung einer Gesamtsicherheit, einschließlich einer möglichen Verringerung oder Befreiung

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsCGU (4a)
46 01 000 000VI/5Referenzbetrag insgesamtA
46 01 000 295VI/5Höhe des BetragsA
46 01 000 296VI/5Währung des BetragsA
46 01 000 297VI/5Beschreibung des BetragsA
46 02 000 000[NEU]Referenzbetrag pro ZollverfahrenA
46 02 000 257[NEU]VerfahrenscodeA
46 02 010 000[NEU]Referenznummer des Antrags bzw. der EntscheidungC* B+
46 02 011 000[NEU]Referenznummer der EntscheidungA
46 02 011 020[NEU]LändercodeA
46 02 011 205[NEU]Code Art der EntscheidungA
46 02 011 001[NEU]ReferenznummerA
46 02 012 000[NEU]Referenznummer des AntragsA
46 02 012 020[NEU]LändercodeA
46 02 012 205[NEU]Code Art der EntscheidungA
46 02 012 001[NEU]ReferenznummerA
46 02 020 000VI/1Betrag der Zölle und anderer AbgabenA*
46 02 020 295VI/1Höhe des BetragsA*
46 02 020 296VI/1Währung des BetragsA*
46 02 030 000VI/2Durchschnittlicher Zeitraum zwischen der Überführung in das Verfahren und dessen ErledigungC*
46 02 030 289VI/2Durchschnittlicher Zeitraum (Art)A*
46 02 030 290VI/2Durchschnittlicher Zeitraum (Zahl)A*
46 02 040 000[NEU]Referenzbetrag für bestehende Zollschulden für das betreffende ZollverfahrenA
46 02 040 295[NEU]Höhe des BetragsA
46 02 040 296[NEU]Währung des BetragsA
46 02 040 297[NEU]Beschreibung des BetragsC* B+
46 02 050 000[NEU]Referenzbetrag für potenzielle Zollschulden für das betreffende ZollverfahrenA
46 02 050 295[NEU]Höhe des BetragsA
46 02 050 296[NEU]Währung des BetragsA
46 02 050 297[NEU]Beschreibung des BetragsC* B+
46 02 060 000[NEU]Referenzbetrag für das betreffende Zollverfahren pro MSA
46 02 060 298[NEU]MSA
46 02 061 000[NEU]Referenzbetrag für bestehende Zollschulden für das betreffende Zollverfahren pro MSA
46 02 061 295[NEU]Höhe des BetragsA
46 02 061 296[NEU]Währung des BetragsA
46 02 061 297[NEU]Beschreibung des BetragsC* B+
46 02 062 000[NEU]Referenzbetrag für potenzielle Zollschulden für das betreffende Zollverfahren pro MSA
46 02 062 295[NEU]Höhe des BetragsA
46 02 062 296[NEU]Währung des BetragsA
46 02 062 297[NEU]Beschreibung des BetragsC* B+
46 03 000 000VI/6ZahlungsfristA
46 03 000 299VI/6Code für die FristA
46 04 000 000VI/3Höhe der SicherheitsleistungA
46 04 000 291VI/3Code für die Höhe der SicherheitsleistungA
46 04 000 244VI/3FreitextC* B+
46 05 000 000VI/4Art der SicherheitsleistungC* B+
46 05 010 000VI/4Form der SicherheitsleistungA
46 05 010 292VI/4Form der SicherheitsleistungA
46 05 020 000VI/4BürgeA
46 05 020 016VI/4NameA
46 05 020 019VI/4Straße und HausnummerA
46 05 020 020VI/4LändercodeA
46 05 020 021VI/4PostleitzahlA
46 05 020 022VI/4OrtA
46 05 030 000VI/4Beschreibung (Freitext)A
46 05 030 244VI/4FreitextA
46 06 000 000[NEU]Von der Sicherheitsleistung abgedeckter BetragA+
46 06 000 295[NEU]Höhe des BetragsA+
46 06 000 296[NEU]Währung des BetragsA+

46 01 …
Referenzbetrag insgesamt

Der Referenzbetrag insgesamt ist gleich der Summe der für die einzelnen Zollverfahren angegebenen Referenzbeträge, und zwar sowohl für bestehende als auch für potenzielle Schulden.

Antrag:

Anzugeben sind Informationen über den Referenzbetrag zur Sicherung aller Vorgänge, Zollanmeldungen oder Zollverfahren des Antragstellers gemäß Artikel 89 Absatz 5 des Zollkodex.

Bewilligung:

Anzugeben ist der Referenzbetrag zur Sicherung aller Vorgänge, Zollanmeldungen oder Zollverfahren des Bewilligungsinhabers gemäß Artikel 89 Absatz 5 des Zollkodex. Weicht der von der die Entscheidung erlassenden Zollbehörde ermittelte Referenzbetrag von dem in dem Antrag angegebenen ab, ist die Abweichung zu begründen.

46 02 …
Referenzbetrag pro Zollverfahren

Gegebenenfalls sind die Beträge in der Währung des ausstellenden Mitgliedstaats anzugeben.
46 02 010 … —
Referenznummer des Antrags bzw. der Entscheidung
Wenn eine Referenznummer angegeben wird, ist entweder die Referenznummer der Zollentscheidung oder die Referenznummer des Antrags einzutragen, nicht beides. Beide Elemente können aber auch leer bleiben.
46 02 020 … —
Betrag der Zölle und anderer Abgaben
Anzugeben ist der im letzten Zwölfmonatszeitraum auf Einzelsendungen anzuwendende Höchstbetrag der Zölle und anderer Abgaben. Liegen diese Angaben nicht vor, ist der im letzten Zwölfmonatszeitraum wahrscheinlich auf Einzelsendungen anzuwendende Höchstbetrag der Zölle und anderer Abgaben anzugeben.
46 02 030 … —
Durchschnittlicher Zeitraum zwischen der Überführung in das Verfahren und dessen Erledigung
Anzugeben ist der durchschnittliche Zeitraum, berechnet auf der Grundlage des vorangegangenen Zwölfmonatszeitraums, zwischen der Überführung der Waren in das Verfahren und der Erledigung des Verfahrens oder gegebenenfalls zwischen der Überführung der Waren in die vorübergehende Verwahrung und der Beendigung der vorübergehenden Verwahrung. Diese Angaben sind nur dann vorzulegen, wenn die Gesamtsicherheit für die Überführung von Waren in ein besonderes Verfahren oder für den Betrieb von Verwahrungslagern für die vorübergehende Verwahrung verwendet wird.
46 02 040 … —
Referenzbetrag für bestehende Zollschulden für das betreffende Zollverfahren
Dieses Datenelement ist obligatorisch für die Zollverfahrenscodes 01, 07, 40, 42, 43, 45, 61, 63 und 68. Bei den Zollverfahrenscodes 51, 80, XR, XS, XU und XX kann dieses Datenelement nicht ausgefüllt werden. Der Referenzbetrag für bestehende Zollschulden ist gleich der Summe der Referenzbeträge für bestehende Zollschulden, angegeben pro Mitgliedstaat. Dies gilt nur, wenn eine Aufschlüsselung des Referenzbetrags pro Mitgliedstaat vorgenommen wird.
46 02 050 … —
Referenzbetrag für potenzielle Zollschulden für das betreffende Zollverfahren
Obligatorisch für die Zollverfahrenscodes 46, 48, 51, 80, XR, XS, XU, XX, 44 und 53. Kann bei den Zollverfahrenscodes 01, 07, 40, 42, 43, 45, 61, 63 und 68 nicht ausgefüllt werden. Der Referenzbetrag für potenzielle Zollschulden ist gleich der Summe der Referenzbeträge für potenzielle Zollschulden, angegeben pro Mitgliedstaat. Dies gilt nur, wenn eine Aufschlüsselung des Referenzbetrags pro Mitgliedstaat vorgenommen wird.
46 02 060 … —
Referenzbetrag für das betreffende Zollverfahren pro MS
Im Falle von Entscheidungen, an denen mehrere MS beteiligt sind, ist dieses Element für alle Zollverfahren obligatorisch, ausgenommen Code 80, für den diese Angabe nicht zulässig ist. Im Falle von Entscheidungen, an denen nur ein MS beteiligt ist, ist die Verwendung dieses Datenelements nicht zulässig. Dieses Datenelement ist nicht auszufüllen, wenn die Bewilligung in Bezug auf die Leistung einer Gesamtsicherheit nur für die Überführung von Waren in das Versandverfahren verwendet werden soll, da Bewilligungen in Bezug auf die Leistung einer Gesamtsicherheit für Versandverfahren immer in allen Mitgliedstaaten und in anderen Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens über das gemeinsame Versandverfahren gültig sein müssen.
46 02 061 … —
Referenzbetrag für bestehende Zollschulden für das betreffende Zollverfahren pro MS
Dieses Datenelement ist obligatorisch für die Zollverfahrenscodes 01, 07, 40, 42, 43, 45, 61, 63 und 68.Kann bei den Zollverfahrenscodes 51, 80, XR, XS, XU und XX nicht ausgefüllt werden.
46 02 062 … —
Referenzbetrag für potenzielle Zollschulden für das betreffende Zollverfahren pro MS
Obligatorisch für die Zollverfahrenscodes 46, 48, 51, 80, XR, XS, XU, XX, 44 und 53. Kann bei den Zollverfahrenscodes 01, 07, 40, 42, 43, 45, 61, 63 und 68 nicht ausgefüllt werden.

46 03 …
Zahlungsfrist

Dieses Feld ist obligatorisch bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Endverwendung (Zollverfahrenscodes 01, 07, 40, 42, 43, 44, 45, 48, 61, 63 und 68). Wird die Gesamtsicherheit zur Deckung der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben geleistet, die bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Endverwendung zu entrichten sind, ist anzugeben, ob die Sicherheit gilt für

die normale Zahlungsfrist, d. h. höchstens zehn Tage ab dem Tag der Mitteilung der Zollschuld an den Zollschuldner gemäß Artikel 108 des Zollkodex;

Zahlungsaufschub.

46 04 …
Höhe der Sicherheitsleistung

Wenn im Antrag/in der Bewilligung mindestens ein Referenzbetrag für bestehende und/oder potenzielle Zollschulden genannt ist, dann ist die Höhe der Sicherheitsleistung für bestehende und/oder potenzielle Zollschulden anzugeben. Anzugeben ist, ob die Sicherheitsleistung zur Deckung der bestehenden Zollschulden und gegebenenfalls anderer Abgaben bei 100 % oder 30 % des relevanten Teils des Referenzbetrags liegt und/oder ob die Sicherheitsleistung zur Deckung der potenziellen Zollschulden und gegebenenfalls anderer Abgaben bei 100 %, 50 %, 30 % oder 0 % des relevanten Teils des Referenzbetrags liegt. Die bewilligende Zollbehörde kann gegebenenfalls Anmerkungen machen.

46 05 …
Art der Sicherheitsleistung

46 05 010 …
Form der Sicherheitsleistung
Anzugeben ist, in welcher Form die Sicherheit geleistet wird.
46 05 020 …
Bürge

Antrag:

Wird die Sicherheit in Form einer Verpflichtungserklärung eines Bürgen geleistet, sind Name und Vorname und vollständige Anschrift des Bürgen anzugeben.

Entscheidung:

Dieses Element ist auszufüllen, wenn die Form der Sicherheitsleistung eine Verpflichtungserklärung eines Bürgen ist, die bereits zum Zeitpunkt des Ergehens der Entscheidung gilt, und zwar nur dann, wenn das Datenelement vom ausstellenden Mitgliedstaat verwendet wird. Anderenfalls ist es nicht auszufüllen.

46 06 …
Von der Sicherheitsleistung abgedeckter Betrag

„Von der Sicherheitsleistung abgedeckter Betrag” ist ein berechnetes Element. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: Summe (Referenzbetrag für bestehende Schulden) × (Höhe der Sicherheitsleistung für bestehende Schulden) + Summe (Referenzbetrag für potenzielle Schulden) × (Höhe der Sicherheitsleistung für potenzielle Schulden). Die die Entscheidung erlassende Zollbehörde kann den berechneten Wert in der Entscheidung bearbeiten.

Gruppe 47 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Aufschub der Zahlung der geschuldeten Abgaben, sofern die Erlaubnis nicht für einen Einzelvorgang gewährt wird

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsDPO (4b)
47 01 000 000VII/1Art des ZahlungsaufschubsA
47 01 000 002VII/1ArtA
47 02 000 000NEUGlobalisierungszeitraumB+
47 02 000 298NEUMSA+
47 02 000 002NEUArtA+
47 02 000 009NEUTextA+

47 01 …
Art des Zahlungsaufschubs

Anzugeben ist, wie der Antragsteller den Aufschub der Zahlung der geschuldeten Abgaben anzuwenden gedenkt. Artikel 110 Buchstabe b des Zollkodex, d. h. global für jeden Betrag der nach Artikel 105 Absatz 1 Unterabsatz 1 buchmäßig erfassten Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben innerhalb einer festgesetzten Frist von höchstens 31 Tagen; Artikel 110 Buchstabe c des Zollkodex, d. h. global für den Gesamtbetrag der nach Artikel 105 Absatz 1 Unterabsatz 2 in einem Mal buchmäßig erfassten Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben.

47 02 …
Globalisierungszeitraum

Einzutragen ist das Datenelement für den Globalisierungszeitraum der Beträge sämtlicher buchmäßig erfasster Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben (Kalenderwoche, Kalendermonat oder Kalendertage). Wenn die Zeiträume gemäß Artikel 111 Absätze 3 und 4 des Zollkodex eine ungerade Zahl von Tagen umfassen, so ist die Anzahl der Tage innerhalb der Zeiträume anzugeben.

Gruppe 48 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag oder die Entscheidung in Bezug auf die Erstattung oder den Erlass der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsRRM (4c)
48 01 000 000VIII/1Titel für die BeitreibungA
48 01 000 300VIII/1TitelA
48 02 000 000VIII/2Zollstelle, in der die Zollschuld mitgeteilt wurdeA
48 02 000 301VIII/2Code der ZollstelleA
48 03 000 000VIII/3Zollstelle, die für den Ort, an dem sich die Waren befinden, zuständig istA
48 03 000 301VIII/3Code der ZollstelleA
48 04 000 000VIII/4Anmerkungen der Zollstelle, die für den Ort, an dem sich die Waren befinden, zuständig istA+
48 04 000 009VIII/4TextA+
48 05 000 000VIII/5Zollverfahren (Aufforderung zur vorherigen Erfüllung der Förmlichkeiten)A
48 05 000 257VIII/5VerfahrenscodeA
48 05 000 213VIII/5IndikatorA
48 05 010 000VIII/5Referenznummer der EntscheidungA
48 05 010 020VIII/5LändercodeA
48 05 010 205VIII/5Code Art der EntscheidungA
48 05 010 001VIII/5ReferenznummerA
48 06 000 000VIII/6ZollwertA
48 06 000 012VIII/6WährungA
48 06 000 014VIII/6BetragA
48 07 000 000VIII/7Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, die zu erstatten oder zu erlassen sindA
48 07 000 012VIII/7WährungA
48 07 000 014VIII/7BetragA
48 08 000 000VIII/8Art der Einfuhr- oder AusfuhrabgabenA
48 08 000 302VIII/8UnionscodesA
48 08 000 303VIII/8Nationale CodesA
48 09 000 000VIII/9RechtsgrundlageA
48 09 000 304VIII/9Code der RechtsgrundlageA
48 10 000 000VIII/10Verwendung oder Bestimmung der WarenA+
48 10 000 009VIII/10TextA+
48 11 000 000VIII/11Frist für die Erfüllung der FörmlichkeitenA+
48 11 000 305VIII/11Anzahl der TageA+
48 12 000 000VIII/12Erklärung der die Entscheidung erlassenden ZollbehördeA+
48 12 000 009VIII/12TextA+
48 13 000 000VIII/13Beschreibung der Gründe für Erstattung oder ErlassA
48 13 000 009VIII/13TextA
48 14 000 000VIII/14Bank- und KontoverbindungA*
48 14 000 009VIII/14TextA*

48 01 …
Titel für die Beitreibung

Anzugeben ist die Hauptbezugsnummer (MRN) der Zollanmeldung oder ein Bezug auf andere Unterlagen, die den Anlass für die Mitteilung der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben bildete(n), deren Erstattung oder Erlass beantragt wird.

48 02 …
Zollstelle, in der die Zollschuld mitgeteilt wurde

Anzugeben ist die Kennung der Zollstelle, in der die Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, die der Antrag betrifft, mitgeteilt wurden. Wird der Antrag in Papierform gestellt, sind der Name und die vollständige Anschrift der betreffenden Zollstelle, einschließlich etwaiger Postleitzahl, anzugeben.

48 03 …
Zollstelle, die für den Ort, an dem sich die Waren befinden, zuständig ist

Diese Angaben sind nur dann vorzulegen, wenn die betreffende Zollstelle nicht mit der in D.E. 48 02 … „Zollstelle, in der die Zollschuld mitgeteilt wurde” genannten Zollstelle identisch ist. Angabe der Kennung der betreffenden Zollstelle. Wird der Antrag in Papierform gestellt, sind der Name und die vollständige Anschrift der betreffenden Zollstelle, einschließlich etwaiger Postleitzahl, anzugeben.

48 04 …
Anmerkungen der Zollstelle, die für den Ort, an dem sich die Waren befinden, zuständig ist

Dieses Datenelement ist anzugeben, wenn die Erstattung oder der Erlass von der Vernichtung oder Zerstörung von Waren, ihrer Aufgabe zugunsten der Staatskasse oder ihrer Überführung in ein besonderes Verfahren oder das Ausfuhrverfahren abhängig ist, die entsprechenden Förmlichkeiten jedoch nur für einen oder mehrere Teil(e) oder Bestandteil(e) dieser Waren erfüllt sind. In diesem Fall sind die Menge, die Art und der Wert der Waren, die im Zollgebiet der Union zu verbleiben haben, anzugeben. Sollen die Waren an eine Wohlfahrtseinrichtung abgegeben werden, sind der Name und die vollständige Anschrift der betreffenden Einrichtung, einschließlich etwaiger Postleitzahl, anzugeben.

48 05 …
Zollverfahren (Aufforderung zur vorherigen Erfüllung der Förmlichkeiten)

Außer in den Fällen gemäß Artikel 116 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a ist der Code des Zollverfahrens anzugeben, in das der Antragsteller die Waren überführen möchte. Ist für das Zollverfahren eine Bewilligung erforderlich, ist die Kennung der Bewilligung anzugeben. Anzugeben ist, ob eine vorherige Erfüllung der Förmlichkeiten beantragt wird.

48 06 …
Zollwert

Anzugeben ist der Zollwert der Waren.

48 07 …
Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, die zu erstatten oder zu erlassen sind

Der Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, die zu erstatten oder zu erlassen sind, ist unter Verwendung des entsprechenden Codes für die nationale Währung anzugeben.

48 08 …
Art der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben

Die Art der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, die zu erstatten oder zu erlassen sind, ist unter Verwendung der entsprechenden Codes anzugeben.

48 09 …
Rechtsgrundlage

Anzugeben ist die Rechtsgrundlage des Antrags oder der Entscheidung in Bezug auf die Erstattung oder den Erlass der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben unter Verwendung des entsprechenden Codes.

48 10 …
Verwendung oder Bestimmung der Waren

Anzugeben ist die Verwendung bzw. die Bestimmung, der die Waren je nach den im Einzelfall gemäß dem Zollkodex gegebenen Möglichkeiten und gegebenenfalls auf der Grundlage einer besonderen Bewilligung der die Entscheidung erlassenden Zollbehörde zugeführt werden können.

48 11 …
Frist für die Erfüllung der Förmlichkeiten

Anzugeben ist die Frist für die Erfüllung der Förmlichkeiten, von denen die Erstattung oder der Erlass der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben abhängig ist.

48 12 …
Erklärung der die Entscheidung erlassenden Zollbehörde

Die die Entscheidung erlassende Zollbehörde hat gegebenenfalls anzugeben, dass die Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben erst dann erstattet oder erlassen werden, wenn die Zollstelle der Schlussbehandlung der die Entscheidung erlassenden Zollbehörde mitgeteilt hat, dass die Förmlichkeiten, von denen die Erstattung oder der Erlass abhängig ist, erfüllt wurden.

48 13 …
Beschreibung der Gründe für Erstattung oder Erlass

Antrag:

Die Gründe für den Antrag auf Erstattung oder Erlass der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben sind hinreichend zu beschreiben. Dieses Datenelement ist dann zu verwenden, wenn die betreffenden Informationen dem Antrag nicht an anderer Stelle entnommen werden können.

Entscheidung:

Sind die in der Entscheidung genannten Gründe für die Erstattung oder den Erlass der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nicht mit den im Antrag genannten identisch, ist die der Entscheidung zugrunde liegenden Begründung hinreichend zu beschreiben.

48 14 …
Bank- und Kontoverbindung

Gegebenenfalls ist die Bank- und Kontoverbindung anzugeben, zu deren Gunsten die Erstattung oder der Erlass erfolgen soll.

Gruppe 49 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Verwahrungslagern

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsTST (5)
49 01 000 000IX/1Beförderung von WarenA
49 01 000 306IX/1Code der RechtsgrundlageA
49 01 000 229IX/1EORI-NummerA
49 01 000 020IX/1LändercodeA
49 01 000 240IX/1Code für die Art des OrtesA
49 01 000 046IX/1Qualifikator der OrtsbestimmungA
49 01 010 000IX/1Code der OrtsbestimmungA
49 01 010 242IX/1Identifikation des OrtesA
49 01 010 053IX/1Zusätzliche KennungA
49 01 020 000IX/1AnschriftA
49 01 020 016IX/1NameA
49 01 020 019IX/1Straße und HausnummerA
49 01 020 020IX/1LändercodeA
49 01 020 021IX/1PostleitzahlA
49 01 020 022IX/1OrtA

49 01 …
Beförderung von Waren

Anzugeben ist die Rechtsgrundlage für die Beförderung der Waren. Anzugeben ist die Anschrift des oder der Bestimmungsverwahrungslager(s). Soll die Beförderung der Waren gemäß Artikel 148 Absatz 5 Buchstabe c des Zollkodex erfolgen, ist die EORI-Nummer des Inhabers der Bewilligung für den Betrieb des oder der Bestimmungsverwahrungslager(s) anzugeben.

Gruppe 50 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Linienverkehr

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsRSS (6a)
50 01 000 000X/1Vom Linienverkehr betroffener/betroffene Mitgliedstaat(en)A
50 01 000 307X/1QualifikatorA
50 01 000 020X/1LändercodeA
50 02 000 000X/2SchiffsnamenC* B+
50 02 000 308X/2SchiffsnameC* B+
50 02 000 309X/2IMO-Nummer des SchiffesC* B+
50 03 000 000X/3AnlaufhäfenC* B+
50 03 000 301X/3Code der ZollstelleC* B+
50 04 000 000X/4VerpflichtungserklärungA*
50 04 000 213X/4IndikatorA*
50 05 000 000NEUZollstelle des HafensC*
50 05 000 301NEUCode der ZollstelleC*

50 01 …
Vom Linienverkehr betroffener/betroffene Mitgliedstaat(en)

Anzugeben ist/sind der/die betroffene(n) und möglicherweise betroffene(n) Mitgliedstaat(en).

50 02 …
Schiffsnamen

Vorzulegen sind relevante Angaben zu den in dem Linienverkehr eingesetzten Schiffen.

50 03 …
Anlaufhäfen

Anzugeb en ist die Referenz der zuständigen Zollstellen für die Anlaufhäfen der Schiffe, die in dem Linienverkehr eingesetzt werden oder für diesen Einsatz vorgesehen sind.

50 04 …
Verpflichtungserklärung

Anzugeben ist, ob sich der Antragsteller verpflichtet,

der die Entscheidung erlassenden Zollbehörde die Informationen gemäß Artikel 121 Absatz 1 mitzuteilen und

auf den Verbindungen des Linienverkehrs keinen Hafen außerhalb des Zollgebiets der Union bzw. keine Freizone in einem Hafen der Union anzulaufen und keine Umladung von Waren auf See durchzuführen.

50 05 …
Zollstelle des Hafens

Anzugeben ist die Referenz der zuständigen Zollstelle des ersten Anlaufhafens der Schiffe, mit denen der Linienverkehr aufgenommen werden soll.

Gruppe 51 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Status des zugelassenen Ausstellers

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsACP (6b)
51 01 000 000XI/1Zollstelle(n), die für die Eintragung des Nachweises des zollrechtlichen Status von Unionswaren zuständig ist/sindA+
51 01 000 301XI/1Code der ZollstelleA+

51 01 …
Zollstelle(n), die für die Eintragung des Nachweises des zollrechtlichen Status von Unionswaren zuständig ist/sind

Anzugeben ist/sind die Zollstelle(n), der/denen der zugelassene Aussteller den Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren zur Eintragung zu übermitteln hat, jedoch nur, wenn beide der im Folgenden genannten Bestimmungen anwendbar sind:

Artikel 128 Absatz 1 Buchstabe a und

Artikel 128 Absatz 2.

Gruppe 52 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die Verwendung einer vereinfachten Anmeldung

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsSDE (7a)
52 01 000 000XII/1Frist für die Vorlage einer ergänzenden ZollanmeldungA+
52 01 000 305XII/1Anzahl der TageA+
52 02 000 000XII/2SubunternehmerA [22] [23]
52 02 000 016XII/2NameA [22] [23]
52 02 000 019XII/2Straße und HausnummerA [22] [23]
52 02 000 020XII/2LändercodeA [22] [23]
52 02 000 021XII/2PostleitzahlA [22] [23]
52 02 000 022XII/2OrtA [22] [23]
52 03 000 000XII/3Identifikation des SubunternehmersA [2]
52 03 000 229XII/3EORI-NummerA [2]

52 01 …
Frist für die Vorlage einer ergänzenden Zollanmeldung

Falls zutreffend, legt die bewilligende Zollbehörde die Frist, ausgedrückt in Tagen, fest.

52 02 …
Subunternehmer

Falls zutreffend, Name und Anschrift des Subunternehmers.

52 03 …
Identifikation des Subunternehmers

Angabe der EORI-Nummer der betreffenden Person.

Gruppe 53 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf eine zentrale Zollabwicklung

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsCCL (7b)
53 01 000 000XIII/1Unternehmen, die an der Bewilligung in anderen Mitgliedstaaten beteiligt sindA [24]
53 01 000 016XIII/1NameA [24]
53 01 000 019XIII/1Straße und HausnummerA [24]
53 01 000 020XIII/1LändercodeA [24]
53 01 000 021XIII/1PostleitzahlA [24]
53 01 000 022XIII/1OrtA [24]
53 02 000 000XIII/2Identifikation der Unternehmen, die an der Bewilligung in anderen Mitgliedstaaten beteiligt sindA
53 02 000 229XIII/2EORI-NummerA
53 03 000 000XIII/3Zollstelle(n) der GestellungA
53 03 000 301XIII/3Code der ZollstelleA
53 04 000 000XIII/4Ermittlung der MwSt.-, Verbrauchsteuer- und StatistikstellenC* A+
53 04 000 016XIII/4BezeichnungC* A+
53 04 000 019XIII/4Straße und HausnummerC* A+
53 04 000 020XIII/4LändercodeC* A+
53 04 000 021XIII/4PostleitzahlC* A+
53 04 000 022XIII/4OrtC* A+
53 05 000 000XIII/5Zahlungsart der MehrwertsteuerA+
53 05 000 310XIII/5Indikator für die MethodeA+
53 05 000 298XIII/5MSA+
53 06 000 000XIII/6SteuervertreterA
53 06 000 016XIII/6NameA
53 06 010 000XIII/7IdentifikationA
53 06 010 230XIII/7MwSt.-NummerA
53 06 020 000XIII/6AnschriftA
53 06 020 019XIII/6Straße und HausnummerA
53 06 020 020XIII/6LändercodeA
53 06 020 021XIII/6PostleitzahlA
53 06 020 022XIII/6OrtA
53 08 000 000XIII/8Code für den Status des SteuervertretersA
53 08 000 002XIII/8ArtA
53 09 000 000XIII/9Für die verbrauchsteuerrechtlichen Förmlichkeiten zuständige PersonA [24]
53 09 000 016XIII/9NameA [24]
53 09 010 000XIII/9AngabenA [24]
53 09 010 019XIII/9Straße und HausnummerA [24]
53 09 010 020XIII/9LändercodeA [24]
53 09 010 021XIII/9PostleitzahlA [24]
53 09 010 022XIII/9OrtA [24]
53 09 020 000XIII/10IdentifikationA
53 09 020 229XIII/10EORI-NummerA

53 01 …
Unternehmen, die an der Bewilligung in anderen Mitgliedstaaten beteiligt sind

Falls zutreffend, Name und Anschrift der betreffenden Unternehmen angeben.

53 02 …
Identifikation der Unternehmen, die an der Bewilligung in anderen Mitgliedstaaten beteiligt sind

Falls zutreffend, die EORI-Nummer der betreffenden Unternehmen angeben.

53 03 …
Zollstelle(n) der Gestellung

Angabe der betreffenden Zollstelle(n).

53 04 …
Ermittlung der MwSt.-, Verbrauchsteuer- und Statistikstellen

Angabe der Bezeichnung und der Anschrift der MwSt.-, Verbrauchsteuer- und Statistikstellen, die an der Bewilligung beteiligt und unter D.E. 31 04 … „Geografischer Geltungsbereich — Union” genannt sind.

53 05 …
Zahlungsart der Mehrwertsteuer

Die teilnehmenden Mitgliedstaaten legen ihre jeweiligen Anforderungen an die Vorlage der Einfuhrmehrwertsteuerdaten unter Angabe der anzuwendenden Zahlungsart der Mehrwertsteuer fest.

53 06 …
Steuervertreter

Angabe des Namens und der Anschrift des Steuervertreters des Antragstellers in dem Mitgliedstaat der Vorlage.
53 06 010 …
Steuervertreter/Identifikation
Angabe der MwSt.-Nummer des Steuervertreters des Antragstellers in dem Mitgliedstaat der Gestellung. Wurde kein Steuervertreter benannt, ist die MwSt.-Nummer des Antragstellers anzugeben.

53 08 …
Code für den Status des Steuervertreters

Angabe, ob der Antragsteller in Steuerangelegenheiten für eigene Rechnung handelt oder im Mitgliedstaat der Gestellung einen Steuervertreter benennt.

53 09 …
Für die verbrauchsteuerrechtlichen Förmlichkeiten zuständige Person

Angabe des Namens und der Anschrift der Person, die die Mehrwertsteuer schuldet oder eine Sicherheit für die Verbrauchsteuern leisten muss.
53 09 020 …
Für die verbrauchsteuerrechtlichen Förmlichkeiten zuständige Person/Identifikation
Angabe der EORI-Nummer der betreffenden Person, wenn diese Person über eine gültige EORI-Nummer verfügt und die Nummer dem Antragsteller bekannt ist.

Gruppe 54 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf eine Zollanmeldung durch Anschreibung in der Buchführung des Anmelders, einschließlich Ausfuhrverfahren

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsEIR (7c)
54 01 000 000XIV/1Verzicht auf die GestellungsmitteilungA
54 01 000 213XIV/1IndikatorA
54 01 000 009XIV/1TextA
54 02 000 000XIV/2Verzicht auf die Abgabe einer VorabanmeldungA
54 02 000 009XIV/2TextA
54 03 000 000XIV/3Zollstelle, die für den Ort, an dem die Waren kontrolliert werden können, zuständig istC* A+
54 03 000 301XIV/3Code der ZollstelleC* A+
54 04 000 000XIV/4Frist für die Vorlage der Angaben der vollständigen ZollanmeldungA+
54 04 000 305XIV/4Anzahl der TageA+

54 01 …
Verzicht auf die Gestellungsmitteilung

Antrag:

Angabe ( „Ja/Nein” ), ob der Wirtschaftsbeteiligte eine Befreiung von der Gestellungsmitteilung hinsichtlich der Verfügbarkeit der Waren für Zollkontrollen in Anspruch nehmen möchte. Falls Ja, Begründung.

Entscheidung:

Für den Fall, dass die Bewilligung keinen Verzicht auf die Gestellungsmitteilung vorsieht, legt die bewilligende Zollbehörde die Frist zwischen dem Eingang der Mitteilung und der Überlassung der Waren fest.

54 02 …
Verzicht auf die Abgabe einer Vorabanmeldung

Antrag:

Betrifft der Antrag die Ausfuhr oder Wiederausfuhr, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bedingungen des Artikels 263 Absatz 2 des Zollkodex erfüllt sind.

Bewilligung:

Betrifft der Antrag die Ausfuhr oder Wiederausfuhr, sind Gründe für eine Ausnahme gemäß Artikel 263 Absatz 2 des Zollkodex anzuführen.

54 03 …
Zollstelle, die für den Ort, an dem die Waren kontrolliert werden können, zuständig ist

Angabe der Kennung der betreffenden Zollstelle.

54 04 …
Frist für die Vorlage der ergänzenden Zollanmeldung

Die die Entscheidung treffende Zollbehörde gibt in der Bewilligung die Frist an, innerhalb derer der Bewilligungsinhaber die Angaben der ergänzenden Zollanmeldung an die Überwachungszollstelle zu übermitteln hat. Die Frist wird in Tagen ausgedrückt.

Gruppe 55 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf eine Eigenkontrolle

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsSAS (7d)
55 01 000 000XV/1Identifizierung der Förmlichkeiten und Kontrollen, die dem Wirtschaftsbeteiligten zu übertragen sindA+
55 01 000 009XV/1TextA+

55 01 …
Identifizierung der Förmlichkeiten und Kontrollen, die dem Wirtschaftsbeteiligten zu übertragen sind

Angabe der Bedingungen, unter denen die Befolgung von Verboten und Einschränkungen gemäß dem D.E. 6/1 „Verbote und Einschränkungen” vom Bewilligungsinhaber kontrolliert werden kann.

Gruppe 56 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Wiegers von Bananen

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsAWB (7e)
56 01 000 000XVI/1WirtschaftstätigkeitA
56 01 000 002XVI/1ArtA
56 02 000 000XVI/2WiegesystemeA
56 02 000 009XVI/2TextA
56 03 000 000XVI/3Zusätzliche SicherheitsleistungenA
56 03 000 009XVI/3TextA
56 04 000 000XVI/4Vorgezogene Benachrichtigung der ZollbehördenA
56 04 000 009XVI/4TextA

56 01 …
Wirtschaftstätigkeit

Angabe der Wirtschaftstätigkeit im Zusammenhang mit dem Handel mit frischen Bananen.

56 02 …
Wiegesysteme

Beschreibung der Wiegesysteme.

56 03 …
Zusätzliche Sicherheitsleistungen

Geeigneter Nachweis im Einklang mit den anwendbaren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, dass

nur ordnungsgemäß kalibrierte und mit den einschlägigen technischen Normen konforme Maschinen verwendet werden, um die genaue Ermittlung des Nettogewichts der Bananen zu gewährleisten,

das Wiegen der Bananen nur durch zugelassene Wieger an Orten unter Zollaufsicht vorgenommen wird,

das Nettogewicht der Bananen, der Ursprung der Bananen sowie der Zeitpunkt des Wiegens und der Entladeort unmittelbar nach dem Wiegen in den Wiegenachweis eingetragen werden,

die Bananen im Einklang mit dem Verfahren in Anhang 61-03 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 gewogen wurden,

die Ergebnisse des Wiegens im Einklang mit den zollrechtlichen Vorschriften der Union unverzüglich in den Wiegenachweis eingetragen werden.

56 04 …
Vorgezogene Benachrichtigung der Zollbehörden

Art der Meldung und Kopie einer Meldung.

Gruppe 57 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die aktive Veredelung

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsIPO (8a)
57 01 000 000XVII/1Vorzeitige Ausfuhr (aktive Veredelung EX/IM)A
57 01 000 213XVII/1IndikatorA
57 01 000 311XVII/1FristA
57 02 000 000XVII/2Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in Form einer Erledigung des VerfahrensA
57 02 000 213XVII/2IndikatorA

57 01 …
Vorzeitige Ausfuhr

Angabe ( „Ja/Nein” ), ob die aus den Ersatzwaren hergestellten Veredelungserzeugnisse vor der Einfuhr der Waren, die sie ersetzen, ausgeführt werden sollen (aktive Veredelung EX/IM). Wenn Ja, Angabe der vorgeschlagenen Frist, ausgedrückt in Monaten, innerhalb derer die Nicht-Unionswaren zur aktiven Veredelung angemeldet werden sollten, wobei die für die Beschaffung der Waren und ihre Beförderung in die Union erforderliche Zeit zu berücksichtigen ist.

57 02 …
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in Form einer Erledigung des Verfahrens

Angabe ( „Ja/Nein” ), ob die Veredelungserzeugnisse oder die in das Verfahren der aktiven Veredelung übergeführten Waren (IM/EX-Verfahren) als zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen gelten, wenn sie bei Ablauf der Frist für die Erledigung des Verfahrens nicht in ein anschließendes Zollverfahren übergeführt oder wiederausgeführt wurden, und die Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr als abgegeben und angenommen gilt und die Überlassung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Erledigung des Verfahrens bewilligt wurde.

Gruppe 58 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die passive Veredelung

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsOPO (8b)
58 01 000 000XVIII/1StandardaustauschverfahrenA
58 01 000 213XVIII/1IndikatorA
58 01 000 312XVIII/1Art des StandardaustauschverfahrensA
58 01 000 009XVIII/1TextA
58 02 000 000XVIII/2ErsatzerzeugnisseA
58 02 000 106XVIII/2WarennummerA
58 02 000 121XVIII/2BeschreibungA
58 02 000 008XVIII/2CodeA
58 02 000 009[NEU]TextA
58 03 000 000XVIII/3Vorzeitige Einfuhr von ErsatzerzeugnissenA [30]
58 03 000 213XVIII/3IndikatorA [30]
58 03 000 311XVIII/3FristA [30]
58 04 000 000XVIII/4Vorzeitige Einfuhr von Veredelungserzeugnissen (passive Veredelung IM/EX)A [31]
58 04 000 213XVIII/4IndikatorA [31]
58 04 000 311XVIII/4FristA [31]

58 01 …
Standardaustauschverfahren

Antrag:

Im Falle einer Ausbesserung von Waren kann ein eingeführtes Erzeugnis (Ersatzerzeugnis) ein Veredelungserzeugnis ersetzen (sogenanntes Standardaustauschverfahren). Angabe ( „Ja/Nein” ), ob das Standardaustauschverfahren in Anspruch genommen werden soll. Wenn Ja, ist/sind der/die entsprechende(n) Code(s) anzugeben.

Bewilligung:

Angabe der Maßnahmen, mit denen nachgewiesen werden kann, dass die Bedingungen für das Standardaustauschverfahren erfüllt sind.

58 02 …
Ersatzerzeugnisse

Soll das Verfahren des Standardaustauschs in Anspruch genommen werden (nur möglich im Falle der Ausbesserung), sind der 8-stellige KN-Code der Ersatzerzeugnisse, deren Handelsqualität sowie technischen Merkmale anzugeben, um den Zollbehörden einen Vergleich zwischen den Waren der vorübergehenden Ausfuhr und den Ersatzerzeugnissen zu ermöglichen. Für diesen Vergleich ist mindestens einer der für D.E. 58 02 000 008 festgelegten Codes zu verwenden. Für Angaben in Textform ist D.E. 58 02 000 009 zu verwenden.

58 03 …
Vorzeitige Einfuhr von Ersatzerzeugnissen

Angabe ( „Ja/Nein” ), ob Ersatzerzeugnisse vor der Ausfuhr der schadhaften Waren eingeführt werden sollen. Wenn Ja, Angabe der Frist in Monaten, innerhalb derer die Unionswaren zur passiven Veredelung angemeldet werden sollten.

58 04 …
Vorzeitige Einfuhr von Veredelungserzeugnissen (passive Veredelung IM/EX)

Angabe ( „Ja/Nein” ), ob vor der Überführung von Unionswaren in die passive Veredelung aus Ersatzwaren hergestellte Veredelungserzeugnisse eingeführt werden sollen. Wenn Ja, Angabe der Frist in Monaten, innerhalb derer die Unionswaren zur passiven Veredelung angemeldet werden sollten, wobei die für die Beschaffung der Waren und ihre Beförderung zur Ausfuhrzollstelle erforderliche Zeit zu berücksichtigen ist.

Gruppe 59 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsCWx (8e)
59 01 000 000XIX/1Vorübergehendes EntfernenA
59 01 000 213XIX/1IndikatorA
59 01 000 009XIX/1TextA
59 02 000 000XIX/2VerlustrateA
59 02 000 009XIX/2TextA

59 01 …
Vorübergehendes Entfernen

Antrag:

Angabe ( „Ja/Nein” ), ob Waren im Zolllagerverfahren vorübergehend aus dem Zolllager entfernt werden sollen. Angabe aller erforderlichen Einzelheiten, die für das vorübergehende Entfernen von Waren als relevant angesehen werden. Ein Antrag auf vorübergehendes Entfernen kann auch bei der die Entscheidung treffenden Zollbehörde zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, sobald dem Antrag stattgegeben wurde und die Bewilligung für den Betrieb von Lagerstätten erteilt wurde.

Bewilligung:

Einzelheiten der Bedingungen, unter denen die in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren entfernt werden können. Wird der Antrag abgelehnt, Angabe der Gründe für die Ablehnung.

59 02 …
Verlustrate

Gegebenenfalls Einzelheiten zu der/den Verlustrate(n).

Gruppe 60 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Versenders für das Versandverfahren der Union

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsACR (9b)
60 01 000 000XX/1Maßnahmen zur NämlichkeitssicherungA+
60 01 000 009XX/1TextA+
60 01 010 000XX/1Referenznummer der EntscheidungA+
60 01 010 020XX/1LändercodeA+
60 01 010 205XX/1Code Art der EntscheidungA+
60 01 010 001XX/1ReferenznummerA+
60 02 000 000XX/2GesamtsicherheitA
60 02 000 213XX/2IndikatorA
60 02 010 000XX/2Referenznummer der EntscheidungA
60 02 010 020XX/2LändercodeA
60 02 010 205XX/2Code Art der EntscheidungA
60 02 010 001XX/2ReferenznummerA
60 02 020 000NEUReferenznummer des AntragsA*
60 02 020 020NEULändercodeA*
60 02 020 205NEUCode Art der EntscheidungA*
60 02 020 001NEUReferenznummerA*

60 01 …
Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung

Einzelheiten der vom zugelassenen Versender anzuwendenden Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung. Wurde dem zugelassenen Versender eine Bewilligung in Bezug auf die Verwendung besonderer Verschlüsse gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe c Zollkodex erteilt, kann die die Entscheidung treffende Zollbehörde die Verwendung solcher Verschlüsse als Maßnahme zur Nämlichkeitssicherung vorschreiben. Die Referenznummer der Entscheidung über die Verwendung besonderer Verschlüsse ist anzugeben.

60 02 …
Gesamtsicherheit

Antrag:

Angabe der Referenznummer der Entscheidung über die Leistung einer Gesamtsicherheit oder eine Befreiung von der Sicherheitsleistung. Wurde die entsprechende Bewilligung noch nicht erteilt, ist die Registriernummer des Antrags anzugeben.

Bewilligung:

Angabe der Referenznummer der Entscheidung über die Leistung einer Gesamtsicherheit oder eine Befreiung von der Sicherheitsleistung.

Gruppe 61 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die Verwendung besonderer Verschlüsse

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsSSE (9d)
61 01 000 000XXI/1Art des ZollverschlussesA
61 01 000 009XXI/1TextA

61 01 …
Art des Zollverschlusses

Antrag:

Angabe aller Einzelheiten zu dem Verschluss (z. B. Modell, Hersteller, Nachweis der Zertifizierung durch eine zuständige Stelle gemäß der internationalen ISO-Norm Nr. 17712:2013 „Frachtcontainer — Mechanische Siegel” ).

Entscheidung:

Bestätigung durch die die Entscheidung treffende Zollbehörde, dass der Verschluss die wesentlichen Merkmale erfüllt und mit den erforderlichen technischen Einzelheiten übereinstimmt und dass die Verwendung der besonderen Verschlüsse dokumentiert wird, z. B., indem ein Prüfpfad aufgestellt und von den zuständigen Behörden genehmigt wird.

Gruppe 62 —
Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die Verwendung eines elektronischen Beförderungspapiers als Zollanmeldung

D.E. Nr.Alt D.E. Nr.Bezeichnung des Datenelements/der DatenklasseBezeichnung des Datenunterelements/der DatenunterklasseBezeichnung des Datenunterelements/des DatenattributsETD (9f)
62 01 000 000NEUBeteiligter (Abfertigungs-)AgentA
62 01 000 318NEUBezeichnung des Hafens bzw. FlughafensA
62 01 000 319NEUBeteiligte ZollstelleA
62 01 010 000NEUAbfertigungsagentA
62 01 010 016NEUNameA
62 01 010 134NEUIdentifikationA
62 01 020 000NEUAnschrift des AbfertigungsagentenA
62 01 020 019NEUStraße und HausnummerA
62 01 020 020NEULändercodeA
62 01 020 021NEUPostleitzahlA
62 01 020 022NEUOrtA

62 01 …
Beteiligter (Abfertigungs-)Agent

Anzugeben sind sämtliche Informationen zum beteiligten (Abfertigungs-)Agenten, einschließlich der Bezeichnung des Hafens bzw. Flughafens und der Referenz der beteiligten Zollstelle.

Fußnote(n):

(1)

Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1).

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