Artikel 327 VO (EU) 2015/2447
Waren ohne Vorabanmeldung (Artikel 267 des Zollkodex)
Wird festgestellt, dass für Waren, die aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden sollen, keine Vorabanmeldung vorliegt, es sei denn die Verpflichtung zur Abgabe dieser Anmeldung gilt nicht, erfolgt der Ausgang der Waren vorbehaltlich der Abgabe einer solchen Anmeldung.
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