VO (EU) 2015/2447
Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union
Informationen
Ausfertigungsdatum24.01.2015
FundstelleAbl. 2015/L 343
Alle Normen
- TITEL IALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
- KAPITEL 1Geltungsbereich der zollrechtlichen Vorschriften, Auftrag des Zolls und Begriffsbestimmungen
- KAPITEL 2Rechte und Pflichten in Bezug auf die zollrechtlichen Vorschriften
- Abschnitt 1Übermittlung von Informationen
- Unterabschnitt 1Formate und Codes für die gemeinsamen Datenanforderungen, Austausch und Speicherung von Daten
- Unterabschnitt 2Registrierung von Personen
- Abschnitt 2Zollrechtliche Entscheidungen
- Unterabschnitt 1Von den Zollbehörden erlassene Entscheidungen
- Unterabschnitt 2Entscheidungen auf Antrag
- Unterabschnitt 3Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
- Abschnitt 3Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
- Abschnitt 4Warenkontrolle
- Unterabschnitt 1Zollkontrollen und Risikomanagement
- Unterabschnitt 2Auf dem Luftweg befördertes Handgepäck und aufgegebenes Gepäck
- Unterabschnitt 3Auf dem Seeweg befördertes Gepäck
- KAPITEL 3Währungsumrechnung
- TITEL IIGRUNDLAGEN FÜR DIE ANWENDUNG VON EINFUHR- ODER AUSFUHRABGABEN UND SONSTIGEN FÜR DEN WARENVERKEHR VORGESEHENEN MASSNAHMEN
- KAPITEL 1Gemeinsamer Zolltarif und zolltarifliche Einreihung von Waren
- Abschnitt 1Verwaltung von Zollkontingenten
- Abschnitt 2Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren
- KAPITEL 2Warenursprung
- Abschnitt 1Nachweis des nichtpräferenziellen Ursprungs
- Abschnitt 2Präferenzieller Ursprung
- Unterabschnitt 1Verfahren zur Erleichterung der Ausstellung oder Ausfertigung von Ursprungsnachweisen
- Unterabschnitt 2Pflichten der begünstigten Länder im Rahmen des APS der Union
- Unterabschnitt 3Verfahren bei der Ausfuhr, die im begünstigten Land und in der Union im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union bis zur Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten
- Unterabschnitt 4Verfahren bei der Ausfuhr, die im begünstigten Land und in der Union im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union ab dem Tag der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten
- Unterabschnitt 5
- Unterabschnitt 6Verfahren bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union, die im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union bis zum Tag der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten
- Unterabschnitt 7Verfahren bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union, die im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union ab dem Tag der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten
- Unterabschnitt 8Überprüfung der Ursprungseigenschaft im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union
- Unterabschnitt 9Sonstige Bestimmungen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union
- Unterabschnitt 10Ursprungsnachweise im Rahmen der Ursprungsregeln für Zollpräferenzmaßnahmen, die die Union einseitig für bestimmte Länder oder Gebiete getroffen hat
- Unterabschnitt 11Methoden der Verwaltungszusammenarbeit zur Prüfung des Ursprungs im Rahmen von Zollpräferenzmaßnahmen, die die Union einseitig für bestimmte Länder oder Gebiete getroffen hat
- Unterabschnitt 12Sonstige Bestimmungen im Rahmen der Ursprungsregeln für Zollpräferenzmaßnahmen, die die Union einseitig für bestimmte Länder oder Gebiete getroffen hat
- KAPITEL 3Zollwert der Waren
- TITEL IIIZOLLSCHULD UND SICHERHEITSLEISTUNG
- KAPITEL 1Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder eine entstandene Zollschuld
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Gesamtsicherheit
- Abschnitt 3Vorschriften für den Unionsversand und das Verfahren gemäss dem TIR- und dem ATA-Übereinkommen
- Unterabschnitt 1Unionsversand
- Unterabschnitt 2Zollverfahren gemäß dem TIR- und dem ATA-Übereinkommen
- KAPITEL 2Erhebung, Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
- Abschnitt 1Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, Mitteilung der Zollschuld und buchmäßige Erfassung
- Unterabschnitt 1
- Unterabschnitt 2Mitteilung der Zollschuld und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem bürgenden Verband
- Abschnitt 2Erstattung und Erlass
- TITEL IVVERBRINGEN VON WAREN IN DAS ZOLLGEBIET DER UNION
- KAPITEL 1Summarische Eingangsanmeldung
- KAPITEL 2Ankunft der Waren
- Abschnitt 1Eingang von Waren in das Zollgebiet der Union
- Abschnitt 2Gestellung, Entladung und Beschau der Waren
- Abschnitt 3Vorübergehende Verwahrung von Waren
- TITEL VALLGEMEINE VORSCHRIFTEN ÜBER DEN ZOLLRECHTLICHEN STATUS, DIE ÜBERFÜHRUNG VON WAREN IN EIN ZOLLVERFAHREN SOWIE DIE ÜBERPRÜFUNG, ÜBERLASSUNG UND VERWERTUNG VON WAREN
- KAPITEL 1Zollrechtlicher Status von Waren
- Abschnitt 1Linienverkehr
- Abschnitt 2Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren
- Unterabschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Unterabschnitt 2Sondervorschriften für Erzeugnisse der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnene oder hergestellte Waren
- KAPITEL 2Überführung von Waren in ein Zollverfahren
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Vereinfachte Zollanmeldungen
- Abschnitt 3Vorschriften für alle Zollanmeldungen
- Abschnitt 4Sonstige Vereinfachungen
- Unterabschnitt 1Waren, die unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs fallen
- Unterabschnitt 2Zentrale Zollabwicklung
- Unterabschnitt 3Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
- Unterabschnitt 4Eigenkontrolle
- KAPITEL 3Überprüfung und Überlassung von Waren
- Abschnitt 1Überprüfung
- Abschnitt 2Überlassung
- KAPITEL 4Verwertung von Waren
- TITEL VIÜBERLASSUNG ZUM ZOLLRECHTLICH FREIEN VERKEHR UND BEFREIUNG VON DEN EINFUHRABGABEN
- KAPITEL 1Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
- KAPITEL 2Befreiung von den Einfuhrabgaben
- Abschnitt 1Rückwaren
- Abschnitt 2Erzeugnisse der Seefischerei und andere Meereserzeugnisse
- TITEL VIIBESONDERE VERFAHREN
- KAPITEL 1Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 1Antrag auf Bewilligung
- Abschnitt 2Entscheidung über den Antrag
- Abschnitt 3Sonstige Verfahrensvorschriften
- KAPITEL 2Versand
- Abschnitt 1Externes und internes Versandverfahren
- Unterabschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Unterabschnitt 2Warenverkehr im TIR-Verfahren
- Unterabschnitt 3Warenverkehr gemäss dem ATA-Übereinkommen und dem Übereinkommen von Istanbul
- Unterabschnitt 4Warenverkehr mit NATO-Vordruck 302 oder EU-Vordruck 302
- Unterabschnitt 5Versand von im Postsystem beförderten Waren
- Abschnitt 2Externer und interner Unionsversand
- Unterabschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Unterabschnitt 2Förmlichkeiten bei der Abgangszollstelle
- Unterabschnitt 3Förmlichkeiten während des Unionsversands
- Unterabschnitt 4Förmlichkeiten bei der Bestimmungszollstelle
- Unterabschnitt 5Suchverfahren und Erhebung der Zollschuld
- Unterabschnitt 6Vereinfachungen im Unionsversand
- Unterabschnitt 7Beförderung von Waren mit festinstallierten Transporteinrichtungen
- KAPITEL 4Verwendung
- Abschnitt 1Vorübergehende Verwendung
- KAPITEL 5Veredelung Aktive Veredelung
- TITEL VIIIVERBRINGUNG VON WAREN AUS DEM ZOLLGEBIET DER UNION
- KAPITEL 1Förmlichkeiten vor dem Ausgang von Waren
- KAPITEL 2Förmlichkeiten beim Ausgang von Waren
- KAPITEL 3Ausfuhr und Wiederausfuhr
- KAPITEL 4Summarische Ausgangsanmeldung
- KAPITEL 5Wiederausfuhrmitteilung
- TITEL IXSCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 2
Formate und Codes für die gemeinsamen Datenanforderungen (Artikel 6 Absatz 2 des Zollkodex)
Artikel 16
Anträge auf Entscheidungen über verbindliche Auskünfte (Artikel 22 Absatz 1 des Zollkodex)
Artikel 21
Elektronisches System für vZTA (Artikel 16 Absatz 1 und Artikel 23 Absatz 5 des Zollkodex)
Artikel 65
Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex)
Artikel 92
Allgemeine Vorschriften für die Erklärung zum Ursprung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex)
Artikel 105
Einfuhr in Teilsendungen mit Erklärungen zum Ursprung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex)
Artikel 146
Währungsumrechnung zur Zollwertermittlung (Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex)
Artikel 195
Konsultation der vom Linienverkehr betroffenen Mitgliedstaaten (Artikel 22 des Zollkodex)
Artikel 246
Aufzeichnung und Mitteilung der Überlassung der Waren (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex)