ANHANG 22-18 VO (EU) 2015/2447

Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft

Die Lieferantenerklärung mit nachstehendem Wortlaut ist gemäß den Fußnoten auszufertigen. Die Fußnoten brauchen jedoch nicht wiedergegeben zu werden.

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