ANHANG 22-18 VO (EU) 2015/2447
Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft
Die Lieferantenerklärung mit nachstehendem Wortlaut ist gemäß den Fußnoten auszufertigen. Die Fußnoten brauchen jedoch nicht wiedergegeben zu werden.© Europäische Union 1998-2021
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