ANHANG 12-01 VO (EU) 2015/2447

Formate und Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen

EINLEITENDE BEMERKUNGEN

1.
Die in diesem Anhang aufgeführten Formate und Codes betreffen die Datenanforderungen für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen.
2.
Titel I enthält die Formate der Datenelemente.
3.
Haben Angaben zur Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen gemäß Anhang 12-01 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 die Form von Codes, gilt die Codeliste in Titel II.
4.
Der Begriff „Art/Länge” in den Erläuterungen zu einem Attribut zeigt die Anforderungen für Datenart und Datenlänge an. Für die Datenart sind die folgenden Codes zu verwenden:

a
alphabetisch
n
numerisch
an
alphanumerisch

Die Zahl nach dem Code zeigt die zulässige Datenlänge an. Hierfür gilt:

Die beiden fakultativen Punkte vor der Längenkennung zeigen an, dass die Daten keine festgelegte, jedoch höchstens die in der Längenkennung angegebene Anzahl Zeichen haben. Ein Komma in der Längenkennung bedeutet, dass das Attribut Dezimalstellen enthalten kann, wobei die Ziffer vor dem Komma die Gesamtlänge des Attributs und die Ziffer nach dem Komma die Höchstzahl der Ziffern nach dem Dezimalzeichen anzeigt.

Beispiele für Feldlängen und Formate:

a1
1 Buchstabe, festgelegte Länge
n2
2 Ziffern, festgelegte Länge
an3
3 alphanumerische Zeichen, festgelegte Länge
a..4
bis zu 4 Buchstaben
n..5
bis zu 5 Ziffern
an..6
bis zu 6 alphanumerische Zeichen
n..7,2
bis zu 7 Ziffern, einschließlich höchstens 2 Dezimalstellen, ein Trennzeichen mit nicht festgelegter Position

TITEL I

D.E. Nr. D.E. Bezeichnung

D.E. Format

(Art/Länge)

Codeliste in Titel II

(Ja/Nein)

Kardinalität Anmerkungen
1 EORI-Nummer an..17 Nein 1x Die EORI-Nummer hat die in Titel II festgelegte Struktur.
2 Vollständiger Name der betreffenden Person an.. 512 Nein 1x
3 Anschrift der Niederlassung/des Wohnsitzes

Straße und Hausnummer: an..70

Postleitzahl: an..9

Ort: an..35

Ländercode: a2

Nein 1x Der in Titel II für D.E. 1 „EORI-Nummer” festgelegte Ländercode ist zu verwenden.
4 Ansässigkeit im Zollgebiet der Union n1 Ja 1x
5 Mehrwertsteuernummer(n)

Ländercode: a2

Mehrwertsteuernummer: an..15

Nein 99x Das Format der Mehrwertsteuernummer ist in Artikel 215 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem festgelegt.
6 Rechtsform an..50 Nein 1x
7 Kontaktinformationen

Name der Kontaktperson an..70

Straße und Hausnummer: an..70

Postleitzahl: an..9

Ort: an..35

Telefon: an..50

Fax an..50

E-Mail-Adresse: an..50

Nein 9x
8 Eindeutige Drittlandskennnummer an..17 Nein 99x
9 Zustimmung zur Bekanntgabe personenbezogener Daten gemäß den Nummern 1, 2 und 3 n1 Ja 1x
10 Name (Kurzform) an..70 Nein 1x
11 Gründungsdatum n8 (JJJJMMTT) Nein 1x
12 Art der Person n1 Ja 1x
13 Hauptwirtschaftstätigkeit an4 Ja 1x
14 Beginn der Geltungsdauer der EORI-Nummer n8 (JJJJMMTT) Nein 1x
15 Ende der Geltungsdauer der EORI-Nummer n8 (JJJJMMTT) Nein 1x

TITEL II

CODES

1.
EINLEITUNG

Dieser Titel enthält die Codes für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen.

2.
CODES

1.
1 EORI-Nummer
Die EORI-Nummer hat folgende Struktur:
FeldInhaltFormat
1Kennung des Mitgliedstaats (Ländercode)a2
2Eindeutige Kennung in einem Mitgliedstaatan..15
Ländercode: die alphabetischen Codes der Union für Länder und Gebiete beruhen auf den geltenden Codes ISO Alpha 2 (a2), sofern sie mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1106/2012 der Kommission vom 27. November 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 471/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern hinsichtlich der Aktualisierung des Verzeichnisses der Länder und Gebiete vereinbar sind. Die Kommission veröffentlicht regelmäßig Verordnungen, die die Liste der Ländercodes auf den neuesten Stand bringen.
4
Ansässigkeit im Zollgebiet der Union
0
Nicht im Zollgebiet der Union ansässig
1
Im Zollgebiet der Union ansässig
9
Zustimmung zur Bekanntgabe personenbezogener Daten gemäß den Nummern 1, 2 und 3
0
Nicht zur Veröffentlichung
1
Zur Veröffentlichung
12
Art der Person
Die folgenden Codes sind zu verwenden:
1
Natürliche Person
2
Juristische Person
3
Personenvereinigung, die keine juristische Person ist, jedoch nach Unions- oder einzelstaatlichem Recht die Möglichkeit hat, im Rechtsverkehr wirksam aufzutreten
13
Hauptwirtschaftstätigkeit
Vierstelliger Code der Hauptwirtschaftstätigkeit gemäß der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE; Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) aus dem Unternehmensregister des jeweiligen Mitgliedstaats

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