ANHANG 12-01 VO (EU) 2015/2447
Formate und Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen
EINLEITENDE BEMERKUNGEN
- 1.
- Die in diesem Anhang aufgeführten Formate und Codes betreffen die Datenanforderungen für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen.
- 2.
- Titel I enthält die Formate der Datenelemente.
- 3.
- Haben Angaben zur Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen gemäß Anhang 12-01 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 die Form von Codes, gilt die Codeliste in Titel II.
- 4.
-
Der Begriff „Art/Länge” in den Erläuterungen zu einem Attribut zeigt die Anforderungen für Datenart und Datenlänge an. Für die Datenart sind die folgenden Codes zu verwenden:
- a
- alphabetisch
- n
- numerisch
- an
- alphanumerisch
Die Zahl nach dem Code zeigt die zulässige Datenlänge an. Hierfür gilt:
Die beiden fakultativen Punkte vor der Längenkennung zeigen an, dass die Daten keine festgelegte, jedoch höchstens die in der Längenkennung angegebene Anzahl Zeichen haben. Ein Komma in der Längenkennung bedeutet, dass das Attribut Dezimalstellen enthalten kann, wobei die Ziffer vor dem Komma die Gesamtlänge des Attributs und die Ziffer nach dem Komma die Höchstzahl der Ziffern nach dem Dezimalzeichen anzeigt.
Beispiele für Feldlängen und Formate:
- a1
- 1 Buchstabe, festgelegte Länge
- n2
- 2 Ziffern, festgelegte Länge
- an3
- 3 alphanumerische Zeichen, festgelegte Länge
- a..4
- bis zu 4 Buchstaben
- n..5
- bis zu 5 Ziffern
- an..6
- bis zu 6 alphanumerische Zeichen
- n..7,2
- bis zu 7 Ziffern, einschließlich höchstens 2 Dezimalstellen, ein Trennzeichen mit nicht festgelegter Position
TITEL I
D.E. Nr. | D.E. Bezeichnung |
D.E. Format (Art/Länge) |
Codeliste in Titel II (Ja/Nein) |
Kardinalität | Anmerkungen |
---|---|---|---|---|---|
1 | EORI-Nummer | an..17 | Nein | 1x | Die EORI-Nummer hat die in Titel II festgelegte Struktur. |
2 | Vollständiger Name der betreffenden Person | an.. 512 | Nein | 1x | |
3 | Anschrift der Niederlassung/des Wohnsitzes |
Straße und Hausnummer: an..70 Postleitzahl: an..9 Ort: an..35 Ländercode: a2 |
Nein | 1x | Der in Titel II für D.E. 1 „EORI-Nummer” festgelegte Ländercode ist zu verwenden. |
4 | Ansässigkeit im Zollgebiet der Union | n1 | Ja | 1x | |
5 | Mehrwertsteuernummer(n) |
Ländercode: a2 Mehrwertsteuernummer: an..15 |
Nein | 99x | Das Format der Mehrwertsteuernummer ist in Artikel 215 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem festgelegt. |
6 | Rechtsform | an..50 | Nein | 1x | |
7 | Kontaktinformationen |
Name der Kontaktperson an..70 Straße und Hausnummer: an..70 Postleitzahl: an..9 Ort: an..35 Telefon: an..50 Fax an..50 E-Mail-Adresse: an..50 |
Nein | 9x | |
8 | Eindeutige Drittlandskennnummer | an..17 | Nein | 99x | |
9 | Zustimmung zur Bekanntgabe personenbezogener Daten gemäß den Nummern 1, 2 und 3 | n1 | Ja | 1x | |
10 | Name (Kurzform) | an..70 | Nein | 1x | |
11 | Gründungsdatum | n8 (JJJJMMTT) | Nein | 1x | |
12 | Art der Person | n1 | Ja | 1x | |
13 | Hauptwirtschaftstätigkeit | an4 | Ja | 1x | |
14 | Beginn der Geltungsdauer der EORI-Nummer | n8 (JJJJMMTT) | Nein | 1x | |
15 | Ende der Geltungsdauer der EORI-Nummer | n8 (JJJJMMTT) | Nein | 1x |
TITEL II
CODES
-
1.
-
EINLEITUNG
Dieser Titel enthält die Codes für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen.- 2.
- CODES
- 1.
- 1 EORI-Nummer
Die EORI-Nummer hat folgende Struktur:Feld | Inhalt | Format |
---|---|---|
1 | Kennung des Mitgliedstaats (Ländercode) | a2 |
2 | Eindeutige Kennung in einem Mitgliedstaat | an..15 |
- 4
- Ansässigkeit im Zollgebiet der Union
- 0
- Nicht im Zollgebiet der Union ansässig
- 1
- Im Zollgebiet der Union ansässig
- 9
- Zustimmung zur Bekanntgabe personenbezogener Daten gemäß den Nummern 1, 2 und 3
- 0
- Nicht zur Veröffentlichung
- 1
- Zur Veröffentlichung
- 12
- Art der Person
Die folgenden Codes sind zu verwenden:- 1
- Natürliche Person
- 2
- Juristische Person
- 3
- Personenvereinigung, die keine juristische Person ist, jedoch nach Unions- oder einzelstaatlichem Recht die Möglichkeit hat, im Rechtsverkehr wirksam aufzutreten
- 13
- Hauptwirtschaftstätigkeit
Vierstelliger Code der Hauptwirtschaftstätigkeit gemäß der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE; Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) aus dem Unternehmensregister des jeweiligen Mitgliedstaats© Europäische Union 1998-2021
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