Artikel 166 VO (EU) 2015/2447
Zentralstelle zur Koordinierung der ATA- oder CPD-Carnets (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe c des Zollkodex)
(1) Die Zollbehörden übertragen einer Zollstelle die Koordinierung sämtlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit Zollschulden, die gemäß Artikel 79 des Zollkodex infolge der Nichterfüllung von Verpflichtungen oder der Nichteinhaltung von Bedingungen in Bezug auf die ATA- oder CPD-Carnets entstanden sind.
(2) Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission die für die Koordinierung zuständige Zollstelle sowie deren Referenznummer mit. Die Kommission stellt diese Informationen auf ihrer Website zur Verfügung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.