Artikel 1 VO (EU) 2015/262
Gegenstand und Anwendungsbereich
1. Diese Verordnung enthält Vorschriften zur Identifizierung von Equiden, die
- a)
- in der Union geboren oder
- b)
- im Einklang mit dem Zollverfahren gemäß Artikel 5 Nummer 16 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 in den zollrechtlich freien Verkehr der Union überführt werden.
2. Diese Verordnung gilt unbeschadet der Entscheidung 96/78/EG.
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