Artikel 1 VO (EU) 2015/262

Gegenstand und Anwendungsbereich

1. Diese Verordnung enthält Vorschriften zur Identifizierung von Equiden, die

a)
in der Union geboren oder
b)
im Einklang mit dem Zollverfahren gemäß Artikel 5 Nummer 16 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 in den zollrechtlich freien Verkehr der Union überführt werden.

2. Diese Verordnung gilt unbeschadet der Entscheidung 96/78/EG.

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