Artikel 30 VO (EU) 2015/262

Ausstellung von Duplikaten von Identifizierungsdokumenten für in die Union eingeführte Equiden

Abweichend von Artikel 29 Absatz 2 kann in Fällen, in denen das verlorene Original-Identifizierungsdokument von einer Ausstellungsstelle gemäß Artikel 14 Buchstabe a in einem Drittland ausgestellt wurde, ein neues Identifizierungsdokument von der Ausstellungsstelle im Drittland ausgestellt werden, sofern das neue Identifizierungsdokument

a)
von der Ausstellungsstelle gemäß Artikel 14 Buchstabe a an die Ausstellungsstelle gemäß Artikel 29 Absatz 2 geschickt wird, bei der es als Duplikat gekennzeichnet und das Tier gemäß Artikel 29 Absatz 2 Buchstabe c eingestuft wird sowie die Angaben gemäß Artikel 29 Absatz 3 in der Datenbank erfasst werden;
b)
von der Ausstellungsstelle oder der zuständigen Behörde in dem Mitgliedstaat, in dem der Haltungsbetrieb des Tieres liegt, an den Halter oder, sofern nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem das Tier gehalten wird, ausdrücklich erforderlich, an den Eigentümer weitergeleitet wird.

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