ANHANG II VO (EU) 2015/262

Auf der Smartcard gespeicherte Informationen

Die Smartcard enthält mindestens:

1.
Sichtbare Angaben

Ausstellungsstelle,

eindeutige Lebensnummer,

Name,

Geschlecht,

Farbe,

(gegebenenfalls) die letzten 15 Stellen des vom Transponder übertragenen Codes,

Foto des Tieres;

2.
Mithilfe von Standard-Software zugängliche elektronische Informationen

mindestens alle obligatorischen Angaben in Abschnitt I Teil A des Identifizierungsdokuments.

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