ANHANG II VO (EU) 2015/262
Auf der Smartcard gespeicherte Informationen
Die Smartcard enthält mindestens:- 1.
- Sichtbare Angaben
- —
Ausstellungsstelle,
- —
eindeutige Lebensnummer,
- —
Name,
- —
Geschlecht,
- —
Farbe,
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(gegebenenfalls) die letzten 15 Stellen des vom Transponder übertragenen Codes,
- —
Foto des Tieres;
- 2.
- Mithilfe von Standard-Software zugängliche elektronische Informationen
- —
mindestens alle obligatorischen Angaben in Abschnitt I Teil A des Identifizierungsdokuments.
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