Artikel 134 VO (EU) 2015/35
Untermodul Kredit- und Kautionsrisiko
1. Die Kapitalanforderung für das Kredit- und Kautionsrisiko errechnet sich wie folgt:
Dabei gilt:
- (a)
- SCRdefault bezeichnet die Kapitalanforderung für das Risiko eines Großkreditausfalls;
- (b)
- SCRrecession bezeichnet die Kapitalanforderung für das Rezessionsrisiko.
2. Die Kapitalanforderung für das Risiko eines Großkreditausfalls entspricht dem Verlust an Basiseigenmitteln der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, der sich bei einem plötzlichen Ausfall der beiden größten Risikoexponierungen in Bezug auf die Verpflichtungen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens in den Geschäftsbereichen 9 und 21 ergäbe. Die Berechnung der Kapitalanforderung erfolgt unter der Annahme, dass der Verlust bei Ausfall ohne Abzug der aus Rückversicherungsverträgen und von Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge bei jeder Risikoexponierung 10 % der Versicherungssumme für diese Risikoexponierung entspricht.
3. Die in Absatz 2 genannten beiden größten Kreditversicherungsrisikoexponierungen werden durch Vergleich des Nettoverlusts bei Ausfall der Kreditversicherungsrisikoexponierungen ermittelt, d. h. des Verlusts bei Ausfall nach Abzug der aus Rückversicherungsverträgen und von Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge.
4. Die Kapitalanforderung für das Rezessionsrisiko entspricht dem Verlust an Basiseigenmitteln der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, der sich durch einen plötzlichen Schaden in einer Höhe ergäbe, der ohne Abzug der aus Rückversicherungsverträgen oder von Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge 100 % der Prämien entspricht, die das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen in den folgenden zwölf Monaten in den Geschäftsbereichen 9 und 21 verdient.
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