Artikel 141 VO (EU) 2015/35

Untermodul Revisionsrisiko

Die Kapitalanforderung für das Revisionsrisiko nach Artikel 105 Absatz 3 Buchstabe e der Richtlinie 2009/138/EG entspricht dem Verlust an Basiseigenmitteln der Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, der sich aus einem unmittelbaren dauerhaften Anstieg des Betrags der Rentenleistungen im Zusammenhang mit lediglich denjenigen Rentenversicherungs- und -rückversicherungsverpflichtungen um 3 % ergäbe, bei denen die gemäß den zugrundeliegenden Versicherungsverträgen zu zahlenden Leistungen aufgrund von Änderungen im Rechtsumfeld oder in der gesundheitlichen Verfassung des Versicherten ansteigen könnten.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.