Artikel 148 VO (EU) 2015/35

Standardabweichung für das Prämien- und Rückstellungsrisiko der Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung

1. Die Standardabweichung für das Prämien- und Rückstellungsrisiko der Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung, errechnet sich wie folgt:

Dabei gilt:

(a)
VNSLTh bezeichnet das Volumenmaß für das Prämien- und Rückstellungsrisiko der Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung;
(b)
die Summe umfasst alle möglichen Kombinationen (s,t) der in Anhang XIV genannten Segmente;
(c)
CorrHS(s,t) bezeichnet den Korrelationskoeffizienten für das Prämien- und Rückstellungsrisiko der Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung, in Bezug auf die in Anhang XV genannten Segmente s und t;
(d)
σs und σt bezeichnen Standardabweichungen für das Prämien- und Rückstellungsrisiko der Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung, in Bezug auf Segment s bzw. Segment t;
(e)
Vs und Vt bezeichnen Volumenmaße für das Prämien- und Rückstellungsrisiko des in Anhang XIV genannten Segments s bzw. des dort genannten Segments t.

2. Für alle in Anhang XIV genannten Segmente errechnet sich die Standardabweichung für das Prämien- und Rückstellungsrisiko der Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung, in Bezug auf ein bestimmtes Segment s wie folgt:

Dabei gilt:

(a)
σ(prem,s) bezeichnet die im Einklang mit Absatz 3 ermittelte Standardabweichung für das Prämienrisiko der Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung, in Bezug auf Segment s
(b)
σ(res,s) bezeichnet die Standardabweichung für das Rückstellungsrisiko der Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung, in Bezug auf das in Anhang XIV genannte Segment s;
(c)
V(prem,s) bezeichnet das Volumenmaß für das Prämienrisiko in Bezug auf Segment s gemäß Artikel 147;
(d)
V(res,s) bezeichnet das Volumenmaß für das Rückstellungsrisiko in Bezug auf Segment s gemäß Artikel 147.

3. Für alle in Anhang XIV genannten Segmente entspricht die Standardabweichung für das Prämienrisiko der Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung, in Bezug auf ein bestimmtes Segment dem Produkt aus der Standardabweichung für das Bruttoprämienrisiko der Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung, in Bezug auf das in Anhang XIV genannte Segment und dem Korrekturfaktor für nichtproportionale Rückversicherung. Für alle in Anhang XIV genannten Segmente entspricht der Korrekturfaktor für nichtproportionale Rückversicherung 100 %.

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