Artikel 181 VO (EU) 2015/35

Anwendung der Spread-Risikoszenarien auf Matching-Adjustment-Portfolios

Wenn Versicherungsunternehmen die Matching-Anpassung gemäß Artikel 77b der Richtlinie 2009/138/EG anwenden, führen sie die szenariobasierte Berechnung für das Spread-Risiko wie folgt durch:

(a)
die im zugeordneten Portfolio enthaltenen Vermögenswerte unterliegen einer unmittelbaren Wertminderung für das Spread-Risiko nach den Artikeln 176, 178 und 180;
(b)
die versicherungstechnischen Rückstellungen werden neu berechnet, um die Auswirkung der unmittelbaren Wertminderung des zugeordneten Vermögensportfolios auf die Höhe der Matching-Anpassung zu berücksichtigen. Insbesondere erhöht sich der grundlegende Spread um einen absoluten Betrag, der dem Produkt aus folgenden Faktoren entspricht:

i)
der absoluten Ausweitung des Spreads, die nach Multiplikation mit der modifizierten Duration des relevanten Vermögensgegenstands den relevanten Risikofaktor stressi nach den Artikeln 176, 178 und 180 ergäbe;
ii)
einem Reduktionsfaktor in Abhängigkeit von der Bonität gemäß der folgenden Tabelle:

Bonitäts-einstufung 0 1 2 3 4 5 6
Reduktionsfaktor 45 % 50 % 60 % 75 % 100 % 100 % 100 %

Für Vermögenswerte in dem zugeordneten Portfolio, für die keine Bonitätsbewertung einer benannten ECAI verfügbar ist, sowie für qualifizierte Infrastrukturvermögenswerte und für qualifizierte Vermögenswerte von Infrastrukturunternehmen, die eine Bonitätseinstufung von 3 erhalten haben, entspricht der Reduktionsfaktor 100 %.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.