Artikel 183 VO (EU) 2015/35
Berechnung der Kapitalanforderung für Marktrisikokonzentrationen
1. Die Kapitalanforderung für Marktrisikokonzentrationen errechnet sich wie folgt:
dabei gilt:
- (a)
- die Summe umfasst alle Risikoexponierungen gegenüber Einzeladressen i;
- (b)
- Conci bezeichnet die Kapitalanforderung für Marktrisikokonzentrationen in Bezug auf eine Risikoexponierung gegenüber einer Einzeladresse i.
2. Für jede Risikoexponierung gegenüber einer Einzeladresse i entspricht die Kapitalanforderung für Marktrisikokonzentrationen Conci dem Verlust an Basiseigenmitteln, der sich aus einem unmittelbaren Rückgang des Werts der Vermögenswerte ergäbe, die der Risikoexponierung gegenüber einer Einzeladresse i entsprechen:
dabei gilt:
- (a)
- XSi bezeichnet die Überschreitung der Konzentrationsschwelle nach Artikel 184;
- (b)
- gi bezeichnet den Risikofaktor für Marktrisikokonzentrationen nach den Artikeln 186 und 187.
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