Artikel 183 VO (EU) 2015/35

Berechnung der Kapitalanforderung für Marktrisikokonzentrationen

1. Die Kapitalanforderung für Marktrisikokonzentrationen errechnet sich wie folgt:

SCR conc i Conc 2 i

dabei gilt:

(a)
die Summe umfasst alle Risikoexponierungen gegenüber Einzeladressen i;
(b)
Conci bezeichnet die Kapitalanforderung für Marktrisikokonzentrationen in Bezug auf eine Risikoexponierung gegenüber einer Einzeladresse i.

2. Für jede Risikoexponierung gegenüber einer Einzeladresse i entspricht die Kapitalanforderung für Marktrisikokonzentrationen Conci dem Verlust an Basiseigenmitteln, der sich aus einem unmittelbaren Rückgang des Werts der Vermögenswerte ergäbe, die der Risikoexponierung gegenüber einer Einzeladresse i entsprechen:

XS i g i

dabei gilt:

(a)
XSi bezeichnet die Überschreitung der Konzentrationsschwelle nach Artikel 184;
(b)
gi bezeichnet den Risikofaktor für Marktrisikokonzentrationen nach den Artikeln 186 und 187.

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