Artikel 186 VO (EU) 2015/35

Risikofaktor für Marktrisikokonzentrationen

1. Jeder Risikoexponierung gegenüber einer Einzeladresse i wird im Einklang mit der folgenden Tabelle ein Risikofaktor gi für Marktrisikokonzentrationen zugeordnet, der von der im Einklang mit Artikel 182 Absatz 4 berechneten gewichteten durchschnittlichen Bonitätseinstufung der Risikoexponierung gegenüber einer Einzeladresse i abhängig ist.

Gewichtete durchschnittliche Bonitätseinstufung der Risikoexponierung gegenüber einer Einzeladresse i 0 1 2 3 4 5 6
Risikofaktor gi 12 % 12 % 21 % 27 % 73 % 73 % 73 %

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.