Artikel 202 VO (EU) 2015/35
Typ-2-Exponierungen
Die Kapitalanforderung für das Gegenparteiausfallrisiko von Typ-2-Exponierungen entspricht dem Verlust an Basiseigenmitteln, der sich aus einem unmittelbaren Rückgang des Werts von Typ-2-Exponierungen um folgenden Betrag ergäbe:
Dabei gilt:
- (a)
- LGDreceivables>3months bezeichnet den gesamten Verlust bei Ausfall aller Forderungen von Vermittlern, die mehr als drei Monate überfällig sind;
- (b)
- die Summe wird aus allen Typ-2-Exponierungen mit Ausnahme der Forderungen gegenüber Vermittlern, die mehr als drei Monate überfällig sind, gebildet;
- (c)
- LGDj bezeichnet den Verlust bei Ausfall für die Typ-2-Exponierung i.
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