Artikel 202 VO (EU) 2015/35

Typ-2-Exponierungen

Die Kapitalanforderung für das Gegenparteiausfallrisiko von Typ-2-Exponierungen entspricht dem Verlust an Basiseigenmitteln, der sich aus einem unmittelbaren Rückgang des Werts von Typ-2-Exponierungen um folgenden Betrag ergäbe:

90%LGDreceivables3monthsi15%LGDi

Dabei gilt:

(a)
LGDreceivables>3months bezeichnet den gesamten Verlust bei Ausfall aller Forderungen von Vermittlern, die mehr als drei Monate überfällig sind;
(b)
die Summe wird aus allen Typ-2-Exponierungen mit Ausnahme der Forderungen gegenüber Vermittlern, die mehr als drei Monate überfällig sind, gebildet;
(c)
LGDj bezeichnet den Verlust bei Ausfall für die Typ-2-Exponierung i.

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