Artikel 204 VO (EU) 2015/35

1. Die Kapitalanforderung für das Modul operationelles Risiko errechnet sich wie folgt:

SCR Operational min0,3BSCR;Op0,25Expul

Dabei gilt:

(a)
BSCR bezeichnet die Basissolvenzkapitalanforderung;
(b)
Op bezeichnet die Basiskapitalanforderung für das operationelle Risiko;
(c)
Expul bezeichnet den Betrag der in den letzten zwölf Monaten angefallenen Kosten für Lebensversicherungen, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird.

2. Die Basiskapitalanforderung für das operationelle Risiko errechnet sich wie folgt:

Op maxOppremiums;Opprovisions

Dabei gilt:

(a)
Oppremiums bezeichnet die Kapitalanforderung für operationelle Risiken auf der Grundlage verdienter Prämien;
(b)
Opprovisions bezeichnet die Kapitalanforderung für operationelle Risiken auf der Grundlage versicherungstechnischer Rückstellungen.

3. Die Kapitalanforderung für operationelle Risiken auf der Grundlage verdienter Prämien errechnet sich wie folgt:

Oppremiums = 0,04 · (EarnlifeEarnlife–ul) + 0,03 · Earnnon–life + max(0;0,04 · (Earnlife – 1,2 · pEarnlife – (Earnlife–ul – 1,2 · pEarnlife–ul))) + max(0;0,03 · (Earnnon–life – 1,2 · pEarnnon–life))

Dabei gilt:

(a)
Earnlife bezeichnet verdiente Prämien für Lebensversicherungs- und -rückversicherungsverpflichtungen in den letzten zwölf Monaten ohne Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge;
(b)
Earnlife-ul bezeichnet verdiente Prämien für Lebensversicherungs- und -rückversicherungsverpflichtungen in den letzten zwölf Monaten, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, ohne Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge;
(c)
Earnnon-life bezeichnet verdiente Prämien für Nichtlebensversicherungs- und -rückversicherungsverpflichtungen in den letzten zwölf Monaten ohne Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge;
(d)
pEarnlife bezeichnet verdiente Prämien für Lebensversicherungs- und -rückversicherungsverpflichtungen in den zwölf Monaten vor den letzten zwölf Monaten ohne Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge;
(e)
pEarnlife-ul bezeichnet verdiente Prämien für Lebensversicherungs- und -rückversicherungsverpflichtungen in den zwölf Monaten vor den letzten zwölf Monaten, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, ohne Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge;
(f)
pEarnnon-life bezeichnet verdiente Prämien für Nichtlebensversicherungs- und -rückversicherungsverpflichtungen in den zwölf Monaten vor den letzten zwölf Monaten ohne Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge.

Für die Zwecke dieses Absatzes handelt es sich um Bruttoprämien ohne Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge.

4. Die Kapitalanforderung für operationelle Risiken auf der Grundlage versicherungstechnischer Rückstellungen errechnet sich wie folgt:

Op provisions 0,0045max 0; TPlifeTPlife-ul0,03max 0; TPnon-life

Dabei gilt:

(a)
TPlife bezeichnet die versicherungstechnischen Rückstellungen für Lebensversicherungs- und -rückversicherungsverpflichtungen;
(b)
TPlife-ul bezeichnet die versicherungstechnischen Rückstellungen für Lebensversicherungsverpflichtungen, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird;
(c)
TPnon-life bezeichnet die versicherungstechnischen Rückstellungen für Nichtlebensversicherungs- und -rückversicherungsverpflichtungen.

Für die Zwecke dieses Absatzes beinhalten die versicherungstechnischen Rückstellungen nicht die Risikomarge und verstehen sich ohne Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.