Artikel 205 VO (EU) 2015/35

Allgemeine Bestimmungen

Die Anpassung nach Artikel 103 Buchstabe c der Richtlinie 2009/138/EG für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern entspricht der Summe folgender Posten:

(a)
der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen;
(b)
der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern.

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