Artikel 205 VO (EU) 2015/35
Allgemeine Bestimmungen
Die Anpassung nach Artikel 103 Buchstabe c der Richtlinie 2009/138/EG für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern entspricht der Summe folgender Posten:
- (a)
- der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen;
- (b)
- der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern.
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