Artikel 226 VO (EU) 2015/35
Unterstützung von Entscheidungsprozessen und Integration in das Risikomanagement
Es ist nur dann davon auszugehen, dass ein internes Modell im Governance-System eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens breite Anwendung findet und eine wichtige Rolle spielt, wenn es alle folgenden Bedingungen erfüllt:
- (a)
- Das interne Modell unterstützt die maßgeblichen Entscheidungsprozesse im Unternehmen, unter anderem bei der Festlegung der Geschäftsstrategie.
- (b)
- Das interne Modell und die Ergebnisse, die es liefert, werden regelmäßig im Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens erörtert und überprüft.
- (c)
- Alle durch das Risikomanagementsystem aufgedeckten wesentlichen und quantifizierbaren Risiken, die in den Geltungsbereich des internen Modells fallen, werden von diesem auch abgedeckt.
- (d)
- Das Unternehmen verwendet das interne Modell, um etwaige wesentliche Auswirkungen potenzieller Entscheidungen auf sein Risikoprofil zu bewerten, unter anderem die sich aus den betreffenden Entscheidungen ergebenden Auswirkungen auf die erwarteten Gewinne oder Verluste und die Variabilität der Gewinne oder Verluste.
- (e)
- Den Ergebnissen, die das interne Modell liefert, einschließlich der Messung von Diversifikationseffekten, wird bei der Formulierung von Risikostrategien, unter anderem bei der Entwicklung von Risikotoleranzschwellen und Risikominderungsstrategien, Rechnung getragen.
- (f)
- Die relevanten Ergebnisse des internen Modells sind Gegenstand der internen Berichtsverfahren im Rahmen des Risikomanagementsystems.
- (g)
- Die im Rahmen des internen Modells vorgenommenen Risikoquantifizierungen und Risikoeinstufungen lösen erforderlichenfalls Risikomanagementmaßnahmen aus.
- (h)
- Sofern die Ergebnisse des Modellvalidierungsprozesses gemäß Artikel 124 der Richtlinie zeigen, dass das interne Modell nicht den Anforderungen der Artikel 101, 113 und 120 bis 125 der Richtlinie entspricht, wird von dem Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen verlangt, dass es das interne Modell im Einklang mit Artikel 115 der Richtlinie 2009/138/EG so bald wie möglich ändert, um die Einhaltung der Anforderungen sicherzustellen.
- (i)
- Die Leitlinien für Änderungen des internen Modells sehen vor, dass Letzteres erforderlichenfalls geändert wird, um Änderungen des Risikomanagementsystems Rechnung zu tragen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.