Artikel 270 VO (EU) 2015/35

Compliance-Funktion

1. Die Compliance-Funktion von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen arbeitet Compliance-Leitlinien und einen Compliance-Plan aus. Im Rahmen der Compliance-Leitlinien werden Zuständigkeiten, Befugnisse und Berichtspflichten der Compliance-Funktion festgelegt. Im Compliance-Plan werden die geplanten Tätigkeiten der Compliance-Funktion dargelegt, wobei alle relevanten Tätigkeitsbereiche der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie ihr Compliance-Risiko berücksichtigt werden.

2. Zu den Pflichten der Compliance-Funktion zählen die Bewertung der Angemessenheit der vom Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung einer Non-Compliance.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.