Artikel 306 VO (EU) 2015/35

Aufsichtlicher Bericht über die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung

Der aufsichtliche ORSA-Bericht enthält folgende Angaben:

(a)
die qualitativen und quantitativen Ergebnisse der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung und die aus diesen Ergebnissen gezogenen Schlussfolgerungen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens;
(b)
die Methoden und wichtigsten Annahmen der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung;
(c)
Angaben zum Gesamtsolvabilitätsbedarf des Unternehmens und einen Vergleich zwischen diesem Solvabilitätsbedarf, den gesetzlichen Kapitalanforderungen und den Eigenmitteln des Unternehmens;
(d)
qualitative Angaben zur Nichtberücksichtigung quantifizierbarer Risiken der Unternehmen in der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung und bei Feststellung signifikanter Abweichungen eine Quantifizierung des Umfangs dieser Nichtberücksichtigung.

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