Artikel 306 VO (EU) 2015/35
Aufsichtlicher Bericht über die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung
Der aufsichtliche ORSA-Bericht enthält folgende Angaben:
- (a)
- die qualitativen und quantitativen Ergebnisse der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung und die aus diesen Ergebnissen gezogenen Schlussfolgerungen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens;
- (b)
- die Methoden und wichtigsten Annahmen der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung;
- (c)
- Angaben zum Gesamtsolvabilitätsbedarf des Unternehmens und einen Vergleich zwischen diesem Solvabilitätsbedarf, den gesetzlichen Kapitalanforderungen und den Eigenmitteln des Unternehmens;
- (d)
- qualitative Angaben zur Nichtberücksichtigung quantifizierbarer Risiken der Unternehmen in der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung und bei Feststellung signifikanter Abweichungen eine Quantifizierung des Umfangs dieser Nichtberücksichtigung.
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