Artikel 307 VO (EU) 2015/35

Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis

1. Der regelmäßige aufsichtliche Bericht enthält folgende Informationen über die Geschäftstätigkeit des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens:

(a)
die wichtigsten Trends und Faktoren, die einen Beitrag zu Entwicklung, Leistung und Position des Unternehmens im Zeitraum seiner Geschäftsplanung leisten, unter Berücksichtigung seiner Wettbewerbsposition und wichtiger rechtlicher oder regulatorischer Fragen;
(b)
eine Beschreibung der geschäftlichen Ziele des Unternehmens sowie der einschlägigen Strategien und Zeitpläne.

2. Der regelmäßige aufsichtliche Bericht enthält folgende qualitative und quantitative Angaben über das versicherungstechnische Ergebnis des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens laut Abschlüssen des Unternehmens:

(a)
versicherungstechnische Erträge und Aufwendungen des Unternehmens, aufgeschlüsselt nach Geschäftsbereichen und Regionen, in denen es während des Berichtszeitraums Geschäfte zeichnete, Vergleich mit den im vorangegangenen Berichtszeitraum gemeldeten Informationen und Gründe für wesentliche Veränderungen;
(b)
Analyse des versicherungstechnischen Gesamtergebnisses des Unternehmens im Berichtszeitraum;
(c)
versicherungstechnisches Ergebnis des Unternehmens im Berichtszeitraum, aufgeschlüsselt nach Geschäftsbereichen, im Vergleich zu den Prognosen, wichtigste Faktoren für Abweichungen von diesen Prognosen;
(d)
Prognosen für das versicherungstechnische Ergebnis des Unternehmens mit Angaben zu signifikanten Faktoren, die sich im Zeitraum der Geschäftsplanung auf das versicherungstechnische Ergebnis auswirken könnten;
(e)
Angaben zu wesentlichen Risikominderungstechniken, die das Unternehmen während des Berichtszeitraums erworben oder an denen es sich beteiligt hat.

3. Der regelmäßige aufsichtliche Bericht enthält folgende qualitativen und quantitativen Angaben über die Anlageergebnisse des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens laut Abschlüssen des Unternehmens:

(a)
Erträge aus und Aufwendungen für Anlagegeschäfte während des vergangenen Berichtszeitraums, Vergleich mit den im vorangegangenen Berichtszeitraum gemeldeten Informationen und Gründe für etwaige wesentliche Veränderungen;
(b)
Analyse des Anlagegesamtergebnisses des Unternehmens während des Berichtszeitraums, auch nach relevanten Klassen der Vermögenswerte;
(c)
Prognosen für die erwarteten Anlageergebnisse des Unternehmens mit Angaben zu signifikanten Faktoren, die sich im Zeitraum der Geschäftsplanung auf die Anlageergebnisse auswirken könnten;
(d)
wichtigste Annahmen des Unternehmens bei Anlageentscheidungen bezüglich Änderungen der Zinssätze, Wechselkurse und anderer relevanter Marktparameter im Zeitraum der Geschäftsplanung;
(e)
Anlagen in Verbriefungen und Verfahren des Risikomanagements des Unternehmens für solche Wertpapiere oder Instrumente.

4. Der regelmäßige aufsichtliche Bericht enthält Angaben über alle wesentlichen Erträge und Aufwendungen im Zeitraum der Geschäftsplanung, die nicht versicherungstechnische oder Anlageerträge und -aufwendungen sind.

5. Der regelmäßige aufsichtliche Bericht enthält zudem alle anderen wesentlichen Informationen über Tätigkeiten und Ergebnisse.

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