Artikel 308 VO (EU) 2015/35
Governance-System
1. Der regelmäßige aufsichtliche Bericht enthält folgende Informationen über das Governance-System des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens:
- (a)
- Angaben, die den Aufsichtsbehörden ein gutes Verständnis des Governance-Systems im Unternehmen vermitteln und sie in die Lage versetzen, dessen Eignung für die Geschäftsstrategie und -tätigkeit des Unternehmens zu bewerten;
- (b)
- Angaben zur Übertragung von Aufgaben, zu Berichtslinien und zur Zuweisung von Funktionen;
- (c)
- Angaben zu Vergütungsansprüchen der Mitglieder der Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane im Berichtszeitraum, Vergleich mit den im vorangegangenen Berichtszeitraum gemeldeten Informationen und Gründe für etwaige wesentliche Veränderungen.
2. Der regelmäßige aufsichtliche Bericht enthält folgende Informationen über die Einhaltung der Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit im Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen:
- (a)
- im Einklang mit den Anforderungen von Artikel 42 der Richtlinie 2009/138/EG ein Verzeichnis der Personen mit Schlüsselfunktionen;
- (b)
- Angaben zu den Strategien und Verfahren des Unternehmens zur Gewährleistung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit dieser Personen.
3. Der regelmäßige aufsichtliche Bericht enthält folgende Informationen über das Risikomanagementsystem des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens:
- (a)
- Angaben zu den im Rahmen des Risikomanagements vorgesehenen Strategien, Zielen, Prozessen und Meldeverfahren für jede Risikokategorie;
- (b)
- Angaben zu signifikanten Risiken, denen das Unternehmen während der Laufzeit seiner Versicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen ausgesetzt ist, und deren Berücksichtigung im Gesamtsolvabilitätsbedarf;
- (c)
- Angaben zu wesentlichen vom Unternehmen festgestellten Risiken, die bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung gemäß Artikel 101 Absatz 4 der Richtlinie 2009/138/EG nicht vollständig erfasst werden;
- (d)
- Angaben zur Erfüllung der Verpflichtung, die gesamten Vermögenswerte im Einklang mit dem „Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht” nach Artikel 132 der Richtlinie 2009/138/EG anzulegen;
- (e)
- Angaben zur Prüfung der Eignung von Ratings externer Ratingagenturen einschließlich Angaben zu Art und Umfang des Rückgriffs auf Ratings externer Ratingagenturen;
- (f)
- Angaben zu den Ergebnissen der Bewertungen in Bezug auf die Extrapolation des risikolosen Zinssatzes, der Matching-Anpassung und der Volatilitätsanpassung nach Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2009/138/EG.
4. Der regelmäßige aufsichtliche Bericht umfasst folgende Informationen in Bezug auf die im Berichtszeitraum von den Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen vorgenommenen unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilungen:
- (a)
- eine Beschreibung der Durchführung, internen Dokumentation und Überprüfung der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung;
- (b)
- eine Beschreibung der Art und Weise, wie die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung in Unternehmensführung und Entscheidungsprozesse einbezogen wird.
5. Der regelmäßige aufsichtliche Bericht enthält folgende Informationen über das interne Kontrollsystem des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens:
- (a)
- Angaben zu den wichtigsten Verfahren des internen Kontrollsystems;
- (b)
- Angaben zu den Tätigkeiten, die während des Berichtszeitraums im Einklang mit Artikel 46 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG durchgeführt wurden;
- (c)
- Angaben zu den gemäß Artikel 270 entwickelten Compliance-Leitlinien, dem Verfahren zur Überprüfung dieser Leitlinien, der Häufigkeit der Überprüfung und allen etwaigen signifikanten Veränderungen dieser Leitlinien im Berichtszeitraum.
6. Der regelmäßige aufsichtliche Bericht enthält folgende Informationen über die Funktion der internen Revision des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens:
- (a)
- Beschreibung der im Berichtszeitraum durchgeführten internen Revisionen mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und Empfehlungen an das Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan des Unternehmens und Angabe der in Folge davon getroffenen Maßnahmen;
- (b)
- Beschreibung der Politik des Unternehmens für die interne Revision, Verfahren zur Überarbeitung dieser Politik, Häufigkeit der Überprüfung und Angaben zu während des Berichtszeitraums eingetretenen signifikanten Veränderungen;
- (c)
- Beschreibung des Audit-Plans des Unternehmens, einschließlich künftiger interner Revisionen und deren Begründung;
- (d)
- im Falle, dass die für die Funktion der internen Revision zuständigen Personen weitere Schlüsselfunktionen gemäß Artikel 271 Absatz 2 wahrnehmen, eine qualitative und quantitative Bewertung der in Artikel 271 Absatz 2 Buchstaben a und b genannten Kriterien.
7. In Bezug auf die versicherungsmathematische Funktion enthält der regelmäßige aufsichtliche Bericht einen Überblick über die Maßnahmen, die diese im Berichtszeitraum in jedem ihrer Zuständigkeitsbereiche ergriffen hat, und eine Beschreibung des Beitrags der versicherungsmathematischen Funktion zur wirksamen Umsetzung des Risikomanagementsystems des Unternehmens.
8. Der regelmäßige aufsichtliche Bericht enthält folgende Informationen über Outsourcing:
- (a)
- bei Outsourcing kritischer oder wichtiger operativer Funktionen oder Tätigkeiten Angabe der Gründe für das Outsourcing und Nachweis geeigneter Überwachungs- und Sicherheitsvorkehrungen;
- (b)
- Angaben zu Dienstleistern, an die kritische oder wichtige operative Funktionen oder Tätigkeiten ausgelagert wurden, und Beschreibung der Mechanismen, anhand der das Unternehmen sicherstellt, dass die Dienstleister die Bestimmungen von Artikel 274 Absatz 3 Buchstabe a erfüllen;
- (c)
- eine Liste der Personen, die beim Dienstleister für die ausgelagerten Schlüsselfunktionen zuständig sind.
9. Der regelmäßige aufsichtliche Bericht enthält zudem alle anderen wesentlichen Informationen über das Governance-System des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.