Artikel 311 VO (EU) 2015/35

Kapitalmanagement

1. Der regelmäßige aufsichtliche Bericht enthält folgende Informationen über die Eigenmittel des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens:

(a)
Angabe der wesentlichen Konditionen und Bedingungen der wichtigsten Eigenmittelbestandteile, die das Unternehmen hält;
(b)
die angesichts der Geschäftsstrategie des Unternehmens im Zeitraum der Geschäftsplanung erwarteten Entwicklungen hinsichtlich seiner Eigenmittel sowie angemessen gestresste Kapitalpläne und Angabe jeder Absicht zur Rückzahlung oder Tilgung von Eigenmittelbestandteilen sowie von Plänen zur Aufbringung ergänzender Eigenmittel;
(c)
Pläne des Unternehmens zur Ersetzung von Basiseigenmittelbestandteilen, die den Übergangsregelungen gemäß Artikel 308b Absätze 9 und 10 der Richtlinie 2009/138/EG unterliegen, innerhalb des in diesem Artikel genannten Zeitrahmens;
(d)
Informationen zu latenten Steuern, die mindestens alles Folgende enthalten:

i)
eine Beschreibung des berechneten Betrags der latenten Steueransprüche ohne Bewertung ihrer wahrscheinlichen Verwendung sowie des Umfangs, in dem diese latenten Steueransprüche anerkannt wurden;
ii)
bei erfassten latenten Steueransprüche eine Beschreibung der Beträge, auf die voraussichtlich bei wahrscheinlichen künftigen steuerpflichtigen Gewinnen und bei der Umkehrung latenter Steuerverbindlichkeiten in Zusammenhang mit Einkommensteuern, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden, zurückgegriffen wird;
iii)
eine detaillierte Beschreibung der zugrunde liegenden Annahmen, die für die Projektion der wahrscheinlichen künftigen steuerpflichtigen Gewinne für die Zwecke des Artikels 15 angewandt werden;
iv)
eine Analyse der Empfindlichkeit der latenten Netto-Steueransprüche bezüglich Veränderungen der in Ziffer iii genannten zugrunde liegenden Annahmen.

2. Der regelmäßige aufsichtliche Bericht enthält folgende Informationen über die Solvenzkapitalanforderung und die Mindestkapitalanforderung des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens:

(a)
quantitative Informationen über die Solvenzkapitalanforderung des Unternehmens, aufgeschlüsselt nach Risikomodulen, bei denen das Unternehmen die Standardformel anwendet, und Risikokategorien, in denen das Unternehmen ein internes Modell anwendet;
(b)
die angesichts der Geschäftsstrategie des Unternehmens im Zeitraum der Geschäftsplanung erwartete Entwicklung der angenommenen Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung des Unternehmens;
(c)
einen Schätzwert für die Solvenzkapitalanforderung des Unternehmens gemäß der Standardformel, wenn die Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 112 Absatz 7 der Richtlinie 2009/138/EG die Vorlage eines solchen Schätzwerts verlangt;
(d)
für die künftigen Gewinne, die gemäß Artikel 207 für die Zwecke der Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern projiziert werden:

i)
eine Beschreibung und den maßgeblichen Betrag jeder zum Nachweis eines positiven Werts des Anstiegs der latenten Steueransprüche verwendeten Komponenten;
ii)
eine detaillierte Beschreibung der zugrunde liegenden Annahmen, die für die Projektion der wahrscheinlichen künftigen steuerpflichtigen Gewinne für die Zwecke des Artikels 207 angewandt werden;
iii)
eine Analyse der Empfindlichkeit des Werts der Anpassung an Veränderungen der in Ziffer ii genannten zugrunde liegenden Annahmen.

3. Wird bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung ein internes Modell verwendet, enthält der regelmäßige aufsichtliche Bericht zudem folgende Angaben:

(a)
die Ergebnisse der Untersuchung von Ursachen und Quellen von Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 123 der Richtlinie 2009/138/EG für jeden Hauptgeschäftsbereich, wobei aufzuzeigen ist, wie die im internen Modell gewählte Risikokategorisierung die Ursachen und Quellen der Gewinne und Verluste erklärt;
(b)
Angaben zum Umfang etwaiger Abweichungen des Risikoprofils des Unternehmens von den Annahmen des internen Modells;
(c)
Angaben zu künftigen Maßnahmen des Managements, die in die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung eingeflossen sind.

4. Im Falle der Anwendung unternehmensspezifischer Parameter bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung oder einer Matching-Anpassung auf die maßgebliche risikolose Zinskurve enthält der regelmäßige aufsichtliche Bericht Informationen über eventuelle Veränderungen hinsichtlich der Angaben des Antrags auf Genehmigung der unternehmensspezifischen Parameter oder der Matching-Anpassung, wenn diese für die aufsichtliche Beurteilung des Antrags relevant sind.

5. Der regelmäßige aufsichtliche Bericht enthält Informationen über jedes nach vernünftigem Ermessen vorhersehbare Risiko der Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung oder der Solvenzkapitalanforderung des Unternehmens und über die Pläne des Unternehmens zur Gewährleistung der Erfüllung beider Anforderungen.

6. Der regelmäßige aufsichtliche Bericht enthält zudem alle anderen wesentlichen Informationen über das Kapitalmanagement des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens.

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