Artikel 342 VO (EU) 2015/35

Methode 2: Ausschluss der gruppeninternen Kapitalschöpfung aus dem besten Schätzwert

1. Die aggregierten anrechnungsfähigen Eigenmittel der Gruppe werden angepasst, um die Wirkung gruppeninterner Transaktionen auszuschließen, wenn diese den besten Schätzwert der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen so beeinflussen, dass die Berechnung des in Absatz 2 genannten Betrags je nachdem, ob gruppeninterne Transaktionen ausgeschlossen werden oder nicht, zu unterschiedlichen Beträgen führt.

2. Der in Absatz 1 genannte Betrag errechnet sich als Summe aus:

(a)
dem besten Schätzwert des beteiligten Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, berechnet gemäß den Artikeln 75 bis 86 der Richtlinie 2009/138/EG;
(b)
dem in Artikel 221 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2009/138/EG genannten verhältnismäßigen Anteil des gemäß den Artikeln 75 bis 86 der genannten Richtlinie berechneten besten Schätzwerts für jedes verbundene Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und verbundene Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in einem Drittland.

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