Artikel 35 VO (EU) 2015/35

Homogene Risikogruppen von Lebensversicherungsverpflichtungen

Die bei der Berechnung der besten Schätzwerte für Lebensversicherungsverpflichtungen verwendeten Zahlungsstrom-Projektionen werden für jeden Versicherungsvertrag gesondert durchgeführt. Würde eine solche vertragsweise Berechnung das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen ungebührlich belasten, kann es für die Projektion Verträge zu Gruppen zusammenfassen, sofern die Gruppierung alle folgenden Anforderungen erfüllt:

(a)
Art und Komplexität der Risiken, die den Versicherungsverträgen derselben Gruppe zugrunde liegen, unterscheiden sich nicht wesentlich;
(b)
die Gruppierung der Versicherungsverträge hat keine fehlerhafte Darstellung der den Versicherungsverträgen zugrunde liegenden Risiken und keine fehlerhafte Angabe der mit ihnen verbundenen Aufwendungen zur Folge;
(c)
die Gruppierung der Versicherungsverträge führt bei der Berechnung des besten Schätzwerts wahrscheinlich zu annähernd denselben Ergebnissen wie eine Berechnung für jeden einzelnen Vertrag, insbesondere bezüglich der in den Verträgen enthaltenen finanziellen Garantien und vertraglichen Optionen.

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