Artikel 48 VO (EU) 2015/35

Die risikolose Basiszinskurve für an den Euro gekoppelte Währungen

1. Bei Währungen, die an den Euro gekoppelt sind, kann bei der Ermittlung des besten Schätzwerts für auf die betreffende Währung lautende Versicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen die um das Währungsrisiko bereinigte Zinskurve des risikolosen Basiszinssatzes verwendet werden, sofern alle nachstehend genannten Bedingungen erfüllt sind:

(a)
Die Kopplung gewährleistet, dass der Wechselkurs zwischen der betreffenden Währung und dem Euro innerhalb eines Bereichs von höchstens 20 % der Obergrenze der Bandbreite bleibt;
(b)
die Wirtschaftslage im Euro-Währungsgebiet und dem Gebiet der betreffenden Währung ist hinreichend ähnlich, um zu gewährleisten, dass sich die Zinssätze für diese Währung und den Euro in ähnlicher Weise entwickeln;
(c)
durch die Kopplungsvereinbarung wird sichergestellt, dass relative Veränderungen des Wechselkurses über den Zeitraum eines Jahres die unter Buchstabe a genannte Bandbreite im Falle extremer Marktereignisse nicht überschreiten, entsprechend dem in Artikel 101 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG festgelegten Konfidenzniveau;
(d)
eines der folgenden Kriterien trifft zu:

i)
Teilnahme der Währung am Europäischen Wechselkursmechanismus (WKM II);
ii)
Vorliegen eines Beschlusses des Rates, in dem die Vereinbarung über die Kopplung der Währung an den Euro anerkannt wird;
iii)
gesetzliche Verankerung der Kopplungsvereinbarung in den Rechtsvorschriften des betreffenden Landes zur Schaffung der Landeswährung.

Für die Zwecke von Buchstabe c wird den finanziellen Ressourcen der Parteien, die die Währungskopplung garantieren, Rechnung getragen.

2. Die Anpassung für das Wechselkursrisiko ist negativ und entspricht den Kosten einer Absicherung gegen das Risiko, dass sich der Wert einer Kapitalanlage in Euro in der gekoppelten Währung aufgrund von Wechselkursänderungen zwischen dem Euro und der gekoppelten Währung verringert. Die Anpassung ist für alle Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gleich.

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