Artikel 87 VO (EU) 2015/35
Die Basissolvenzkapitalanforderung umfasst ein Risikomodul für das Risiko immaterieller Vermögenswerte und errechnet sich wie folgt:
Dabei gilt:
- (a)
- die Gesamtsumme, Corri,j, SCRi und SCRj werden nach Maßgabe des Anhangs IV Nummer 1 der Richtlinie 2009/138/EG festgelegt;
- (b)
- SCRintangibles bezeichnet die Kapitalanforderung für das in Artikel 203 genannte Risiko immaterieller Vermögenswerte.
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