Artikel 5 VO (EU) 2015/500

Zusätzlicher Inhalt des schriftlichen Antrags

Zusätzlich zu den in Artikel 3 und 4 dieser Verordnung spezifizierten Angaben muss der Antrag Folgendes enthalten:

a)
die Bestätigung, dass die in Artikel 77b Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Voraussetzungen eingehalten werden, wenn die Anwendung einer Matching-Anpassung aufsichtlich genehmigt wird;
b)
den nach Artikel 44 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG verlangten Liquiditätsplan;
c)
die nach Artikel 44 Absatz 2a Buchstabe b der Richtlinie 2009/138/EG verlangten Bewertungen;
d)
die nach Artikel 45 Absatz 2a der Richtlinie 2009/138/EG verlangten Bewertungen;
e)
eine detaillierte Erläuterung und Darlegung des Berechnungsverfahrens für die Matching-Anpassung gemäß den Anforderungen des Artikels 77c der Richtlinie 2009/138/EG;
f)
eine Aufstellung der sonstigen Anträge auf Genehmigung eines der in Artikel 308a Absatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Posten der schrittweisen Einführung, die das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen gestellt hat oder innerhalb der nächsten sechs Monate zu stellen beabsichtigt.

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