ANHANG VI VO (EU) 2015/504

Nummerierungsschema für EU-Typgenehmigungsbögen

1. Die EU-Typgenehmigungsbögen sind gemäß diesem Anhang zu nummerieren.

2. Die EU-Typgenehmigungsnummer besteht wie nachstehend im Einzelnen beschrieben aus insgesamt vier Abschnitten für die Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung und fünf Abschnitten für die Typgenehmigung von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten. Die Abschnitte der Typgenehmigungsnummer werden jeweils durch das Zeichen „*” getrennt.

2.1. Abschnitt 1: Der Kleinbuchstabe „e” gefolgt von der Kennziffer des Mitgliedstaats, der die EU-Typgenehmigung erteilt hat; dies gilt für alle Typgenehmigungsnummern.
1 Deutschland 19 Rumänien
2 Frankreich 20 Polen
3 Italien 21 Portugal
4 Niederlande 23 Griechenland
5 Schweden 24 Irland
6 Belgien 25 Kroatien
7 Ungarn 26 Slowenien
8 Tschechische Republik 27 Slowakei
9 Spanien 29 Estland
11 Vereinigtes Königreich 32 Lettland
12 Österreich 34 Bulgarien
13 Luxemburg 36 Litauen
17 Finnland 49 Zypern
18 Dänemark 50 Malta

2.2. Abschnitt 2: Die Nummer der zutreffenden Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates oder der delegierten Verordnung der Kommission.

2.2.1. Bei EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungen ist „167/2013” anzugeben.

2.2.2. Bei nationalen Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungen von Kleinserienfahrzeugen nach Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 müssen die Großbuchstaben NKS den Ziffern „167/2013” vorangehen.

2.2.3.
Bei Typgenehmigungen für Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten ist die Nummer der entsprechenden delegierten Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 anzugeben: „2015/208” , „2015/68” , „1322/2014” , „2015/96” oder „2018/985” .

2.3. Abschnitt 3: Die jüngste zu Änderungszwecken erlassene delegierte Verordnung der Kommission (z. B. „RRR/2016” ) ist anzugeben, gefolgt vom Kennkode des betreffenden Systems, Bauteils oder der selbständigen technischen Einheit und der gemäß Tabelle 6-1 für die Typgenehmigung geltenden Umsetzungsstufe und/oder der Klasse der Vorrichtung.

2.3.1.

Bei EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungen ist Abschnitt 3 auszulassen.

2.3.2. Bei EU-Typgenehmigungen von Systemen, Bauteilen oder selbständigen technischen Einheiten ist die Nummer der jüngsten zu Änderungszwecken erlassenen delegierten Verordnung der Kommission gefolgt von einem alphanummerischen Zeichen gemäß Tabelle 6-1 anzugeben, um eine eindeutige Identifizierung des betreffenden Systems, Bauteils oder der selbständigen technischen Einheit zu ermöglichen.

2.4. Abschnitt 4: Laufende Nummer für Typgenehmigungsbögen.

Eine laufende Nummer (mit gegebenenfalls vorangestellten Nullen) für die Nummer der Typgenehmigung. Die laufende Nummer ist fünfstellig und beginnt bei „00001” .

2.5. Abschnitt 5: Laufende Nummer zur Kennzeichnung der Erweiterungsnummer der Typgenehmigung.

Für jede erteilte Typgenehmigungsnummer eine zweistellige laufende Nummer (ggf. mit führender Null), die bei „00” beginnt.

3. Lediglich auf dem bzw. den gesetzlich vorgeschriebenen Schildern für Fahrzeuge entfällt Abschnitt 5.

4.
Aufbau der Typgenehmigungsnummern (zur Erklärung im Folgenden mit fiktiven laufenden Nummern und fiktiver Nummer einer zu Änderungszwecken erlassenen delegierten Verordnung der Kommission ( „RRR/2016” ))

Beispiel einer in Frankreich erteilten Bauteil-Typgenehmigung für einen Reifen, die noch nicht erweitert wurde:

e2*2015/208*2015/208M*00003*00

— e2=
Frankreich (Abschnitt 1)
— 2015/208=
Delegierte Verordnung der Kommission (EU) 2015/208 (Abschnitt 2)
— 2015/208M=
nochmalige Angabe der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2015/208 zur Kennzeichnung, dass sie noch nicht geändert wurde und Hinzufügung des Buchstaben „M” zur Kennzeichnung, dass es sich um einen Reifen handelt (Abschnitt 3)
— 00003=
laufende Nummer der Typgenehmigung (Abschnitt 4)
— 00=
Nummer der Erweiterung (Abschnitt 5)

Beispiel einer in Bulgarien erteilten, zweimal erweiterten System-Typgenehmigung für ein Fahrzeug hinsichtlich des Einbaus eines Motors/einer Motorenfamilie, geändert durch eine andere delegierte Verordnung der Kommission RRR/2016:

e34*2015/96*RRR/2016A*00403*02

— e34=
Bulgarien (Abschnitt 1)
— 2015/96=
Delegierte Verordnung der Kommission (EU) 2015/964 (Abschnitt 2)
— RRR/2016A=
zu Änderungszwecken erlassene delegierte Verordnung der Kommission Nr. (RRR/2016) und der Buchstabe „A” zur Angabe, dass es sich um den Einbau eines Motors/einer Motorenfamilie handelt (Abschnitt 3)
— 00403=
laufende Nummer der Typgenehmigung (Abschnitt 4)
— 02=
Nummer der Erweiterung (Abschnitt 5)

Beispiel einer in Österreich nach Artikel 42 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 erteilten nationalen Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung von Kleinserienfahrzeugen, die einmal erweitert wurde:

e12*NKS167/2013*00001*01

— e12=
Österreich (Abschnitt 1)
— NKS167/2013=
Verordnung (EU) Nr. 167/2013 der die Kennzeichnung für nationale Kleinserien vorangeht (Abschnitt 2)
— 00001=
laufende Nummer der Typgenehmigung (Abschnitt 4)
— 01=
Nummer der Erweiterung (Abschnitt 5)

Beispiel einer in den Niederlanden erteilten Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung die fünfmal erweitert wurde:

e4*167/2013*10690*05

— e4=
Niederlande (Abschnitt 1)
— 167/2013=
Verordnung (EU) Nr. 167/2013 (Abschnitt 2)
— 10690=
laufende Nummer der Typgenehmigung (Abschnitt 4)
— 05=
Nummer der Erweiterung (Abschnitt 5)

Tabelle 6-1

LISTE I — Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der Antriebseinheit

System oder Bauteil/selbstständige technische Einheit (STE) Delegierte Verordnung der Kommission (EU) Alphanummerisches Zeichen
System: Einbau eines Motors/einer Motorenfamilie 2015/96 A
System: Einbau eines Motors/einer Motorenfamilie der Stufe V 2018/985 A1
System: Äußerer Geräuschpegel 2015/96 oder 2018/985 B
Bauteil/STE: Motor/Motorenfamilie 2015/96 C
Bauteil/STE: Motor/Motorenfamilie der Stufe V 2018/985 C1

LISTE II — Anforderungen für die funktionale Sicherheit des Fahrzeugs

System oder Bauteil/selbständige technische Einheit (STE) Delegierte Verordnung der Kommission (EU) Alphanummerisches Zeichen
System: Fahrerinformation 2015/208 D
System: Einbau von Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen 2015/208 E
System: Elektromagnetische Verträglichkeit 2015/208 F
System: Einbau von Einrichtungen für Schallzeichen 2015/208 G
System: Einbau von Rückspiegeln 2015/208 H
System: Einbau eines Kettenfahrwerks 2015/208 I
Bauteil/STE: elektromagnetische Verträglichkeit elektrischer/elektronischer Unterbaugruppen 2015/208 J
Bauteil/STE: Belastungsgewichte 2015/208 K
Bauteil/STE: seitliche Schutzvorrichtung und/oder hinterer Unterfahrschutz 2015/208 L
Bauteil: Reifen 2015/208 M
Bauteil/STE: mechanische Verbindungseinrichtung (dynamische Prüfmethode) 2015/208 ND
Bauteil/STE: mechanische Verbindungseinrichtung (statische Prüfmethode) 2015/208 NS

LISTE III — Bremsvorschriften für Fahrzeuge

System oder Bauteil/selbständige technische Einheit (STE) Delegierte Verordnung der Kommission (EU) alphanummerisches Zeichen
System: Bremsung 2015/68 P

LISTE IV — Anforderungen an die Fahrzeugbauweise und allgemeine Anforderungen für die Typgenehmigung

System oder Bauteil/selbständige technische Einheit (STE) Delegierte Verordnung der Kommission (EU) Nr. alphanummerisches Zeichen
System: Geräuschpegel, dem der Fahrer ausgesetzt ist 1322/2014 R
System: Verankerungen der Sitzgurte 1322/2014 S
System: Schutz vor gefährlichen Stoffen 1322/2014 T
STE: Überrollschutzstruktur (ROPS) (dynamische Prüfung) 1322/2014 U1
STE: Überrollschutzstruktur (ROPS) (Zugmaschinen auf Gleisketten) 1322/2014 U2
STE: Überrollschutzstruktur (ROPS) (statische Prüfung) 1322/2014 U3
STE: Überrollschutzstruktur (ROPS) an Schmalspurzugmaschinen vorn angebracht, statische Prüfung) 1322/2014 U4S
STE: Überrollschutzstruktur (ROPS) (an Schmalspurzugmaschinen vorn angebracht, dynamische Prüfung) 1322/2014 U4D
STE: Überrollschutzstruktur (ROPS) (an Schmalspurzugmaschinen hinten angebracht, statische Prüfung) 1322/2014 U5S
STE: Überrollschutzstruktur (ROPS) (an Schmalspurzugmaschinen hinten angebracht, dynamische Prüfung) 1322/2014 U5D
STE: Strukturen zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen 1322/2014 V
Bauteil/STE: Fahrersitz (Klasse A — Gewichtsklasse I) 1322/2014 W1
Bauteil/STE: Fahrersitz (Klasse A — Gewichtsklasse II) 1322/2014 W2
Bauteil/STE: Fahrersitz (Klasse A — Gewichtsklasse III) 1322/2014 W3
Bauteil/STE: Fahrersitz (Klasse B) 1322/2014 W4
Bauteil/STE: Sicherheitsgurte 1322/2014 X
STE: Schutz gegen das Eindringen von Gegenständen 1322/2014 Y

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