Anlage 6 VO (EU) 2015/504

Muster des Beiblatts zum EU-Typgenehmigungsbogen für eine selbständige technische Einheit oder ein Bauteil

Beiblatt zum EU-Typgenehmigungsbogen

1. Beschränkungen für die Verwendung von(1)(2)(3): … … … …

2. Besondere Einbauvorschriften für(1)(2)(3): … … … …

3. Hinweise(1): … … … …

Erläuterungen zu Anlage 6

(Fußnotenverweise, Fußnoten und Erläuterungen, die nicht im EU-Typgenehmigungsbogen anzugeben sind)

Fußnote(n):

(1)

Nichtzutreffendes streichen.

(2)

Angabe des Bauteils oder der selbständigen technischen Einheit nach der ersten Spalte von Tabelle 6-1 in Anhang VI dieser Verordnung (EU) (z. B. Überrollschutzstruktur (ROPS) (dynamische Prüfung)).

(3)

Gemäß Artikel 26 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 Angabe der Nutzungsbeschränkungen und der besonderen Einbauvorschriften für das Bauteil/die selbständige technische Einheit.

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