Anlage 6 VO (EU) 2015/504
Muster des Beiblatts zum EU-Typgenehmigungsbogen für eine selbständige technische Einheit oder ein Bauteil
Beiblatt zum EU-Typgenehmigungsbogen
1. Beschränkungen für die Verwendung von(1)(2) …(3): … … … …
2. Besondere Einbauvorschriften für(1)(2) …(3): … … … …
3. Hinweise(1): … … … …
Erläuterungen zu Anlage 6
(Fußnotenverweise, Fußnoten und Erläuterungen, die nicht im EU-Typgenehmigungsbogen anzugeben sind)
Fußnote(n):
- (1)
Nichtzutreffendes streichen.
- (2)
Angabe des Bauteils oder der selbständigen technischen Einheit nach der ersten Spalte von Tabelle 6-1 in Anhang VI dieser Verordnung (EU) (z. B. Überrollschutzstruktur (ROPS) (dynamische Prüfung)).
- (3)
Gemäß Artikel 26 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 Angabe der Nutzungsbeschränkungen und der besonderen Einbauvorschriften für das Bauteil/die selbständige technische Einheit.
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