Artikel 10 VO (EU) 2015/531

Förderfähige Kosten für die Vorbereitungsarbeiten von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für fischereibezogene Tätigkeiten

Bei Vorhaben, die aus den Vorbereitungsarbeiten von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für fischereibezogene Tätigkeiten aus Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 bestehen, kommen Kosten in Bezug auf die folgenden Maßnahmen für eine Unterstützung in Frage:

a)
Durchführung von Studien, insbesondere zur Beobachtung und Überwachung von Arten und Lebensräumen einschließlich Kartografie, und Risikomanagement;
b)
Kartieren der Fangtätigkeit und -intensität sowie der Interaktionen mit geschützten Arten und Lebensräumen;
c)
Konsultation der Interessenträger während der Vorbereitung des Bewirtschaftungsplans;
d)
Entwicklung und Anwendung von Belastungs- und Folgenindikatoren sowie Durchführung von Bewertungen des Erhaltungszustands;
e)
Schulungen für Fischer und andere Personen, die für für die Verwaltung von geschützten Meeresgebieten zuständige Stellen arbeiten bzw. in deren Namen agieren, mit Relevanz für die Vorbereitungsarbeiten von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für fischereibezogene Tätigkeiten;
f)
Abgrenzung von geschützten Meeresgebieten;
g)
Überwachung, einschließlich der Gehälter des an Überwachungsaktivitäten beteiligten Personals;
h)
Durchführung von Publizitäts- und Sensibilisierungsmaßnahmen in Bezug auf die geschützten Meeresgebiete;
i)
Bewertung der Folgen der Bewirtschaftungspläne für Natura-2000-Gebiete und für von den Bewirtschaftungsplänen betroffene Fischwirtschaftsgebiete.

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