Artikel 11 VO (EU) 2015/531

Förderfähige Kosten für die Verwaltung, Wiederherstellung und Begleitung von Natura-2000-Gebieten und geschützten Meeresgebieten

Bei Vorhaben, die die Verwaltung, Wiederherstellung und Begleitung von Natura-2000-Gebieten und geschützten Meeresgebieten betreffen und das Umweltbewusstsein schärfen, wie in Artikel 40 Absatz 1 Buchstaben e, f und g der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 dargelegt, kommen Kosten in Bezug auf die folgenden Maßnahmen für eine Unterstützung in Frage:

a)
Konsultation der Interessenträger während der Vorbereitung des Bewirtschaftungsplans;
b)
Entwicklung und Anwendung von Belastungs-/Folgenindikatoren sowie Bewertungen des Erhaltungszustands;
c)
Überwachung von Natura-2000-Gebieten und geschützten Meeresgebieten;
d)
Schulungen für Personen, die für für die Verwaltung von Natura-2000-Gebieten und geschützten Meeresgebieten zuständige Stellen arbeiten bzw. in deren Namen agieren;
e)
Schulung von Fischern zu Erhaltung und Wiederherstellung von Meeresökosystemen sowie alternative Aktivitäten wie Ökotourismus in Natura-2000-Gebieten und geschützten Meeresgebieten;
f)
Kartieren der Fangtätigkeit und Beobachtung ihrer Intensität sowie Aufzeichnung der Interaktionen der Fischerei mit geschützten Arten wie Robben, Meeresschildkröten, Delfine und Seevögel;
g)
Unterstützung der Entwicklung von Fischereimanagementmaßnahmen in Natura-2000-Gebieten und geschützten Meeresgebieten, z. B. Folgenabschätzungen und Risikobewertung, einschließlich Aktionen zur Verbesserung ihrer Kohärenz;
h)
Unterstützung für Maßnahmen zur Schärfung des Umweltbewusstseins im Hinblick auf den Schutz und die Wiederherstellung der Meeresbiodiversität unter Mitwirkung von Fischern;
i)
Zusammenarbeit und Vernetzung von Verwaltern von Natura-2000-Gebieten und geschützten Meeresgebieten.

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