Artikel 13 VO (EU) 2015/531

Förderfähige Kosten in Bezug auf die Hydrodynamik des Schiffsrumpfes

1. Bei Vorhaben, die die Verbesserung der Hydrodynamik des Schiffsrumpfes im Einklang mit Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 betreffen, kommen die Kosten für die folgenden Maßnahmen für eine Unterstützung in Frage:

a)
Investitionen in Stabilitätsmechanismen, z. B. Kimmkiele und Wulstbuge, die das Verhalten bei Seegang und die Stabilität verbessern;
b)
Kosten in Bezug auf die Verwendung eines ungiftigen Bewuchsschutzes, wie eine Kupferbeschichtung, zur Verringerung von Reibung;
c)
Kosten in Bezug auf die Ruderanlage, z. B. Ruderanlangenkontrollsysteme und mehrere Ruder, zur Verminderung der Ruderaktivität je nach Wetter und Seegang;
d)
Prüfung von Tanks als Grundlage für die Verbesserung der Hydrodynamik.

2. Kosten in Bezug auf die grundlegende Wartung des Rumpfes sind im Rahmen dieses Artikels nicht förderfähig.

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