Artikel 13 VO (EU) 2015/531
Förderfähige Kosten in Bezug auf die Hydrodynamik des Schiffsrumpfes
1. Bei Vorhaben, die die Verbesserung der Hydrodynamik des Schiffsrumpfes im Einklang mit Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 betreffen, kommen die Kosten für die folgenden Maßnahmen für eine Unterstützung in Frage:
- a)
- Investitionen in Stabilitätsmechanismen, z. B. Kimmkiele und Wulstbuge, die das Verhalten bei Seegang und die Stabilität verbessern;
- b)
- Kosten in Bezug auf die Verwendung eines ungiftigen Bewuchsschutzes, wie eine Kupferbeschichtung, zur Verringerung von Reibung;
- c)
- Kosten in Bezug auf die Ruderanlage, z. B. Ruderanlangenkontrollsysteme und mehrere Ruder, zur Verminderung der Ruderaktivität je nach Wetter und Seegang;
- d)
- Prüfung von Tanks als Grundlage für die Verbesserung der Hydrodynamik.
2. Kosten in Bezug auf die grundlegende Wartung des Rumpfes sind im Rahmen dieses Artikels nicht förderfähig.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.