Gebühren für Zulassungsanträge nach Artikel 62 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Tabelle 1
Standardgebühren
Grundgebühr |
54100 EUR |
Zusatzgebühr pro Stoff |
10820 EUR |
Zusatzgebühr pro Verwendung |
10820 EUR |
Zusatzgebühr pro Antragsteller |
Zusätzlicher Antragsteller ist kein KMU: 40575 EUR |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein mittleres Unternehmen: 30431 EUR |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein kleines Unternehmen: 18259 EUR |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein Kleinstunternehmen: 4058 EUR |
Tabelle 2
Ermäßigte Gebühren für mittlere Unternehmen
Grundgebühr |
40575 EUR |
Zusatzgebühr pro Stoff |
8115 EUR |
Zusatzgebühr pro Verwendung |
8115 EUR |
Zusatzgebühr pro Antragsteller |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein mittleres Unternehmen: 30431 EUR |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein kleines Unternehmen: 18259 EUR |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein Kleinstunternehmen: 4058 EUR |
Tabelle 3
Ermäßigte Gebühren für kleine Unternehmen
Grundgebühr |
24345 EUR |
Zusatzgebühr pro Stoff |
4869 EUR |
Zusatzgebühr pro Verwendung |
4869 EUR |
Zusatzgebühr pro Antragsteller |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein kleines Unternehmen: 18259 EUR |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein Kleinstunternehmen: 4058 EUR |
Tabelle 4
Ermäßigte Gebühren für Kleinstunternehmen
Grundgebühr |
5410 EUR |
Zusatzgebühr pro Stoff |
1082 EUR |
Zusatzgebühr pro Verwendung |
1082 EUR |
Zusatzgebühr pro Antragsteller |
Zusätzlicher Antragsteller: 4057 EUR |
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