ANHANG VI VO (EU) 2015/864
Gebühren für Zulassungsanträge nach Artikel 62 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Tabelle 1
Standardgebühren
Grundgebühr | 54100 EUR |
Zusatzgebühr pro Stoff | 10820 EUR |
Zusatzgebühr pro Verwendung | 10820 EUR |
Zusatzgebühr pro Antragsteller | Zusätzlicher Antragsteller ist kein KMU: 40575 EUR |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein mittleres Unternehmen: 30431 EUR | |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein kleines Unternehmen: 18259 EUR | |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein Kleinstunternehmen: 4058 EUR |
Tabelle 2
Ermäßigte Gebühren für mittlere Unternehmen
Grundgebühr | 40575 EUR |
Zusatzgebühr pro Stoff | 8115 EUR |
Zusatzgebühr pro Verwendung | 8115 EUR |
Zusatzgebühr pro Antragsteller | Zusätzlicher Antragsteller ist ein mittleres Unternehmen: 30431 EUR |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein kleines Unternehmen: 18259 EUR | |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein Kleinstunternehmen: 4058 EUR |
Tabelle 3
Ermäßigte Gebühren für kleine Unternehmen
Grundgebühr | 24345 EUR |
Zusatzgebühr pro Stoff | 4869 EUR |
Zusatzgebühr pro Verwendung | 4869 EUR |
Zusatzgebühr pro Antragsteller | Zusätzlicher Antragsteller ist ein kleines Unternehmen: 18259 EUR |
Zusätzlicher Antragsteller ist ein Kleinstunternehmen: 4058 EUR |
Tabelle 4
Ermäßigte Gebühren für Kleinstunternehmen
Grundgebühr | 5410 EUR |
Zusatzgebühr pro Stoff | 1082 EUR |
Zusatzgebühr pro Verwendung | 1082 EUR |
Zusatzgebühr pro Antragsteller | Zusätzlicher Antragsteller: 4057 EUR |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.