Artikel 6 VO (EU) 2015/96
Anforderungen an die Typgenehmigung von Motoren als selbständige technische Einheiten
Um die EU-Typgenehmigung eines Motors oder einer Motorenfamilie als selbständige technische Einheit zu erhalten, muss der Hersteller gemäß den Bestimmungen von Anhang I dieser Verordnung nachweisen, dass die Motoren den Prüfungen der Richtlinie 97/68/EG unterzogen werden und den Anforderungen der vorliegenden Verordnung und der Richtlinie 97/68/EG entsprechen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.