Artikel 8 VO (EU) 2015/96

Messung von Schadstoffemissionen

Die technischen Dienste messen die Schadstoffemissionen aus dem Auspuff von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Motoren gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 97/68/EG in der an die Anforderungen von Anhang I der vorliegenden Verordnung angepassten Fassung.

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