Artikel 19 VO (EU) 2016/1011
Rohstoff-Referenzwerte, die auf beigetragenen Eingabedaten beruhen
Rohstoff-Referenzwerte, die auf beigetragenen Eingabedaten beruhen, entsprechen Artikel 10, den Titeln IV, V und VI sowie den in Anhang II festgelegten besonderen Anforderungen.
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