Artikel 59 VO (EU) 2016/1012

Berichte der Kommission über die von ihren Experten in Drittländern durchgeführten Kontrollen

Die Kommission erstellt einen Bericht über die Ergebnisse jeder gemäß Artikel 57 und Artikel 58 durchgeführten Kontrolle.

Diese Berichte enthalten, soweit angemessen, Empfehlungen. Die Kommission macht diese Berichte öffentlich zugänglich.

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