VO (EU) 2016/1012
Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“)
Informationen
Ausfertigungsdatum08.01.2016
FundstelleAbl. 2016/L 171
Alle Normen
- KAPITEL IAllgemeine Bestimmungen
- KAPITEL IIAnerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen in Mitgliedstaaten und Genehmigung von Zuchtprogrammen
- Abschnitt 1Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
- Abschnitt 2Genehmigung von Zuchtprogrammen
- KAPITEL IIIRechte und Pflichten von Züchtern, Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
- KAPITEL IVEintragung von Zuchttieren in Zuchtbücher und Zuchtregister und Zulassung zur Zucht
- Abschnitt 1Eintragung reinrassiger Zuchttiere in Zuchtbücher und Zulassung zur Zucht
- Abschnitt 2Eintragung von Hybridzuchtschweinen in Zuchtregister und Zulassung zur Zucht
- KAPITEL VLeistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
- KAPITEL VIReferenzzentren der Europäischen Union
- KAPITEL VIITierzuchtbescheinigungen
- KAPITEL VIIIVerbringung von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in die Union
- KAPITEL IXZuständige Behörden, die ein Zuchtprogramm bei reinrassigen Zuchttieren durchführen
- KAPITEL XAmtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten, Amtshilfe, Zusammenarbeit und Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten
- KAPITEL XIKommissionskontrollen
- Abschnitt 1Kommissionskontrollen in den Mitgliedstaaten
- Abschnitt 2Kommissionskontrollen in Drittländern
- KAPITEL XIIBefugnisübertragung und Durchführung
- KAPITEL XIIISchlussbestimmungen
Artikel 40
Einhaltung der Bestimmungen durch die zuständigen Behörden, die Zuchtprogramme durchführen